Aktualisiert am 14.12.2015
Wer in die USA reist oder Geschäftsbeziehungen mit den Vereinigten Staaten pflegt, muss sich früher oder später mit den US-amerikanischen Zollbestimmungen auseinandersetzen. Nachfolgend schildern wir, welche Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Geldbeträgen und Anlagepapieren gelten.
Artikel teilen:
Wer in die USA reist oder Geschäftsbeziehungen mit den Vereinigten Staaten pflegt, muss sich früher oder später mit den US-amerikanischen Zollbestimmungen auseinandersetzen. Nachfolgend schildern wir, welche Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Geldbeträgen und Anlagepapieren gelten.
USA-Reisende können so viel Geld in die Vereinigten Staaten ein- oder ausführen wie sie möchten, d. h. es gibt grundsätzlich keine Beschränkung bezüglich der Höhe der Geldsumme. Allerdings unterliegen Geldbeträge ab einer bestimmten Höhe der Anmeldepflicht, d. h. diese Beträge müssen bei Ein- und Ausreise in die USA deklariert werden.
Bargeld oder Zahlungsmittel bis zu einem Gesamtwert von 10.000 US-Dollar – bzw. dem entsprechendem Gegenwert in ausländischer Währung – dürfen Sie ohne besondere Zollerklärung in die USA einführen, aus den USA ausführen oder deren Beförderung beauftragen (z. B. auf postalischem Weg). Wenn Sie Bargeld über 10.000 US-Dollar mit sich führen oder versenden bzw. verschiffen lassen, muss dies bei der U.S. Customs and Border Protection (CBP) deklariert werden. Das bedeutet, dass Sie ein spezielles Zollformular "FinCEN Form 105" (= "Report of International Transportation of Currency and Monetary Instruments") ausfüllen müssen.
Unter dem Begriff "Geld" verstehen die US-Behörden nicht nur in- und ausländische Geldstücke und -scheine in bar, sondern auch andere Zahlungsmittel wie Wert- und Anlagepapiere:
Schecks oder Zahlungsanweisungen mit ausdrücklichem Haftungsausschluss, Lagerscheine oder Frachtbriefe ("Bills of Lading") fallen jedoch nicht darunter.
Bitte beachten Sie, dass Personen oder Familien, die gemeinsam reisen, mitgeführte Barmittel im Gesamtwert von 10.000 US-Dollar ebenfalls verzollen müssen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die eine Person 5.000 US-Dollar und die andere 6.000 US-Dollar mit sich führt, da der Gesamtwert bei 11.000 US-Dollar liegt.
Wer Barmittel und Bargeld ab 10.000 US-Dollar nicht bei der zuständigen US-Zoll- und Grenzschutzbehörde CBP schriftlich angemeldet, muss mit hohen Strafen rechnen.
Datum:
Wir und unsere Partner nutzen Cookies, um personenbezogene Daten wie z.B. Browsing-Daten zu speichern und abzurufen, um z.B. Inhalte und Werbung bereitzustellen und zu personalisieren sowie die Verwendung der Website zu analysieren und das Benutzererlebnis zu verbessern. Sie erfahren mehr über die Zwecke, für welche wir und unsere Partner Cookies einsetzen, wenn Sie unten auf den Button „Cookie Einstellungen“ klicken. Hier können sämtliche Einstellungen auch geändert werden. Nachträglich kann man jederzeit seine Cookie-Auswahl überdenken oder seine Einwilligung widerrufen, indem man auf den Link zu den Cookie-Einstellungen im Footer unserer Webseite klickt. Beachten Sie bitte, dass das Blockieren einiger Cookie-Typen unsere Möglichkeiten zur Bereitstellung von auf Ihre Interessen zugeschnittenen Inhalten haben kann oder einige Funktionen der Webseite nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
Durch klicken auf “Alle Cookies akzeptieren” stimmen Sie unserer Nutzung und der Weitergabe Ihrer Daten an unsere Partner zu.