Aktualisiert am 12.06.2024
Sie können durch Geburt oder durch Einbürgerung die US-Staatsangehörigkeit erlangen. Erfahren Sie mehr über die Schritte, die zur US-Staatsbürgerschaft führen.
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Die US-Staatsbürgerschaft können Personen auf verschiedenem Wege erhalten. Dabei wird grundsätzlich nach Erwerb der US-Staatsangehörigkeit durch Abstammung oder Geburt unterschieden (Citizenship) und dem Einbürgerungsverfahren (Naturalization). Es gibt somit "Americans by birth and by choice".
Je nach Situation gibt es möglicherweise weitere Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen.
Die Entscheidung US-Bürgerin oder US-Bürger zu werden, ist eine der bedeutendsten, die eine einwandernde Person treffen kann.
Um die Staatsangehörigkeit der Vereinigten Staaten zu beantragen, müssen bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllt sein. Im Allgemeinen können Sie sich für eine Einbürgerung qualifizieren, wenn folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sind:
Je nach Ausgangslage, z. B. Einbürgerung aufgrund eines Militärdienstes in der US Army, gibt es weitere Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung in die USA erfüllen, nutzen Sie bitte das Formular N-400 (Application for Naturalization), um die Einbürgerung bei der U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) zu beantragen.
Im Zuge der Antragstellung müssen Sie bei der US-Einwanderungsbehörde USCIS Ihre biometrischen Daten wie Foto und Fingerabdrücke abgeben und einen Einbürgerungstest mit persönlichem Interview absolvieren. Am Ende des Einbürgerungsverfahrens steht eine offizielle Einbürgerungszeremonie.
Als neue US-Bürgerin bzw. US-Bürger tauschen Sie Ihre Green Card gegen die Einbürgerungsurkunde. Diese Urkunde wird für die Beantragung des US-Passes benötigt.
Weitere Informationen zum Thema US-Staatsbürgerschaft und US-Einbürgerung finden Sie auf der offiziellen Webseite der US-Einwanderungsbehörde USCIS.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Einbürgerungsgesetzes am 27.06.2024 wird in Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft gesetzlich erlaubt. Dies bedeutet, dass der Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit nicht mehr automatisch zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führt bzw. zum Erhalt einer zweiten Staatsbürgerschaft keine Beibehaltungsgenehmigung mehr erforderlich ist. Deutsche Staatsangehörige, die sich für eine US-Einbürgerung qualifizieren, können nun ohne Risiko und mit weniger bürokratischem Aufwand einen US-Pass beantragen.
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