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Aktualisiert am 20.11.2020

B-2 Visumablehnung: Hintergründe zur Section 214(b)

Bei einer Ablehnung eines B-2 Visums, welches zu privaten bzw. touristischen Zwecken beantragt wird, führen die US-Behörden als Begründung in bestimmten Fällen Paragraph 214(b) an. Wir erläutern Ihnen was sich hinter diesem Ablehnungsgrund verbirgt und welche Optionen es für USA-Touristen gibt.

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Voraussetzungen für das B-2 Visum

Bei einer Ablehnung eines B-2 Visums, welches zu privaten bzw. touristischen Zwecken beantragt wird, führen die US-Behörden als Begründung in bestimmten Fällen Paragraph 214(b) an. Wir erläutern Ihnen was sich hinter diesem Ablehnungsgrund verbirgt und welche Optionen es für USA-Touristen gibt.

Section 214(b) des Immigration and Nationality Act (INA) vermutet bei jedem Einreisenden zunächst eine Einwanderungsintention. Die Ablehnung bedeutet also, dass Sie keine ausreichenden Belege vorgelegt haben, um Ihre Rückkehrintention in Ihr Heimatland zu untermauern, bzw. es fehlten ausreichende Nachweise dafür, dass Sie nicht vorhaben, in die USA einzuwandern.

Ein aussagekräftiger Beleg könnte beispielsweise eine Kopie des Arbeitsvertrags oder des Mietvertrags sein. Sie können Ihren Arbeitgeber auch bitten, Ihnen eine Bestätigung auszustellen, in der steht, dass und wie lange Sie bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind und dass das Arbeitsverhältnis weiterhin bestehen bleibt.

Was Ihr weiteres Vorgehen betrifft: Zunächst einmal ist es nach einer Visumablehnung grundsätzlich jederzeit möglich einen neuen Antrag zu stellen.
Ein neuer Visumantrag ist allerdings nur dann empfehlenswert, wenn sich seit dem ersten Visumantrag die Bedingungen oder Umstände geändert haben und Sie auch in der Lage sind, diese Änderungen bzw. neuen Umstände nachzuweisen.
Den Visumantrag müssen Sie im Übrigen wieder komplett von vorne beginnen.

Gerne beraten wir Sie zu Ihrem individuellen Antrag!

 

Datum:

Aktualisiert am 20.11.2020