Aktualisiert am 01.03.2021
Für die visumfreie Einreise in die USA im Rahmen des Visa Waiver Program (VWP) müssen Reisende vorab online eine elektronische ESTA-Reisegenehmigung beantragen. Nachfolgend klären wir die wichtigsten Fragen zum ESTA-Antrag.
Artikel teilen:
Mit der bewilligten ESTA-Genehmigung können sich Reisende in der Regel bis zu 90 Tage zu eingeschränkt geschäftlichen oder touristischen Zwecken in den USA aufhalten. Die Beantragung erfolgt über die offizielle ESTA-Seite oder auch über die App, falls Sie bereits einen neueren Reisepass besitzen.
Alternativ bietet unser Partner ESTA-ONLINE einen Service zur ESTA-Beantragung an. Das Expertenteam prüft Ihre Angaben sorgfältig und bietet einen persönlichen Kundenservice, der Sie unter anderem vor der folgenschweren Ablehnung eines ESTA-Antrags bewahren kann.
Wer länger in den USA bleiben oder z. B. in Amerika studieren oder arbeiten möchte, benötigt ein Visum für die USA.
Da uns häufig Fragen zu ESTA erreichen, haben wir nachfolgend hilfreiche Tipps zum korrekten Ausfüllen des ESTA-Antrags zusammengestellt:
Seit Dezember 2022 wird am Anfang des ESTA-Antrags der Upload eines Fotos des Reisepasses verlangt, aus dem dann die persönlichen Daten ausgelesen werden.
Sie können dafür entweder selbst ein Foto machen und dieses hochladen oder über den Laptop/Bildschirmkamera ein Bild erstellen. Sie werden hierbei schrittweise vom System durch den Prozess geleitet.
Leider werden die Daten teilweise falsch ausgelesen. Überprüfen Sie daher unbedingt die übernommenen Angaben und beachten Sie hierbei auch das vorgegebene Datumsformat.
Weitere Infos zum Upload finden Sie hier.
Die "National ID Number" oder auch nationale Identitätsnummer bezieht sich auf die (= Nummer des vom Land ausgestellten Identitätsdokuments) und unterscheidet sich damit von der Reisepassnummer. Die nationale Identitätsnummer taucht ausschließlich im Personalausweis auf, daher finden Sie diese nicht in internationalen Reisedokumenten wie dem Reisepass.
Achtung: Der ESTA-Antrag beruht immer auf den Angaben im Reisepass. Nach der nationalen Identitätsnummer wird lediglich an einer einzigen Stelle im ESTA-Formular gefragt.
Die nationale Identitätsnummer ist in der rechten oberen Ecke des deutschen Personalausweises zu finden. Sie entspricht damit der Seriennummer Ihres Personalausweises.
Die nationale Identifikationsnummer ist für deutsche Staatsangehörige ein Pflichtfeld und sollte bei einem vorhandenen Personalausweis immer angegeben werden.
Wenn kein gültiger Personalausweis und damit keine nationale Identitätsnummer vorhanden ist, muss an dieser Stelle am besten "UNKNOWN" oder "DOESNOTAPPLY" (ohne Leerzeichen) angegeben werden.
Im Eingabefeld des ESTA-Antrags sollten sämtliche Vornamen, die im Reisepass stehen, eingetragen werden. Hintergrund ist, dass der bzw. die Vornamen, die im Pass erscheinen, identisch zu den ESTA-Angaben sein müssen. Sofern in Ihrem Reisepass ein weiterer Vorname (second name oder middle name) angegeben ist, muss dieser auch im ESTA-Formular eingetragen werden.
In der Regel gilt, dass Sie Ihren Namen beim Ausfüllen des ESTA-Antrags immer so angeben sollten, wie er im Pass lautet. Personen mit Umlauten, "ß" oder Sonderzeichen im Vor- und / oder Nachnamen – d. h. Buchstaben, die nicht im englischen Alphabet existieren – müssen beim Ausfüllen des ESTA-Antrags jedoch besonders achtgeben und Umlaute und Co. in ihrer ESTA-Reisegenehmigung wie folgt angeben:
Grund hierfür ist, dass im Englischen bzw. in internationalen Formularen wie dem ESTA-Antrag weder Umlaute noch Sonderzeichen dargestellt werden können. Falls Sie dennoch einen Umlaut oder ein Sonderzeichen im ESTA-Formular eintragen, erscheint im ESTA-System eine Fehlermeldung ("contains invalid characters"). ESTA-Antragstellenden müssen Umlaute folglich zwingend als "ae", "oe" sowie "ue" und "ß" als "ss" vermerken.
Achtung: In deutschen Reisepässen werden Umlaute wie "ä", "ö", "ü" sowie das als Eszett bzw. scharfe S bezeichnete "ß" regulär angegeben. Allerdings wird Ihr Name im unteren maschinenlesbaren Teil Ihres Passes immer maschinenlesbar, d. h. in der international gültigen Schreibweise, dargestellt. Darauf können Sie bei Nachfragen seitens der Grenzbeamt:innen oder Unstimmigkeiten verweisen.
Sollten Sie eine zweite Staatsangehörigkeit besitzen, muss diese immer angegeben werden. Wenn kein gültiger zweiter Reisepass vorhanden ist, muss jeder Antragsteller bzw. jede Antragstellerin zumindest das Land der zweiten Staatsangehörigkeit eintragen. In dem Feld der Reisepassnummer kann bei Nichtvorhandensein eines zweiten Reisepasses "DOESNOTAPPLY", "DOESNOTEXIST" (ohne Leerzeichen) oder "UNKNOWN" ausgewählt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Einschränkungen bei der ESTA-Beantragung nicht nur für bestimmte Staatsbürgerschaften gilt, sondern durchaus auch einige Reiseziele betrifft, die Antragstellende in der Vergangenheit besucht haben.
Sollten Sie seit 1. März 2011 im Iran, Irak, Lybien, Nordkorea, Somalia, Sudan, Syrien oder Jemen und nach 12. Januar 2021 in Kuba gewesen sein, besteht eine große Wahrscheinlichkeit, dass Ihr ESTA-Antrag abgelehnt wird.
Selbst wenn Sie bei der Einreise in eines dieser Länder keinen Einreisestempel erhalten haben, so sollten Sie bei den Antworten dennoch korrekt anworten. Sie riskieren bei Falschaussage sonst an der US-Grenze abgelehnt zu werden.
Aktuell kann nach der Online-Übermittlung des ESTA-Antrags lediglich die Adresse in den USA geändert werden. Die ESTA-Genehmigung behält selbstverständlich trotz der unterschiedlichen USA-Reisen, wechselnden Abflughäfen und Aufenthaltsadressen seine Gültigkeit.
Nachträgliche Änderungen der Stammdaten oder Sicherheitsfragen sind nicht möglich. Sollen weitere Informationen abgeändert werden (z. B. bei Namensänderung, Sicherheitsfragen etc.), muss ein neuer ESTA-Antrag gestellt werden.
Datum:
Wir und unsere Partner nutzen Cookies, um personenbezogene Daten wie z.B. Browsing-Daten zu speichern und abzurufen, um z.B. Inhalte und Werbung bereitzustellen und zu personalisieren sowie die Verwendung der Website zu analysieren und das Benutzererlebnis zu verbessern. Sie erfahren mehr über die Zwecke, für welche wir und unsere Partner Cookies einsetzen, wenn Sie unten auf den Button „Cookie Einstellungen“ klicken. Hier können sämtliche Einstellungen auch geändert werden. Nachträglich kann man jederzeit seine Cookie-Auswahl überdenken oder seine Einwilligung widerrufen, indem man auf den Link zu den Cookie-Einstellungen im Footer unserer Webseite klickt. Beachten Sie bitte, dass das Blockieren einiger Cookie-Typen unsere Möglichkeiten zur Bereitstellung von auf Ihre Interessen zugeschnittenen Inhalten haben kann oder einige Funktionen der Webseite nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
Durch klicken auf “Alle Cookies akzeptieren” stimmen Sie unserer Nutzung und der Weitergabe Ihrer Daten an unsere Partner zu.