Aktualisiert am 16.03.2017
Am 6. März 2017 erließ US-Präsident Donald Trump ein weiteres, überarbeitetes Dekret mit Einreiseverboten, welches am 16. März 2017 in Kraft treten sollte. Das Einreiseverbot wurde jedoch vorerst von der Justiz gestoppt.
Artikel teilen:
Am 6. März 2017 erließ US-Präsident Donald Trump ein weiteres, überarbeitetes Dekret mit Einreiseverboten, welches am 16. März 2017 in Kraft treten sollte. Das Einreiseverbot wurde jedoch vorerst von der Justiz gestoppt.
Das zweite Einreise-Dekret beinhaltete Einreiseverbote von zunächst 90 Tagen für Staatsangehörige aus sechs muslimischen Ländern: Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien. Im Gegensatz zum ersten Dekret vom 27. Januar 2017 waren Staatsangehörige aus dem Irak nicht mehr von dem temporären Einreiseverbot und Visa-Beantragungsstopp betroffen. Die erste Version der Einreisesperre hatte Ende Januar 2017 weltweit für Chaos an den Flughäfen gesorgt und war von einem Gericht in Seattle (Bundesstaat Washington) gestoppt worden.
Nur wenige Stunden, bevor die Neuauflage der Exekutivanordnung von Präsident Trump in Kraft treten sollte, wurde sie gestoppt: Bundesrichter Derrick Watson aus dem US-Bundesstaat Hawaii erließ eine einstweilige Verfügung gegen die Exekutivanordnung Trumps.
Nach Ansicht des Richters auf Hawaii gefährde das Einreiseverbot Rechte und das öffentliche Interesse. Beispielsweise öffentliche Universitäten, die auf akademischen Austausch angewiesen seien, und der Tourismussektor würden Schaden davontragen. In einer 43-seitigen Begründung führt Watson laut Washington Post unter anderem aus, dass das Einreiseverbot dem Ziel diene, "Menschen einer bestimmten Religion zu diskriminieren".
Richter Watson gab einer Klage des Staates Hawaii statt und sprach einen vorübergehenden Stopp des präsidialen Dekrets aus.
Präsident Trump kündigte an, alle gerichtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und unter Umständen bis zum "Supreme Court", dem Obersten Gerichtshof, zu gehen.
Da das Einreiseverbot erneut scheiterte, können Staatsangehörige aus Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien vorerst wieder in die USA einreisen. Selbstverständlich halten wir Sie immer auf dem aktuellen Stand und informieren Sie, sobald sich die Einreisebestimmungen für Sie oder Ihre Mitarbeiter ändern.
Datum:
Wir und unsere Partner nutzen Cookies, um personenbezogene Daten wie z.B. Browsing-Daten zu speichern und abzurufen, um z.B. Inhalte und Werbung bereitzustellen und zu personalisieren sowie die Verwendung der Website zu analysieren und das Benutzererlebnis zu verbessern. Sie erfahren mehr über die Zwecke, für welche wir und unsere Partner Cookies einsetzen, wenn Sie unten auf den Button „Cookie Einstellungen“ klicken. Hier können sämtliche Einstellungen auch geändert werden. Nachträglich kann man jederzeit seine Cookie-Auswahl überdenken oder seine Einwilligung widerrufen, indem man auf den Link zu den Cookie-Einstellungen im Footer unserer Webseite klickt. Beachten Sie bitte, dass das Blockieren einiger Cookie-Typen unsere Möglichkeiten zur Bereitstellung von auf Ihre Interessen zugeschnittenen Inhalten haben kann oder einige Funktionen der Webseite nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
Durch klicken auf “Alle Cookies akzeptieren” stimmen Sie unserer Nutzung und der Weitergabe Ihrer Daten an unsere Partner zu.