Aktualisiert am 22.07.2021
Obgleich die Biden-Regierung unverzüglich Schritte unternommen hatte, um das DACA-Programm wieder vollständig zu implementieren, wurde kürzlich erneut eine einstweilige Verfügung erlassen, welche das Programm für nicht rechtmäßig erklärt. Nachfolgend beleuchten wir die Hintergründe zum DACA "Deferred Action for Childhood Arrivals" Programm und klären auf, wie die aktuelle Lage für Betroffene ist.
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Der DREAM "Development, Relief and Education for Alien Minors" Act ist ein Gesetzentwurf, der dem Senat erstmals 2001 vorgelegt wurde. Er sah vor, Kindern, die meist mit ihren Eltern illegal und ohne Papiere in die USA gekommen waren, unter bestimmten Voraussetzungen einen legalen Aufenthaltsstatus bis hin zur US-Staatsbürgerschaft zu ermöglichen.
Drei Schritte sollten es langfristig ermöglichen, die US-Staatsbürgerschaft zu erlangen: Von einer Conditional Permanent Residence (CPR), also bedingten Niederlassungserlaubnis, über die Lawful Permanent Residence (LPR), einer permanenten Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung, die als Green Card bekannt ist, bis hin zur Einbürgerung als US-Staatsbürger:in.
Obgleich dieser Gesetzesentwurf immer wieder in abgeänderten Versionen vorgelegt wurde (zuletzt im Mai 2019), kam es bis dato zu keiner Verabschiedung und es ist auch keine Bewilligung in Aussicht.
Nichtsdestotrotz prägte der DREAM Act Gesetzentwurf den Namen "Dreamers", der im Volksmund diejenigen bezeichnet, die unter das DACA-Programm fallen.
Fakt ist, dass die im Volksmund genannten "Dreamers" oft Arbeitsstellen in den USA übernehmen, die generell schwer zu besetzen sind wie z. B. in der Stahlindustrie oder im Billiglohnsektor. Andere "Dreamers" verpflichten sich für das US-Militär und werden dort gern gesehen.
2012 führte der damalige Präsident Barack Obama das sogenannte DACA "Deferred Action for Childhood Arrivals" Programm per präsidialem Dekret ein, da seine geplante Einwanderungsreform im Kongress keine Mehrheit fand. Statt mit einer Abschiebung rechnen zu müssen, durften unter diesem Schutzprogramm über 700.000 Minderjährige in den USA bleiben und ggf. auch studieren oder arbeiten, obwohl sie mit ihren Familien illegal und papierlos in die Vereinigten Staaten gekommen waren. Jugendliche ab 16 Jahren mussten hierfür bei der US-Einwanderungsbehörde USCIS einen Antrag auf "Verschiebung der Abschiebung" stellen, d. h. eine DACA-Genehmigung beantragen, über die ein legaler Status inklusive zweijähriger Arbeitsgenehmigung erwirkt werden konnte. Während dieser Zeit sind die Personen vor einer Abschiebung geschützt.
Seit Einführung von DACA profitieren nicht nur die betroffenen Einwandererkinder, sondern auch weite Teile der US-Wirtschaft von dieser Regelung. Um die Voraussetzungen für das DACA-Programm zu erfüllen, müssen Antragsteller:innen:
Eine Verlängerung des Schutzstatus ist immer wieder möglich (um zwei weitere Jahre), insofern der Antrag rechtzeitig vor Ablauf der 2-Jahres-Frist gestellt wurde. Die Erlangung der US-Staatsbürgerschaft (wie ursprünglich angedacht beim DREAM Act) sieht das DACA-Programm nicht vor.
Es gelten auch strenge Reisereglementierungen für die DACA-Programmteilnehmer:innen. So müssen sich diese eine Ausreise aus den Vereinigten Staaten vorab bei der zuständigen Behörde genehmigen lassen, um nicht die Aberkennung ihres Status zu riskieren. Ausreisegenehmigungsanträge können beispielsweise aus humanitären Gründen gestellt werden oder bei dringenden geschäftlichen Gründen.
Während Gegner:innen des DACA-Programms argumentieren, es nähme tausenden Amerikaner:innen den Arbeitsplatz weg, weisen Unterstützende auf die vielen Verbesserungen hin, die das Programm mit sich gebracht hat. So berechtigt die Aufenthaltsgenehmigung Inhaber*innen nicht nur zum Studieren, sondern auch zur legalen Arbeitsaufnahme, was nicht nur die Schwarzarbeit mindert, sondern ebenso für mehr Steuereinnahmen sorgt und der Perspektivlosigkeit der Kinder illegaler Einwanderer bzw. Einwanderinnen entgegensteuert. Mit der Beendigung des Programms könnten also sowohl die Wirtschaft als auch Sicherheit der USA Schaden nehmen.
Nachdem die ehemalige Trump-Administration mehrere Versuche unternommen hatte, das DACA-Programm zu beenden, setzte der neue US-Präsident Joe Biden das Schutzprogramm für junge Migrant:innen im Januar 2021 wieder in seinem ursprünglichen Zustand ein.
Das US-Heimatschutzministerium sollte in Absprache mit dem Generalstaatsanwalt alle zur Sicherung und Stärkung von DACA geeigneten Maßnahmen ergreifen. Ziel war es, dass die US-Behörden erstmals seit Jahren wieder DACA-Erstanträge annehmen.
Nun erließ Richter Andrew Hanen eine einstweilige Verfügung, die das U.S. Department of Homeland Security (DHS) daran hindert, neue DACA-Anträge anzunehmen. Aktuelle DACA-Programmteilnehmer:innen können ihren Status und ihre Beschäftigungsberechtigung hingegen auch weiterhin erneuern – zumindest solange die Berufungen anhängig sind. Die Biden-Administration reagierte nämlich sofort darauf, dass sie gegen die Entscheidung Berufung einlegen würde.
Sobald die US-Einwanderungsbehörde das DACA-Programm wiederherstellt, können Arbeitgeber:innen und DACA-Empfänger:innen mit mehr Sicherheit und Stabilität in laufenden Arbeitsverhältnissen rechnen. Doch erst einmal wird erwartet, dass sich der Fall seinen Weg durch den U.S. Court of Appeals for the Fifth Circuit (in New Orleans) bahnt und schließlich ein drittes Mal vor dem U.S. Supreme Court landet.
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