Aktualisiert am 30.06.2017
Wie berichtet wurden Teile der umstrittenen Executive Order von Präsident Trump per Entscheidung des U.S. Supreme Court wieder in Kraft gesetzt. Bis dato gab es noch einige Unklarheiten, hinsichtlich der konkreten praktischen und zeitlichen Umsetzung der 90-tägigen Einreisesperre für bestimmte Staatsangehörige.
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Wie berichtet wurden Teile der umstrittenen Executive Order von Präsident Trump per Entscheidung des U.S. Supreme Court wieder in Kraft gesetzt (siehe "Streit um Einreiseverbot"). Bis dato gab es noch einige Unklarheiten, hinsichtlich der konkreten praktischen und zeitlichen Umsetzung der 90-tägigen Einreisesperre für bestimmte Staatsangehörige.
Gestern äußerte sich erstmalig das U.S. Department of State (DOS) per Mitteilung an die konsularischen Vertretungen weltweit. In diesem internen Schreiben werden konkrete Handlungsempfehlungen und Anweisungen an das konsularische Personal ausgesprochen, die wir nachfolgend für Sie zusammenfassen:
Ebenfalls nicht betroffen sind Personen anderer Staatsangehörigkeiten, die lediglich die oben genannten Länder bereist haben. Diese können weiterhin in die USA einreisen.
Darüber hinaus haben die konsularischen Mitarbeiter die Möglichkeit, Visumantragstellern unter eng umrissenen Voraussetzungen einen "Waiver-Antrag" zu genehmigen, d. h., eine Ausnahmegenehmigung zur Umgehung der Einreisesperre auszusprechen. Dabei werden folgende Gesichtspunkte berücksichtigt:
Die nunmehr in Kraft tretenden Bestimmungen zur Einreisesperre betreffen zwar nur noch einen kleinen Personenkreis, dennoch empfehlen wir allen USA-Reisenden und/oder Visumantragstellern der genannten Länder sich sehr gut für die Einreise oder das persönliche Interview im US-Konsulat vorzubereiten.
Erster Widerstand formiert sich bereits in den Vereinigten Staaten: Der Generalbundesanwalt von Hawaii reichte gestern per Eilantrag Klage gegen die aus seiner Sicht zu eng gefassten Ausnahmeregelungen insbesondere im Zusammenhang mit den familiären Beziehungen ein. Bis dato gibt es diesbezüglich jedoch keine abschließende Entscheidung.
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