Aktualisiert am 27.06.2024
Ab dem 27. Juni 2024 können deutsche Staatsangehörige ohne bürokratische Hürden zusätzlich die US-amerikanische Staatsbürgerschaft annehmen. Dies ist auf ein neues Einbürgerungsgesetz zurückzuführen.
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Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) am 27. Juni 2024 haben sich die Bedingungen zur Erlangung einer doppelten Staatsbürgerschaft in Deutschland maßgeblich geändert und die Mehrstaatigkeit wurde gesetzlich verankert.
Bisher führte der Erwerb einer ausländischen Staatsbürgerschaft nach deutschem Recht automatisch zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Seit dem Jahr 2000 konnte jedoch eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt werden, um den automatischen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Annahme der US-amerikanischen oder einer anderen Staatsangehörigkeit zu verhindern.
Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz legalisiert Mehrstaatigkeit und somit die doppelte Staatsbürgerschaft, sodass in Deutschland keine Beibehaltungsgenehmigung mehr beim Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit erforderlich ist. Dadurch verlieren Personen, die eine andere Staatsangehörigkeit annehmen, nicht mehr automatisch ihre deutsche Staatsangehörigkeit.
Durch die Abschaffung der Beibehaltungsgenehmigung können deutsche Staatsangehörige nun ohne Risiko einen Einbürgerungsantrag in ihrem Aufenthaltsland, z. B. den USA, stellen, und eine zweite Staatsangehörigkeit annehmen. Diese Gesetzesänderung stellt daher eine große Erleichterung für Green Card Inhabende und Anwärter:innen auf ein US-Einwanderungsvisum dar, die einen US-Pass beantragen möchten.
Wer durch Geburt in den Vereinigten Staaten die US-Staatsangehörigkeit und durch Abstammung von einem deutschen Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat, besitzt beide Nationalitäten, ohne dass ein Einbürgerungsantrag erforderlich ist.
Nach dem alten Gesetz mussten ausländische Personen ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufgeben, um einen deutschen Pass zu erhalten.
Mit dem neuen Gesetz können ausländische Personen bei der Einbürgerung in Deutschland ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten und mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.
Das Herkunftsland muss ebenfalls die doppelte Staatsbürgerschaft gesetzlich zulassen. In manchen Staaten, darunter Österreich, China und Indien, verliert man die Staatsbürgerschaft automatisch, sobald man eine andere annimmt.
Das Ziel der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ist es, hochqualifizierten Arbeitskräften aus dem Ausland sowie Menschen, die schon seit vielen Jahren in Deutschland leben, aber keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, eine dauerhafte Bleibeperspektive zu bieten.
Aufgrund globaler Mobilität und der Verflechtung von persönlichen und beruflichen Lebensumständen ist die doppelte Staatsbürgerschaft nicht nur praktisch, sondern zunehmend notwendig.
Mit dem neuen Gesetz besteht nun keine Optionspflicht mehr, d. h. Personen müssen sich nicht mehr zwischen den Staatsbürgerschaften entscheiden. Gleichzeitig wird es unter anderem aufgrund vereinfachter Kriterien schneller und unbürokratischer, die deutsche Staatsbürgerschaft neben einer bestehenden zu erlangen.
Es ist zu erwarten, dass durch die Einführung des neuen Einbürgerungsgesetzes zahlreiche Anträge auf Einbürgerung in Deutschland gestellt werden, was zu längeren Wartezeiten führen dürfte.
Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft genießen zahlreiche Vorteile in Bezug auf das Leben und den dauerhaften Aufenthalt in beiden Ländern.
Ein Vorteil der doppelten Staatsbürgerschaft ist die Möglichkeit, in beiden Ländern zu leben und zu arbeiten. Neben dem Wahlrecht und der politischen Teilhabe in beiden Staaten wird durch den Wegfall von Visumbeantragungen das Ein- und Ausreisen in diese Länder vereinfacht. Schließlich profitieren Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft sowohl von der Flexibilität und der Sicherheit in Bereichen wie
Für ausgewanderte Personen mit einen US-amerikanischen Pass, also der US-Staatsangehörigkeit, entfallen die Aufenthaltspflichten in beiden Ländern. Inhabende eines US-Einwanderungsvisums (Permanent Residence Card) müssen z. B. ihren ständigen Wohnsitz in den USA haben und physischen Aufenthalt in den Vereinigten Staaten nachweisen (= Continuous Residence and Physical Presence Requirement).
Darüber hinaus können Doppelstaatsangehörige aus Deutschland und den USA für ihre Familienangehörigen eine Einbürgerung in den USA einfacher und schneller bei der US-Einwanderungsbehörde USCIS beantragen als Green Card Inhabende.
Deutsche Staatsangehörige, die z. B. in den USA eingebürgert werden wollten ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren, mussten bis zum 26.06.2024 (vor Verabschiedung und Unterzeichnung des neuen Staatsbürgerschaftsgesetzes) eine kostenpflichtige Beibehaltungsgenehmigung im Voraus beantragen und diese zunächst offiziell erhalten. Der Antrag erforderte den Nachweis bestehender Bindungen an Deutschland und eine Begründung für den Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft.
Personen, die eine doppelte Staatsangehörigkeit anstrebten, mussten lange Bearbeitungszeiten in Kauf nehmen und riskierten den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn die Einbürgerung nicht innerhalb des zweijährigen Gültigkeitszeitraums der Beibehaltungsgenehmigung abgeschlossen war. In solchen Fällen war es notwendig, fristgerecht eine erneute Beibehaltungsgenehmigung (kostenpflichtig) zu beantragen.
Es ist davon auszugehen, dass immer mehr deutsche Staatsangehörige von der neuen Regelung Gebrauch machen werden und somit zwei Pässe bzw. eine doppelte Staatsbürgerschaft erwerben.
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