Aktualisiert am 20.10.2017
Die 30/60 Tagesregelung dürfte vielen USA-Reisenden kaum bekannt sein. In der Praxis kann diese Bestimmung des U.S. Department of State jedoch mehr Personen betreffen, als gedacht. Nicht wenige Reisende tappen in die "30/60 Rule"-Falle, die nunmehr weiter verschärft wurde.
Artikel teilen:
Grundsätzlich ist es technisch gesehen möglich nach erfolgreicher Beantragung eines Nichteinwanderungsvisums und erfolgter Einreise in die USA einen Antrag auf Einwanderungsstatus (GreenCard) innerhalb der Vereinigten Staaten zu stellen (= Statusanpassung). Als Beispiel: Eine Touristin reist mit ihrem B-Visum nach Florida, lernt dort die Liebe ihres Lebens kennen, heiratet und der Ehemann stellt einen Antrag auf GreenCard für seine Frau.
Was bedeutet aber die 30/60 Tagesregelung in diesem Zusammenhang? Die besagte Touristin hatte ein Touristenvisum beantragt und dem US-Konsularbeamten ursprünglich versichert, die USA wieder nach ihrem Urlaub zu verlassen.
Wird der Antrag auf GreenCard innerhalb von 30 Tagen nach erfolgter Einreise gestellt, gehen die US-Behörden davon aus, dass im ursprünglichen Visumantrag bewusst Falschangaben gemacht wurden. Die Dame also beispielsweise bereits zum Zeitpunkt des Antrags auf ein Nichteinwanderungsvisum eigentlich eine (versteckte) Einwanderungsabsicht hatte. Der spätere GreenCard-Antrag könnte deshalb auf Grund von arglistiger Täuschung abgelehnt werden.
Bis dato galt darüber hinaus, dass insofern nach der Einreise ein Antrag auf GreenCard nach Ablauf von 60 Tagen gestellt wird, keine betrügerische Falschdarstellung im Vorfeld unterstellt wird.
Relevant ist die besagte Regelung nur für Personen, die ein Nichteinwanderungsvisum, wie beispielsweise B-Visa (Touristen), F-Visa (Studenten) oder J-Visa (Praktikanten), beantragen. Diese Kategorien beinhalten alle, dass die Antragsteller im Rahmen eines persönlichen Interviews im US-Konsulat ihre Nichteinwanderungsintention (auch Rückkehrintention genannt) belegen müssen. Der konsularische Beamte prüft in diesem Zusammenhang, ob ein Wohnsitz im aktuellen Heimatland besteht, an den der Antragsteller nach seinem US-Aufenthalt zurückkehren wird. Und, ob die Person eine Einwanderungsabsicht besitzt, sich also dauerhaft in den USA aufhalten möchte. Lediglich wenige Nichteinwanderungskategorien (wie beispielsweise L-1 oder H-1B) gestatten einen so genannten "Dual Intent", also die Beantragung eines temporären Aufenthaltstitels mit der ggf. längerfristigen Absicht, sich dauerhaft in den USA aufzuhalten.
Das U.S. Department of State nahm kürzlich eine Änderung in ihren "Foreign Affairs Manual", kurz FAM, d. h. ihren internen Handlungsanweisungen an die konsularischen Abteilungen, bezüglich der bestehenden Regelung vor. Ab sofort gilt eine "90 Day Rule". Das heißt, dass Visuminhabern, die in die USA einreisen und innerhalb der ersten 90 Tage eine Statusanpassung auf GreenCard beantragen oder beispielsweise illegal arbeiten, studieren etc., ein vorsätzlicher Betrugsversuch im Rahmen der vorherigen Visumbeantragung unterstellt werden kann. Dies kann zur Ablehnung von späteren Visumanträgen (egal ob Nichteinwanderungs- oder Einwanderungsvisa) führen. Es sei denn, der Antragsteller kann belegen, dass er zum Zeitpunkt der Einreise tatsächlich eine andere Absicht hatte, also nicht gelogen hat.
Datum:
Wir und unsere Partner nutzen Cookies, um personenbezogene Daten wie z.B. Browsing-Daten zu speichern und abzurufen, um z.B. Inhalte und Werbung bereitzustellen und zu personalisieren sowie die Verwendung der Website zu analysieren und das Benutzererlebnis zu verbessern. Sie erfahren mehr über die Zwecke, für welche wir und unsere Partner Cookies einsetzen, wenn Sie unten auf den Button „Cookie Einstellungen“ klicken. Hier können sämtliche Einstellungen auch geändert werden. Nachträglich kann man jederzeit seine Cookie-Auswahl überdenken oder seine Einwilligung widerrufen, indem man auf den Link zu den Cookie-Einstellungen im Footer unserer Webseite klickt. Beachten Sie bitte, dass das Blockieren einiger Cookie-Typen unsere Möglichkeiten zur Bereitstellung von auf Ihre Interessen zugeschnittenen Inhalten haben kann oder einige Funktionen der Webseite nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
Durch klicken auf “Alle Cookies akzeptieren” stimmen Sie unserer Nutzung und der Weitergabe Ihrer Daten an unsere Partner zu.