Aktualisiert am 20.06.2024
Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft stellt sich bei der Einreise in die USA die Frage, welcher ihrer beiden Pässe für die Einreise in die USA verwendet werden sollte. Wir klären auf!
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(Wieder-)Einreisen und Ausreisen aus dem Land des Zweitpasses und den Vereinigten Staaten stellen eine komplexe Angelegenheit für Doppelstaatsbürger:innen dar. Hier sind nicht nur die Regularien der USA, sondern auch die Einreise- und Ausreisebestimmungen des jeweiligen anderen Landes, z. B. Deutschland, zu beachten.
Immer wieder erkundigen sich bei uns Personen, welche die US-Staatsbürgerschaft – und gegebenenfalls eine weitere Staatsangehörigkeit – besitzen, nach den Besonderheiten bei der Einreise in die USA. Insbesondere Doppelstaatsbürger:innen ist oftmals nicht klar, mit welchem Reisepass die Einreise erfolgen sollte und ob ein US-Visum oder ESTA beantragt werden muss.
Welche Dokumente müssen mitgeführt werden? Mit welchem Pass erfolgt die Flugbuchung? Welche speziellen Anforderungen gelten bei der Ausreise aus den USA und Wiedereinreise ins Heimatland? Wie gestaltet sich der Grenzübertritt und welche spezifischen Aspekte sind für Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit zu berücksichtigen? Nachfolgend werden die Einreisevorschriften und Besonderheiten für Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit und US-amerikanischer Staatsangehörigkeit beleuchtet.
Bei Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft, die in die USA einreisen möchten, lassen sich folgende zwei Fälle unterscheiden:
Personen mit zwei Staatsbürgerschaften, von denen keine die US-amerikanische ist, können theoretisch wählen, mit welchem ihrer beiden Reisepässe sie ESTA oder US-Visum beantragen und in die Vereinigten Staaten einreisen möchten.
Im ESTA-Antrag bzw. im Visumantragsformular DS-160 sowie bei der Einreise in die Vereinigten Staaten müssen allerdings beide Staatsangehörigkeiten angegeben werden.
Laut Aussage des Visa-Informationsdienstes der diplomatischen Vertretungen der USA in Deutschland ist es unerheblich mit welchem Reisepass Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft in die Vereinigten Staaten einreisen. Sie seien lediglich dazu angehalten, bei der Beantragung des Visums bzw. auf Anfrage bei Einreise in die Vereinigten Staaten, beide Staatsangehörigkeiten anzugeben.
Unserer Erfahrung nach kann es durchaus einen Unterschied machen, mit welchem Reisepass die reisende Person in die USA einreist. So können ausschließlich Staatsangehörige bestimmter Länder am Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) teilnehmen und mit einer ESTA-Reisegenehmigung in die USA einreisen. D. h., für die Nutzung dieses Programms muss zwingend ein Reisepass der VWP-Länder genutzt werden.
Des Weiteren kann es je nach Land bzw. Nationalität und Visumkategorie Unterschiede bei der Ausstellung des US-Visums z. B. hinsichtlich der Gültigkeitsdauer geben. So werden beispielsweise B-Visa für deutsche Staatsangehörige im Regelfall auf 10 Jahre erteilt, hingegen erhalten Antragstellende mit einem iranischen Reisepass das B-Visum nur für 3 Monate erteilt für eine einmalige Einreise.
Auf Reisen zwischen z. B. Europa bzw. Deutschland und den Vereinigten Staaten sollten Personen, die neben einer anderen Staatsangehörigkeit auch die US-Staatsangehörigkeit besitzen, im Idealfall beide Pässe mitnehmen.
In der Regel muss die Einreise mit dem jeweiligen Heimatpass erfolgen, d. h. für die Einreise in die USA nutzen Sie Ihren US-Reisepass, für die Einreise z. B. in Deutschland nutzen Sie Ihren deutschen Reisepass.
Das Thema Flugbuchung führt tatsächlich immer wieder zu Verwirrungen, weil es sich bei der Flugbuchung etwas anders verhält: Richtung USA müssen Sie unbedingt US-Pass verwenden und somit ist dieser Pass auch automatisch für den Rückflug, z. B. nach Deutschland, bei der Fluggesellschaft hinterlegt. Aktuell können Reisende mit dem US-Pass ohne Visum nach Deutschland fliegen.
Dabei lässt sich der Ablauf bei der USA-Reise am Beispiel von Deutschland grob wie folgt skizzieren:
Personen, die neben einer Staatsangehörigkeit ebenfalls die US-Staatsbürgerschaft haben, müssen immer mit dem amerikanischen Pass in die USA einreisen und benötigen in diesem Falle selbstverständlich kein Visum bzw. keine ESTA-Genehmigung für die USA. Ein gültiges US-Visum bzw. eine gültige ESTA-Genehmigung für Einreise und Aufenthalt in den Vereinigten Staaten benötigen ausschließlich ausländische Staatsangehörige.
Dennoch sollten sich Amerikaner:innen mit doppelter Staatsbürgerschaft noch bevor es über den Atlantik geht über die aktuellen Einreisevorschriften und die Bedingungen für eine problemlose Widereinreise in die Vereinigten Staaten informieren.
Hinter dem Privileg auf ESTA oder die Beantragung eines US-Visums verzichten zu können, stehen Details, die bei Reisen außerhalb der Vereinigten Staaten beachtet werden sollten.
US-Bürger:innen dürfen nicht ohne gültigen US-Reisepass als US-Reisedokument außerhalb der Vereinigten Staaten reisen. Während Doppelstaater:innen theoretisch mit ihrem anderen ausländischen Pass, z. B. deutschen Reisepass, von den USA aus ins Ausland reisen könnten, sind alle US-Staatsangehörige verpflichtet, einen gültigen US-Pass vorzulegen, um in die Vereinigten Staaten (wieder-)einzureisen. Dies betrifft alle Doppelstaater:innen mit US-Staatsbürgerschaft, auch Babys und Kinder.
Der Versuch, in die Vereinigten Staaten zurückzukehren, ohne einen US-Reisepass und / oder eine kürzlich ausgestellte US-Einbürgerungsurkunde als Doppelstaatsbürger:in vorzuweisen, kann dazu führen, dass die USA-Einreise verweigert wird, die Reise erheblich verzögert wird und unerwartete Kosten entstehen, bis ein Notpass ausgestellt werden kann.
Vergewissern Sie sich deshalb, dass Ihr US-Reisepass gültig ist, und führen Sie ihn immer mit, wenn Sie in die Vereinigten Staaten reisen oder aus dem Ausland in die Vereinigten Staaten zurückkehren.
Die Ausreise aus Deutschland und die darauf folgende Wiedereinreise nach Deutschland stellen eine komplexe Angelegenheit für Doppelstaatsbürger:innen dar. Hier sind nicht nur die Regularien der USA, sondern auch die deutschen Ausreisebestimmungen zu beachten.
Bei Personen, die neben der US-amerikanischen zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist Folgendes zu beachten: Nach Aussage des Auswärtigen Amtes kann die Ausreise aus Deutschland und die Wiedereinreise nach Deutschland nur mit dem deutschen Reisepass erfolgen. Dies betrifft sowohl Erwachsene als auch Kinder. Doppelstaatsbürger:innen müssen daher neben ihrem US-Reisepass auch ihren deutschen Reisepass mit sich führen, um diesen sowohl bei der Ausreise als auch Wiedereinreise nach Deutschland vorlegen zu können.
Dies gilt ebenso für Personen mit US-Staatsbürgerschaft, die darüber hinaus Staatsbürger:in eines Mitgliedslandes der Europäischen Union sind. Diese müssen mit ihrem EU-Pass in die Europäische Union einreisen.
Übrigens: Das US-Außenministerium empfiehlt allen Reisenden, ihren Reisepass rechtzeitig vor Ablauf zu erneuern, da eine sechsmonatige Gültigkeit nach geplanter Ausreise aus den USA vorgeschrieben ist. Von dieser Reisepassregelung sind Staatangehörige aus bestimmten Ländern gemäß des Six Month Club ausgenommen.
Personen, die in den USA geboren wurden bzw. mit einem US-amerikanischen Elternteil, die aber in einem anderen Land aufgewachsen sind und daher möglicherweise keinen US-Pass (mehr) besitzen, stehen bei der Einreise in die Vereinigten Staaten vor besonderen Herausforderungen. Das US-Recht sieht eindeutig vor, dass ein in den USA geborenes Kind sowie ein Kind mit mindestens einem US-amerikanischen Elternteil automatisch die US-Staatsbürgerschaft erhält.
Doch auch Personen mit US-Staatsbürgerschaft, die im Ausland aufgewachsen sind und keinen Bezug mehr zu den USA haben, sind gesetzlich verpflichtet, mit einem US-Pass einzureisen. Es ist daher ratsam, rechtzeitig vor der Reise alle Dokumente zu besorgen, um Probleme bei der Einreise zu vermeiden.
Es wird empfohlen, sich vor der USA-Reise mit der US-Botschaft oder dem US-Konsulat in Verbindung zu setzen, um eventuelle Fragen zu klären und Unterstützung bei der Einreise zu erhalten. Die US-Behörden können darüber informieren, welche zusätzlichen Dokumente benötigt werden und welche Einreisebestimmungen für die USA gelten.
Der erste Schritt für Personen ohne US-Pass, die per Geburt bzw. Abstammung Anspruch auf die US-Staatsbürgerschaft haben, ist die Beschaffung einer US-Geburtsurkunde. Dieses Dokument bestätigt die Geburt in den USA bzw. die Verwandtschaft mit einer Person mit US-Staatsangehörigkeit und ist für den Nachweis der US-Staatsbürgerschaft unerlässlich. Die US-Botschaft oder das US-Konsulat im Aufenthaltsland sind bei Fragen zur Beschaffung der US-amerikanischen Geburtsurkunde behilflich.
Nach Erhalt der US-Geburtsurkunde wird empfohlen, umgehend einen US-Pass zu beantragen. Die US-Botschaft oder das US-Konsulat vor Ort ist in der Regel bei diesem Prozess behilflich.
Da die Beantragung eines US-Reisepasses einige Zeit in Anspruch nehmen kann, ist eine frühzeitige Planung unerlässlich. Die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit den US-Behörden und die zügige Beschaffung der erforderlichen Dokumente sind der Schlüssel, um Verzögerungen und Unannehmlichkeiten bei der Einreise in die USA zu vermeiden.
Sie sind nicht verpflichtet, die US-Staatsbürgerschaft anzunehmen. Wer sich gegen die Beantragung eines US-Passes entscheidet und die Verbindung zu den USA aktiv kappen möchte, kann einen formellen Verzicht auf die US-Staatsbürgerschaft einreichen. Hierbei fällt eine Ausbürgerungsgebühr an und es müssen neben diversen Unterlagen auch Nachweise erbracht werden, dass Sie keine Steuerrückstände in den USA haben. Wir empfehlen hier eine Rechtsberatung hinzuzuziehen.
Bitte bedenken Sie, dass die Entscheidung die US-Staatsbürgerschaft aufzugeben nicht rückgängig gemacht werden kann und Konsequenzen mit sich zieht, z. B. bei zukünftigen Einreisen in die USA. Sie müssen fortan mit ESTA oder US-Visum reisen und sich auf mögliche Befragungen durch die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde gefasst machen.
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