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Aktualisiert am 12.06.2024

Staatsbürgerschaft in den USA

Sie können durch Geburt oder durch Einbürgerung die US-Staatsangehörigkeit erlangen. Erfahren Sie mehr über die Schritte, die zur US-Staatsbürgerschaft führen.

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Bild von einem US-amerikanischen Reisepass

Wie erhält man die US-Staatsbürgerschaft?

Die US-Staatsbürgerschaft können Personen auf verschiedenem Wege erhalten. Dabei wird grundsätzlich nach Erwerb der US-Staatsangehörigkeit durch Abstammung oder Geburt unterschieden (Citizenship) und dem Einbürgerungsverfahren (Naturalization). Es gibt somit "Americans by birth and by choice".

  1. Geburt in den Vereinigten Staaten
    Die Staatsbürgerschaft durch Geburt in den USA entsteht unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern.
  2. Geburt außerhalb der Vereinigten Staaten bei mindestens einem US-amerikanischen Elternteil
    Der Erwerb der US-Staatsbürgerschaft muss vor Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgen und gilt für leibliche und adoptierte Kinder von Personen, die durch Geburt oder Einbürgerung die US-Staatsangehörigkeit besitzen. Die US-Botschaft und die US-Konsulate stellen Staatsbürgerschaftsnachweise für Kinder von US-amerikanischen Eltern aus.
  3. Einbürgerung
    Bestimmten qualifizierten Personen wird unter strengen Auflagen und auf Antrag die US-Staatsbürgerschaft verliehen. Hierunter fallen u. a.
    - Inhabende eines US-Einwanderungsvisums (Lawful Permanent Residents),
    - Ehepartner:innen von US-Staatsangehörigen,
    - Personen, die im US-Militär dienen oder gedient haben und
    - Angestellte der US-Regierung.

Je nach Situation gibt es möglicherweise weitere Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen.

Voraussetzungen für die US-Einbürgerung

Die Entscheidung US-Bürgerin oder US-Bürger zu werden, ist eine der bedeutendsten, die eine einwandernde Person treffen kann.

Um die Staatsangehörigkeit der Vereinigten Staaten zu beantragen, müssen bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllt sein. Im Allgemeinen können Sie sich für eine Einbürgerung qualifizieren, wenn folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie besitzen ein gültiges US-Einwanderungsvisum (Green Card)
  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt
  • Sie haben seit mindestens 5 Jahren einen ständigen Wohnsitz in den USA (bzw. 3 Jahre bei Eheleuten von US-Staatsangehörigen) ohne Abwesenheiten von mehr als 6 Monaten außerhalb der USA
  • Sie halten sich seit 30 Monaten physisch in den Vereinigten Staaten auf (bzw. 18 Monate bei Eheleuten von US-Staatsangehörigen)
  • Sie leben seit mindestens 3 Monaten in dem US-Bundesstaat oder USCIS-Bezirk, in dem Sie Ihren Wohnsitz angeben
  • Sie verfügen über einen guten Leumund
  • Sie verfügen über gute Englischkenntnisse
  • Sie können Grundkenntnisse der US-Geschichte und Regierungsstruktur nachweisen

Je nach Ausgangslage, z. B. Einbürgerung aufgrund eines Militärdienstes in der US Army, gibt es weitere Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen.

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US-Einbürgerung beantragen

Wenn Sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung in die USA erfüllen, nutzen Sie bitte das Formular N-400 (Application for Naturalization), um die Einbürgerung bei der U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) zu beantragen.

Im Zuge der Antragstellung müssen Sie bei der US-Einwanderungsbehörde USCIS Ihre biometrischen Daten wie Foto und Fingerabdrücke abgeben und einen Einbürgerungstest mit persönlichem Interview absolvieren. Am Ende des Einbürgerungsverfahrens steht eine offizielle Einbürgerungszeremonie.

Als neue US-Bürgerin bzw. US-Bürger tauschen Sie Ihre Green Card gegen die Einbürgerungsurkunde. Diese Urkunde wird für die Beantragung des US-Passes benötigt.

Weitere Informationen zum Thema US-Staatsbürgerschaft und US-Einbürgerung finden Sie auf der offiziellen Webseite der US-Einwanderungsbehörde USCIS.

Hinweis

Mit dem Inkrafttreten des neuen Einbürgerungsgesetzes am 27.06.2024 wird in Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft gesetzlich erlaubt. Dies bedeutet, dass der Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit nicht mehr automatisch zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führt bzw. zum Erhalt einer zweiten Staatsbürgerschaft keine Beibehaltungsgenehmigung mehr erforderlich ist. Deutsche Staatsangehörige, die sich für eine US-Einbürgerung qualifizieren, können nun ohne Risiko und mit weniger bürokratischem Aufwand einen US-Pass beantragen.

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Datum:

Aktualisiert am 12.06.2024