Aktualisiert am 18.04.2023
Das US-Außenministerium hat eine neue Gebührenordnung für konsularische Dienstleistungen veröffentlicht. Die neuen Gebühren der betroffenen Visa werden ab Mitte Juni 2023 gültig.
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Die für den 30. Mai 2023 ursprünglich angekündigte Visa-Gebührenerhöhung wird auf den 17. Juni 2023 verschoben – das teilte das U.S. Department of State kurzfristig vor Inkrafttreten mit. Betroffen sind alle US-Konsulate weltweit.
Die Gebührenzahlung ist in den konsularischen Vertretungen der jeweiligen Länder nicht einheitlich geregelt, erfolgt aber üblicherweise über ein Online-Profil und ist für eine Visumerteilung zwingend erforderlich.
Am 16. Juni 2023 wird im Zuge der Gebührenumstellung für einen Tag keine Zahlung möglich sein. Ab dem 17. Juni gelten dann die neuen Gebühren.
Der Umrechnungskurs, der in US-Dollar zunächst nur ausgewiesenen Gebühren in Euro bzw. der jeweiligen Landeswährung steht noch nicht fest. Dieser wird voraussichtlich am 17. Juni 2023 auf den Webseiten der US-Behörden kommuniziert.
Das U.S. Department of State verkündete kürzlich eine neue Gebührenordnung für Konsulardienstleistungen für Non-Immigrant Visa (=NIV). Die neue Gebührenordnung tritt am 17. Juni 2023 in Kraft und gilt für die meisten US-Nichteinwanderungsvisa, die in den US-Konsulaten weltweit beantragt werden können.
Für nahezu alle Visumkategorien fallen ab diesem Datum höhere Kosten im konsularischen Antragsverfahren an.
Laut dem US-Außenministerium wird die Erhöhung dazu beitragen, die Kosten für die Bereitstellung von konsularischen Dienstleistungen besser abzudecken. Die genauen Gebühren hängen von der Art des Visums ab, für das man sich bewirbt.
Die Gebührenverordnung war ursprünglich für Ende Mai angekündigt, wurde nun kurzfristig aber auf Mitte Juni vertagt.
Sie finden hier eine Übersicht, welche Gebühren für welche Visumkategorie ab dem 17. Juni 2023 anfallen:
VISA KATEGORIE | BETROFFENE VISA | NEUER PREIS | ALTER PREIS | PROZENTUALE ERHÖHUNG |
Non-Petition Based NIV | B, C-1, D, F, I, J, M, TN | $185 | $160 | 16% |
Petition Based NIV | H, L, O, P, Q, R | $205 | $190 | 15% |
E Kategorie | E-Reg/E-1/E-2 Folge | $315 | $205 | 54% |
Während die Kosten für z.B. Geschäftsreisenden-, Studierenden- und bestimmte petitionsbasierte Arbeitsvisa nur moderat steigen, ist besonders die beliebte E-Kategorie von einer doch deutlichen Preissteigerung betroffen.
Im Vergleich zu vielen so genannten petitionsbasierten Arbeitsvisa bleibt das E-Visum jedoch weiterhin die (mit Abstand) kostengünstigste Variante. Hintergrund: Da E-1/E-2 Visa direkt im US-Konsulat beantragt werden können, fallen hier nur die (weiterhin deutlich geringeren) konsularischen Gebühren an. Für die meisten weiteren Arbeitsvisa, wie z.B. H oder L, muss zunächst ein aufwendiges und durchaus kostenintensives Genehmigungsverfahren über die US-Einwanderungsbehörde (USCIS) durchlaufen werden.
Die neue Gebührenordnung folgt auf eine Überprüfung der bisherigen Gebührenstruktur durch das US-Außenministerium und den Kongress. In einer Erklärung teilte das das Ministerium mit, dass die neuen Gebühren dringend notwendig seien, um die (gestiegenen) Kosten für Dienstleistungen in den US-Konsulaten weiterhin zu decken und den Antragstellenden den bestmöglichen Service anbieten zu können.
Die NIV-Gebühren werden auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten für die Erbringung der NIV-Dienstleistungen und nach Durchführung einer Studie über die Kosten dieser Dienstleistungen in den US-Konsulaten weltweit festgelegt. Das Ministerium verwendet hierbei eine ABC-Methode (Activity-Based Costing) zur jährlichen Berechnung der Kosten für die Erbringung dieser Dienstleistungen, einschließlich der Visumerteilung. Die Gebühren für die meisten nicht antragsgebundenen NIV wurden zuletzt 2012 aktualisiert, einige andere NIV-Gebühren zuletzt 2014 angepasst.
Die jetzt durch das U.S. Department of State angekündigte Gebührenerhöhung betrifft ausschließlich die Visumdienstleistungen der US-Konsulate (außerhalb der USA). Es handelt sich hierbei also um zwei unterschiedliche Gebührenordnungen für jeweils unterschiedliche US-Behörden.
Die Erhöhung der Visagebühren stößt wie befürchtet auf viele Kritiken. Einige Gruppen kritisieren die Gebührenerhöhung als eine unnötige Belastung für Visa-Antragstellende und USA-Reisende. Aber auch negative Auswirkungen auf die US-Tourismusbranche sind zu befürchten, die bereits stark von der Pandemie betroffen ist. Einem Bericht der US Travel Association zufolge hat die US-Tourismusbranche 2020 aufgrund der Pandemie 766 Milliarden Dollar und 5,6 Millionen Arbeitsplätze verloren. Steigende Visagebühren könnten viele potenzielle Touristen, insbesondere Reisende aus Ländern mit niedrigerem Einkommen, davon abhalten, die USA zu besuchen.
Im Gesamtpaket einer US-Reise, dürften allerdings Mehrkosten von beispielsweise $25 für ein Touristen-, oder Studierendenvisums kaum ins Gewicht fallen.
Auch für Unternehmen und deren Beschäftigten, die für Geschäftsreisen und/oder Arbeitseinsätze Visa benötigen, stellt die Antragsgebührenerhöhung eine zusätzliche Belastung dar. Sehen sich diese doch gleichzeitig mit steigenden Kosten für Flüge, Unterkunft und den Lebenshaltungskosten vor Ort konfrontiert.
Die neuen Gebühren könnten auch Auswirkungen auf die bilateralen Beziehungen der USA zu anderen Ländern haben. Einige Länder haben bereits im Gegenzug ihre Antragsgebühren für US-Bürger angepasst, die ein Visum für die entsprechenden Länder beantragen müssen.
Aus Sicht der US-Behörden war die Gebührenerhöhung jedoch überfällig und dient zur Sicherstellung der konsularischen Dienstleistungen und einer Kostendeckelung. Zusätzlich verweist man darauf, dass die Visumantragsgebühren im Vergleich zu anderen Ländern immer noch sehr günstig seien und viele Visa-Kategorien direkt auf mehrere Jahre erteilt würden.
Informationen zu den Gebühren finden Sie auf der Website des Bureau of Consular Affairs, travel.state.gov, und auf den Websites der US-Botschaften und Konsulate.
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