Aktualisiert am 02.06.2015
Die Versicherungsbestimmungen für J-1 Visa Exchange Programme wurden kürzlich geändert. Welche Neuerungen sich bei Auslandsunfall- und Auslandskrankenversicherung für Inhaber eines J-1 oder J-2 Visums ergeben, haben wir nachfolgend zusammengefasst.
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Die Versicherungsbestimmungen für J-1 Visa Exchange Programme wurden kürzlich geändert. Welche Neuerungen sich bei Auslandsunfall- und Auslandskrankenversicherung für Inhaber eines J-1 oder J-2 Visums ergeben, haben wir nachfolgend zusammengefasst.
Seit dem 15. Mai 2015 gelten geänderte Versicherungsbestimmungen für J-1 Visa Exchange Programme.
Jeder Teilnehmer eines J-1 Austauschprogramms, d. h. jede Person, die mit einem J-1 oder J-2 Visum in die USA einreist, muss während der gesamten Programmdauer im Besitz einer gültigen Auslandsunfall- und Auslandskrankenversicherung sein. Oftmals sind Versicherungen, die den Mindestanforderungen des U.S. Department of State entsprechen, bereits in den Programmgebühren des jeweiligen Visumsponsors enthalten. In einigen Fällen ist der J-Visumantragsteller jedoch verpflichtet sich eigenständig zu versichern.
Für die Auslandsversicherungen gelten vom U.S. Department of State vorgeschriebene Mindestanforderungen, die von jedem J-1 Visumsponsor bzw. Antragsteller eingehalten werden müssen.
Seit Oktober 2014 nimmt das US-Außenministerium verstärkt Änderungen in den Exchange Visitor Regularien vor. Unter anderem werden für alle Exchange Visitor Programmteilnehmer die vorgeschriebenen Mindestanforderungen für Versicherungsleistungen erhöht.
Für alle Antragsteller eines J-1 oder J-2 Visums, deren Programm am oder nach dem 15. Mai 2015 beginnt, werden nun folgende Leistungen vorausgesetzt:
Es ist ratsam sich die Leistungsbeschreibungen der Versicherung genau anzuschauen, auch wenn diese vom Visumsponsor gestellt wird. Oftmals werden lediglich die Mindestanforderungen erfüllt, wodurch im schlimmsten Fall sehr hohe zusätzliche Kosten anfallen können.
Je nach Aufenthaltsdauer oder individuellen Reise- und Freizeitplänen empfiehlt es sich, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen, die im Krankheitsfall oder bei einem Unfall eine höhere Versicherungssumme abdeckt.
Datum:
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