Aktualisiert am 24.02.2016
Bei einigen Visumkategorien müssen vom Antragsteller sogenannte "Binding Ties", d. h. enge Bindungen ins Heimatland, nachgewiesen werden. Nachfolgend wird erläutert, was genau unter dem Begriff "enge Bindungen" zu verstehen ist und bei welchen Visumkategorien sie erforderlich sind.
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Bei einigen Visumkategorien müssen vom Antragsteller sogenannte "Binding Ties", d. h. enge Bindungen ins Heimatland, nachgewiesen werden. Nachfolgend wird erläutert, was genau unter dem Begriff "enge Bindungen" zu verstehen ist und bei welchen Visumkategorien sie erforderlich sind.
Es macht einen Unterschied, ob eine Person mit einem Visum für eine begrenzte Zeit in die USA einreist oder sich dauerhaft in den Vereinigten Staaten aufhält. Für jeden Aufenthaltszweck gibt es ein spezielles Visum, aber auch unterschiedliche Anforderungen, die der Visumantragsteller erfüllen muss.
Bei Visumkategorien wie dem B-, F- oder J-Visum ist der Nachweis von engen Bindungen in das Heimat- bzw. Ursprungsland erforderlich. Diese Belege sollen die Konsularbeamten während des Visa-Interviews im US-Konsulat überzeugen, dass der Antragsteller nach seinem begrenzten Aufenthalt in den USA tatsächlich wieder in sein Heimatland bzw. in das Land, in dem er sich gewöhnlich aufhält, zurückkehrt.
Laut US-Konsulat gelten als Nachweise für feste Bindungen z. B.
Auch wenn diese Nachweise nicht jedes Mal vom Konsularbeamten gefordert werden, raten wir, Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnung, Bescheid über Haus oder Miete, ggf. Aufenthaltstitel, Eheurkunde, Geburtsurkunde usw. immer in Form von Kopien zum Konsulat mitzunehmen. In diesem Zusammenhang ist es ebenso sinnvoll, Nachweise über finanzielle Mittel (Gehaltsabrechnung, Kontoauszug, Sparbuch etc.) während des Interviewtermins bei sich zu haben, damit ersichtlich wird, dass der Antragsteller über genügend finanzielle Ressourcen für seinen US-Aufenthalt verfügt.
Bitte bedenken Sie, dass Nachweise zu festen Bindungen unterstützend wirken, jedoch nicht per se zur Bewilligung des Visums führen. Jeder Antrag wird vom Konsularbeamten individuell betrachtet und bewertet.
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