Aktualisiert am 25.10.2021
Im Rahmen einwanderungsrechtlicher Verfahren, welche bei der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) eingereicht werden, fallen je nach Antragsart unterschiedliche Gebühren an. Neuerdings können die USCIS-Gebühren von vielen Antragsverfahren per Kreditkarte entrichtet werden.
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Früher war die Zahlung von USCIS-Antragsgebühren nur auf zwei Wegen möglich:
Nur für sehr wenige Antragsverfahren, wie z. B. bei Einbürgerungsverfahren (= Naturalization) konnte die Gebühr per Kreditkartenzahlung veranlasst werden.
Welche Gebühr von Seiten der USCIS erhoben wird, ergibt sich in aller Regel aus dem jeweiligen Antragsformular für das entsprechende Verfahren.
Die USCIS hat bekannt gegeben, dass die Zahlungsmöglichkeiten für Antragsgebühren endlich weiter ausgeweitet werden und nun für alle Antragsverfahren und bei allen Servicecentern mit Kreditkarte gezahlt werden können.
Ob eine Gebühr für einen bestimmten Antrag auch tatsächlich per Kreditkarte entrichtet werden kann, richtet sich nach der Antragsart und dem entsprechenden Antragsformular bei der USCIS. Dies sollte vorab sicherheitshalber immer noch einmal geprüft werden.
Um die Zahlungsoption nutzen zu können muss ein extra Formular (G-1450) ausgefüllt und dem Antrag beigefügt werden, das die Kreditkartentransaktion autorisiert.
Im Rahmen eines Pilotprogrammes hat die USCIS in den letzten Jahren schrittweise die Zahlungsoption per Kreditkarte eingeführt. Anfangs war dies nur in bestimmten Service-Centern möglich und für wenige Formulare und wurde nun für alle Antragsverfahren zugelassen.
Das Ziel dieses Pilotprojekts ist es, USCIS einen Schritt näher an die Akzeptanz digitaler Zahlungen per Kreditkarte in allen Servicezentren heranzuführen.
Das Zahlungsverfahren ist aktuell nur mit US-Kreditkarten möglich, sodass es nur eingeschränkt für Zahlungen aus Deutschland bzw. Europa in Frage kommt.
Antragsteller:innen, die die Zahlung per Kreditkarte veranlassen möchten, müssen hierzu im Vorfeld das Formular G-1450 "Authorization for Credit Card Transactions" ausfüllen und den Antragsunterlagen beifügen – dort werden ausschließlich die Kreditkartendetails erfasst. Nach Eingang des Antrags werden diese Daten durch die USCIS in das Online-System Pay.gov des U.S. Department of Treasury automatisch übertragen. Aus Datenschutzgründen wird dann die Papierform G-1450 vernichtet.
Prüfen Sie zunächst, ob eine Zahlung der USCIS-Gebühr per Kreditkarte möglich ist. Die US-Einwanderungsbehörde akzeptiert ausschließlich folgende Kreditkarten:
Antragsteller:innen und Kreditkarteninhaber:innen müssen übrigens nicht identisch sein.
Sollte die Kreditkarte nicht gedeckt sein, die Zahlung also durch ihr Kreditinstitut verweigert werden, wird die US-Einwanderungsbehörde den Antrag nicht annehmen und unbearbeitet an den bzw. die Antragsteller*in zurücksenden. Eine erneute Einreichung des Antrags unter Nutzung dieser (bereits einmal abgelehnten) Kreditkarte ist nicht mehr möglich.
Das Formular G-1450 muss pro Antrag eingereicht werden. D. h., bei sogenannten Multiple Filings, also Antragsverfahren, die mehrere Anträge gleichzeitig umfassen, muss für jeden Antrag ein eigenes Formular beigefügt werden.
Unzulässig ist darüber hinaus ein Mix aus Kreditkartenzahlung und Scheck / Money Order für eine Gebühr – also eine Aufsplittung der Gebühr auf unterschiedliche Zahlungsvarianten. Anträge werden auch dann nicht angenommen von der US-Behörde, wenn mehrere Kreditkarten für eine Gebühr genutzt werden sollen. Eine Gebühr kann nur über eine einzige Kreditkarte entrichtet werden.
Informieren Sie sich rechtzeitig und tagesaktuell darüber, welche Zahlungsform für Ihren USCIS-Antrag infrage kommt. Nicht nur die Antragsgebühren, sondern auch die Zahlungsmodalitäten der US-Behörden sind immer wieder Änderungen unterworfen. Eine fehlerhafte Zahlung führt in aller Regel zur Antragsannahmeverweigerung durch die USCIS und damit auch zu nicht unerheblichen Verzögerungen Ihres Antrags. Gehen Sie deshalb auf Nummer sicher und nutzen unseren umfassenden US Visa Service bei Ihrer nächsten USCIS-Petition.
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