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Aktualisiert am 04.04.2021

Medizinisches Praktikum in den USA

Bei dem Gedanken an ein Praktikum in den USA kommt den meisten Personen sofort das J-1 Visum für Austauschbesucher in den Sinn. Laut U.S. Department of State sind Praktika und Trainings im medizinischen bzw. therapeutischen Bereich mit Patienten- oder Klientenkontakt mit dem J-1 Visum leider nicht möglich. Doch welche Visum-Alternativen gibt es bei einem medizinischen Praktikum?

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Bild von medizinischem Personal in den USA

Bei dem Gedanken an ein Praktikum in den USA kommt den meisten Personen sofort das J-1 Visum für Austauschbesucher in den Sinn. Laut U.S. Department of State sind Praktika und Trainings im medizinischen bzw. therapeutischen Bereich mit Patienten- oder Klientenkontakt mit dem J-1 Visum leider nicht möglich. Doch welche Visum-Alternativen gibt es bei einem medizinischen Praktikum?

Wer ein Praktikum oder Training in den USA anstrebt, benötigt in den meisten Fällen ein J-1 Visum. Unter die J-1 Visumkategorie fallen diverse Austauschprogramme, allerdings ist nicht jedes Praktikum oder Training mit einem sogenannten "Exchange Visitor" Visum möglich.

Jede Art von Praktikum oder Training, das Patientenpflege oder -kontakt im Bereich Therapie, Medikation oder klinische Medizin (z. B. Sport-, Zahn- und Veterinärmedizin, Physiotherapie, Sozial Arbeit etc.) beinhaltet, ist vom J-1 Visumprogramm ausgeschlossen. Gemäß den Regularien des US-Außenministeriums können sich Interessenten an einem medizinischen Praktikum oder Training in den USA unter bestimmten Voraussetzungen um ein alternatives Visum bemühen.

Ausnahme: Famulatur und PRAKTISCHES Jahr

Erlaubt sind im medizinischen Bereich ausschließlich administrative Praktika. Darunter fallen Famulaturen, d. h. Pflichtpraktika, und PJ-Abschnitte (= Praktisches Jahr) an US-Universitätskliniken. Die Famulatur bzw. das sogenannte "Medical Clerkship" kann unter Einhaltung bestimmter Kriterien als "Elective Clerkship" durchgeführt werden und fällt in die B-1 Visumkategorie.

Für ein "Elective Clerkship" mit dem B-1 Visum qualifizieren sich Medizinstudenten einer ausländischen Medizinschule, welche die USA besuchen, um an einem "Medical Clerkship" oder "Elective Clerkship" an einer US-amerikanischen Medizinschule teilzunehmen. Ausländische Medizinstudenten dürfen während dieser Zeit keine Bezahlung erhalten. Zu beachten ist außerdem, dass sich Personen nicht für das B-1 Visum qualifizieren, wenn das Medizinstudium bereits abgeschlossen wurde und das Praktikum somit Teil des "Graduate Medical Training" ist.

Für ein "Medical" bzw. "Elective Clerkship" mit dem B-1 Visum müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

  • Der Medizinstudent ist im Studium bereits vorgeschritten, d. h. er befindet sich im 3. oder 4. Jahr.
  • Das Praktikum ist Bestandteil des ausländischen Universitätsabschlusses.
  • Der Student wird nicht aktiv in den Bereichen Physiotherapie, Zahnmedizin, Veterinärmedizin oder als Krankenschwester eingesetzt.
  • Eine ständige Beaufsichtigung durch die Krankenhausangestellten und Ärzte ist gewährleistet.
  • Der Medizinstudent kann ausreichend praktische Erfahrungen und Kenntnisse in verschiedenen Gebieten der Medizin nachweisen.

Diese spezielle Ausnahmeregelung beim B-1 Visum ist im Foreign Affairs Manual (FAM) des US-Außenministeriums nachzulesen ("9 FAM 402.2-5(E)(3) (U) Clerkship" unter "b. (U) Medical Clerkship")

Unsere Empfehlung

Falls Sie ein "Medical" oder "Elective Clerkship" absolvieren möchten, sollten Sie sich auf jeden Fall ein Einladungsschreiben von der amerikanischen Institution zur Vorlage beim US-Konsulat ausstellen lassen. Das Einladungsschreiben muss bescheinigen, dass Ihr geplanter USA-Aufenthalt rein informativ und unbezahlt ist und keine praktischen Tätigkeiten beinhaltet. Zusätzlich dazu empfiehlt es sich, eine Bescheinigung von dem Fachbereich oder einem Professor Ihrer Bildungseinrichtung ausstellen zu lassen. Darin sollten Ihre Immatrikulationsdaten, Ihr voraussichtlicher Studienabschluss sowie der Grund Ihres USA-Aufenthaltes dargestellt werden. Ein besonderes Augenmerk sollte an dieser Stelle vor allem auf Formulierungen gelegt werden: Vermeiden Sie Begriffe wie "Practical Training" oder "Work".

Gerne unterstützen wir Sie bei der B-1 Visumbeantragung.

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Aktualisiert am 04.04.2021