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Aktualisiert am 15.10.2021

Corona-Krise und US-Visa - Welche Lösungen gibt es?

Angesichts der Corona-Krise arbeitet unser US Visa Service Team mit Hochdruck daran, den legalen Aufenthalt von verbliebenen ausländischen Mitarbeitern in den USA zu sichern. Darüber hinaus sind wir im engen Austausch mit Firmen, um spezielle Ausnahmegenehmigungen für wichtige und dringende Reisen trotz der geltenden US-Einreiseverbote zu erwirken. Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen oder zwingend erforderlich sind.

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Dringende Reisen in die USA während der Corona-Krise

Seit Ende Januar 2020 sind Einreisen in die Vereinigten Staaten nur sehr eingeschränkt möglich. Bisher geplante Mitarbeiterentsendungen zu US-Standorten sowie Montagen und Projektarbeiten verschoben sich daher auf unbestimmte Zeit.

Nun kündigte das Weiße Haus an, den Travel Ban ab dem 8. November 2021 abzuschaffen und allen vollständig geimpften ausländischen Reisenden die Einreise in die USA wieder zu ermöglichen.

Für etwas Entspannung sorgen bis dahin die von den US-Behörden geschaffenen National Interest Exceptions (NIE). Auf Antrag können damit bestimmte von dem US-Einreiseverbot betroffene Personen, deren Einreise von nationalem Interesse für die USA ist, in die Vereinigen Staaten einreisen. Wir helfen Ihnen dabei eine National Interest Exception zu erwirken. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Mitarbeiter:innen innerhalb der USA während der Corona-Krise

Aufgrund der Reisereglementierungen und eingeschränkten konsularischen Aktivitäten sehen sich viele Unternehmen mit Expatriates in den Vereinigten Staaten mit zwei zentralen Problemen konfrontiert:

In den USA verbliebenes (oft entscheidendes) Personal und deren Familien einwanderungsrechtlich abzusichern und
in den USA derzeit befindliches Personal rechtzeitig vor Ablauf des genehmigten Aufenthaltsstatus abzuziehen.

Damit Sie keinen Overstay und / oder keine illegale Beschäftigung Ihrer Mitarbeiter:innen riskieren, ist es wichtig, die legale Basis für die Aufenthaltsgenehmigung in den USA zu sichern. Elementar ist in diesem Zusammenhang der Aufenthaltsstatus.

Was ist der Aufenthaltsstatus?

Je nachdem, welche Aufenthaltsgenehmigung für die USA vorliegt, können sich ausländische Personen für mehrere Monate oder aber Jahre legal in den USA aufhalten und ggf. auch dort arbeiten. Hier gibt es eine Unterscheidung zwischen dem beantragten Visum und dem bei der Einreise erteilten Aufenthaltsstatus (= I-94 Einreiseformular).

Ein US-Nichteinwanderungsvisum ermöglicht die Einreise in die USA

  • für eine begrenzte Zeit und
  • zu einen bestimmten Zweck (z. B. Arbeitsaufnahme, Studium etc.).

Ein Nichteinwanderungsvisum ist darüber hinaus lediglich für einen eingeschränkten Zeitraum gültig (= Expiration Date auf dem Visum). Das US-Visum selbst gestattet also formal gesehen ausländischen Mitarbeiter:innen nur, in einem bestimmten Zeitraum für einen konkreten Zweck in die USA einzureisen.

Den sogenannten Aufenthaltsstatus erhält der USA-Reisende bei der Einreise. Der Status legt die Details des USA-Aufenthalts fest:

Aufenthaltsdauer: Wie lange darf man sich tatsächlich in den Vereinigten Staaten physisch mit dem Visum aufhalten?
Status: Unter welchem Status, d. h. zu welchem Zweck, darf sich die Person in den USA aufhalten?

Der Status wird mittels Einreisestempel im Pass an der Grenze und elektronisch im I-94 Einreiseformular dokumentiert. Dabei unterscheidet sich der genehmigte Aufenthaltsstatus häufig von der Gültigkeit des US-Visums im Reisepass – der Status kann kürzer oder länger erteilt werden. Je nach Visumkategorie variiert der maximal zu bewilligende Aufenthaltsstatus.

Als Beispiel: B-Visa werden im Regelfall auf zehn Jahre erteilt und erlauben einen maximalen Aufenthaltsstatus von 180 Tagen. E-Visa hingegen werden üblicherweise auf fünf Jahre erteilt, der maximale Aufenthaltsstatus liegt aber bei zwei Jahren pro Einreise.

Der Status ist also abhängig von der Visumkategorie, zum Teil aber auch von anderen Faktoren, wie z. B. beim F-1 Visum vom I-20, beim L-1 Visum vom I-797 und auch von der Gültigkeitsdauer des Reisepasses der oder vom Status der Hauptantragsteller:innen. Geprüft werden muss also immer im Detail der konkrete Sachverhalt.

Wer sollte seinen Aufenthaltsstatus wo prüfen?

Wir empfehlen all unseren Unternehmen dringend Folgendes zu prüfen: Mit welchem Status befinden sich Ihre Mitarbeiter:innen und deren Familienangehörige aktuell in den USA? Und, in diesem Zusammenhang, wie lange ist der konkrete Aufenthaltsstatus bewilligt worden bzw. noch gültig?

Primär sollten sich Personen, deren maximal erlaubte Aufenthaltsdauer sich zeitnah dem Ende zuneigt, um Lösungen bemühen. Insbesondere geht es darum,

  • eine mögliche Überschreitung der maximal gewährten Aufenthaltsdauer, d. h. einen Overstay, zu vermeiden und /

    oder

  • eine legale Weiterbeschäftigung bzw. einen weiteren legalen Aufenthalt in den USA sicherzustellen.

Den offiziellen Status können Sie für Ihre Mitarbeiter:innen online auf der I-94 Webseite abrufen ("Get most recent I-94"). Sie benötigen dazu allerdings die aktuellen Reisepassinformationen der Mitarbeiter:innen.

Das aktuelle I-94 weist folgende Angaben auf:

  • Stammdaten des Reisenden
  • Einreisedatum
  • Status (z. B. B-1, B-2, E-1, E-2, L-1 etc.)
  • Maximal bewilligter Aufenthaltsstatus (also das Datum, an welchem die Person spätestens die USA verlassen muss)

Achtung: Die Datumsangabe erfolgt nach amerikanischem System, also MM / TT / JJJJ. Übrigens: Personen, die sich unter J-, F- oder M-Status in den USA aufhalten, finden anstelle eines konkreten Datums häufig D / S vermerkt. Dies steht für Duration of Status, d. h., diese Personen dürfen sich so lange in den USA aufhalten, wie auf dem I-20 oder DS-2019 Formular vermerkt.

Entscheidend für die Prüfung der Legalität in den Vereinigten Staaten ist also der Aufenthaltsstatus und nicht das Visum. Je nach Visumkategorie können aber noch weitere Faktoren eine Rolle spielen, insbesondere gilt dies für Arbeitsvisa.

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Welche Lösungen gibt es für Betroffene in den USA?

Je nachdem, unter welchem Status sich Ihre Mitarbeiter:innen in den Vereinigten Staaten aufhalten, gibt es unterschiedliche Handlungsansätze:

1. ESTA-Inhaber:innen (Visa Waiver Status)

Bei der visumfreien Einreise mit ESTA im Rahmen des Visa Waiver Programs (VWP) ist normalerweise weder eine Verlängerung des Aufenthalts über die 90 Tage hinaus noch ein Wechsel auf einen anderen Status (z. B. B-2 Touristenvisum) möglich. Nur in Notfällen, wie in Zeiten der Corona-Krise, gestatten die US-Behörden eine Ausnahme. Folgende Voraussetzungen müssen zunächst vorliegen:

Sie befinden sich aktuell im Rahmen der visumfreien Einreise mit ESTA in den Vereinigten Staaten.
Sie können aus einem wichtigen, unverschuldeten Grund nicht rechtzeitig aus den USA ausreisen (z. B. Flug wurde storniert, kein rechtzeitiger Rückflug verfügbar etc.).
Infolgedessen droht ihr VWP-Aufenthaltsstatus zeitnah auszulaufen.

In diesen Sonderfällen kann der Aufenthaltsstatus im Rahmen eines Antrags auf "Satisfactory Departure" um maximal 30 Tage innerhalb der USA verlängert werden (ausgenommen hiervon sind schwere Krankheitsfälle, hier sind längere Zeiträume denkbar). Wer nach Ablauf dieser 30 Tage immer noch keinen Rückflug ins Heimatland finden konnte, darf nochmals eine zusätzliche Verlängerung um maximal 30 Tage per "Satisfactory Departure" Verfahren beantragen.

Um Ihren ESTA-Status auf diese Weise zu verlängern, müssen Sie sich entweder kurz vor oder am Ablaufdatum der ESTA-Genehmigung telefonisch an den USCIS-Kundendienst unter +1 800 375 5283 wenden, um einen Termin in der nächstgelegenen USCIS-Außenstelle zu vereinbaren (in der Regel noch für den selben Tag). Bitte halten Sie wichtige Daten wie Ihre I-94 Nummer (siehe Einreisestempel in Ihrem Reisepass) bereit.

Die bis 3. Juni 2020 für den Publikumsverkehr geschlossenen lokalen USCIS Field Offices wurden ab dem 4. Juni 2020 zum Teil wieder geöffnet.

Für die Antragstellung benötigen Sie in jedem Fall eine Kopie des Reisepasses, das aktuelle I-94 und Reiseinformationen.

In dringenden Fällen können sich USA-Reisende darüber hinaus an die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde CBP unter der Rufnummer +1 202 325 5120 wenden.

Achtung: Sie müssen zwingend Belege beibringen können, dass die Situation unverschuldet eingetreten ist (z. B. Stornierung Ihres Flugs, ärztliches Attest etc.). Sofern die erteilte Aufenthaltsfrist bereits überschritten wurde bzw. eine Überschreitung eintreten wird, dokumentieren Sie den nicht selbst verschuldeten Overstay so gut es geht für spätere USA-Einreisen, Visumbeantragungen und Aufenthalte.

2. Ausländische Arbeitnehmer:innen und Geschäftsreisende in den USA

Ausländische Mitarbeiter:innen und deren Familienangehörige, die mit einem Arbeitsvisum (z. B. E- oder L-Visum) in den Vereinigten Staaten tätig sind und deren Aufenthaltsstatus zeitnah ausläuft, haben die Möglichkeit eine Statusverlängerung oder einen Statuswechsel direkt vor Ort in den USA, zu beantragen.

Aber auch Geschäftsreisende, Monteure und Projektarbeiter:innen, die ein B-1 Visum besitzen, können auf Antrag eine Statusverlängerung erwirken.

Zunächst sollten Sie folgende Informationen einholen:

  • Welches Visum haben die Mitarbeiter:innen und welcher (Aufenthalts-)Status liegt vor?
  • Wie lange dürfen die Mitarbeiter:innen legal in den USA bleiben und / oder arbeiten? Je nach Visumkategorie werden hier unterschiedliche Dokumente benötigt (z. B. I-94, I-129S, I-797 etc.)

Prüfen Sie nun, ob eine Statusverlängerung oder ein Statuswechsel in den USA notwendig oder möglich bzw. aussichtsreich ist.

Achtung: Eine Antragstellung muss rechtzeitig vor Ablauf des I-94 erfolgen. Insbesondere bei Arbeitsvisa muss häufig sogar früher ein Statusverlängerungsantrag gestellt werden, sofern die I-797 Approval Notice (= Arbeitsgenehmigung) vorher ausläuft.

Die Anträge auf Extension / Change of Status werden trotz der COVID-19 bedingten Einschränkungen regulär über die US-Einwanderungsbehörde USCIS bearbeitet. Auch Neueinreichungen von z. B. L-1 Petitionen sind übrigens weiterhin möglich.

Je nach Aufenthaltsstatus bzw. Kategorie gibt es drei Möglichkeiten:

Schnellstmögliche Ausreise aus den USA (sofern Aufenthalt abgebrochen werden soll)
Versuchen Sie bei stornierten Flügen für die Mitarbeiter:innen einen anderen, möglichst früheren Flug ins Heimatland zu bekommen.

Tipp: Je weniger Zeit bis zum Auslaufen des Status verbleibt, desto früher sollte der Rückflug geplant werden, um im Falle von Flugstornierungen noch "Luft" zum Handeln zu haben.
Aufenthalt für Geschäftsreisende (B-1 Status) via Statusverlängerung oder Statuswechsel (Formular I-539) ausdehnen
Eine Statusverlängerung muss immer rechtzeitig vor Ablauf des legalen Status (siehe I-94) gestellt werden, spätestens aber am Tag davor. Das Formular I-539 kann bei der zuständigen US-Behörde USCIS online oder postalisch eingereicht werden. Die USCIS empfiehlt in diesem Zusammenhang einen Antrag auf Gebührenbefreiung per I-912 Formular (Request for Fee Waiver) zu stellen.

Achtung: Wenn Ihr Status sehr bald ausläuft, können Sie sich für weitere Anweisungen telefonisch an den USCIS-Kundendienst wenden (+1 800 375 5283). Haben Sie hierfür unbedingt Ihre I-94 Nummer zur Hand (siehe Einreisestempel im Pass).
TIPP: Wenn Sie einen Antrag auf Statusverlängerung bzw. Statuswechsel rechtzeitig (also vor Ablauf des I-94) stellen, hat die Person für die Bearbeitungszeit des Antrags, auch wenn der offizielle Status ausgelaufen ist, einen sogenannten geduldeten Status. Die Person darf sich also weiterhin bis zur finalen Entscheidung der USCIS in den USA legal aufhalten. In diesem Fall sollte immer die Eingangsbestätigung des Antrags (Receipt Notice) als Nachweis mitgeführt werden. Aber: Sollten Sie die USA verlassen, während der Antrag auf Statuswechsel läuft, gilt der Antrag offiziell als zurückgezogen.
Aufenthalt für ausländische Mitarbeiter:innen (Expats oder mittels lokalem US-Vertrag) via Statusverlängerung oder Statuswechsel (Formular I-129) ausdehnen
Häufig verlängern Mitarbeiter:innen in den Vereinigten Staaten ihren Aufenthaltsstatus mittels Ein- und Wiederausreise, so lange das entsprechende Visum noch gültig ist. Oder aber, es wird nach Visumablauf ein neues US-Visum im Konsularverfahren beantragt, um einen weiteren Arbeitseinsatz zu ermöglichen. Diese Optionen sind derzeit durch die Reisereglementierungen nur sehr eingeschränkt möglich. Das Mittel der Wahl sollte in diesem Fall eine Statusverlängerung sein. Zunächst muss je nach Arbeitsvisakategorie geprüft werden, ob eine Statusverlängerung möglich ist, bis wann diese spätestens zu erfolgen hat und mit welcher Dokumentation.

Üblicherweise erfolgt dies mit dem Formular I-129 bei den zuständigen Service-Centern der USCIS.

Tipp: Das Premium Processing Verfahren kann für noch laufende Petitionen die beschleunigte Bearbeitung hinzugebucht werden.
Sollte der Status (I-94) oder die Arbeitsgenehmigung (I-129S / I-797) der Mitarbeiter:innen aufgrund der langen Bearbeitungszeiten zwischenzeitlich auslaufen, können sich die Mitarbeiter:innen bis zur abschließenden Bearbeitung des Antrags weiterhin legal in den USA aufhalten und noch für bis zu maximal 240 Tage über die Arbeitsgenehmigung hinaus in den USA tätig sein.
Statusverlängerungsanträge für begleitende Familienangehörige werden im Regelfall (mittels I-539 Formular) zusammen mit dem I-129 Antrag eingereicht. Prüfen Sie auch unbedingt eine ggf. vorliegende Allgemeine Arbeitserlaubnis (EAD) der begleitenden Ehepartner:innen. Auch diese müssen verlängert werden.

Achtung: Bei Statusverlängerungs- und Statuswechselanträgen, insbesondere auf Basis von Arbeitsvisa, handelt es sich um komplexe und aufwendige Verfahren. Zahlreiche Faktoren müssen dabei individuell betrachtet werden. Planen Sie für die Umsetzung genug Vorlaufzeit ein, da umfangreiche Antragsunterlagen benötigt werden. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen hierzu Sonderberatungen an und prüfen gemeinsam mit Ihnen Ihre Visa-Fälle, so dass wir die passende Lösung finden. Lassen Sie sich jetzt beraten!

3. Internationale Praktikant:innen und Trainees in den USA (J-1 Visuminhaber:innen)

Wer sich aktuell zwecks Praktikum oder Training in den Vereinigten Staaten aufhält, ist dazu angehalten, die aktuellen Reisewarnungen seines jeweiligen Heimatlandes zu verfolgen.

Darüber hinaus empfehlen wir dringend allen J-1 Statusinhaber:innen, sich umgehend und direkt an den Visumsponsor zu wenden, um das weitere Vorgehen – wie ggf. eine frühere Heimreise – zu besprechen.

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Datum:

Aktualisiert am 15.10.2021