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Aktualisiert am 20.01.2021

Arbeitserlaubnis (EAD) mit H-4 Visum - Möglichkeiten für Ehepartner*innen von H-1B Inhaber*innen

Ehepartner*innen von H-1B Visuminhaber*innen können unter eng umrissenen Voraussetzungen eine eigene Allgemeine Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document, EAD) erhalten. Wir erläutern die Möglichkeiten für ausländische Personen mit H-4 Visum.

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Ehepartner:innen von H-1B Visuminhaber:innen können unter eng umrissenen Voraussetzungen eine eigene Allgemeine Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document, EAD) erhalten. Wir erläutern die Möglichkeiten für ausländische Personen mit H-4 Visum.

 

Voraussetzungen für die Beantragung einer EAD unter H-4 Status


Begleitende Ehepartner:innen mit H-4 Visum

Zunächst bleibt es dabei, dass der Großteil der H-4 Ehepartner:innen auch weiterhin leider keine EAD erhalten kann. Eine Beantragung für begleitende Ehepartner:innen unter H-4 Status ist lediglich unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • für den Ehepartner:innen unter H-1B Status liegt eine bewilligte I-140 Einwanderungspetition vor (= bewilligter Antrag auf arbeitsplatzbezogene Green Card) oder
  • im Rahmen eines Statusanpassungsverfahrens auf einen Einwanderungsstatus (Green Card) wurde eine Statusverlängerung über die maximale 6-Jahres-H-1B-Aufenthaltszeit unter "AC21 Act" bewilligt

Die zu beantragende EAD kann zur Arbeitsaufnahme (Teil- oder Vollzeit) für jeden US-Arbeitgeber bzw. jede US-Arbeitgeberin in jedem Arbeitsgebiet verwandt werden. Mithilfe des Formulars "Application for Employment Authorization" wird der EAD-Antrag bei der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) eingereicht. Neben den gängigen Unterlagen müssen Nachweise beigefügt werden, um einen der oben genannten Punkte belegbar zu machen (z. B. die Approval Notice zur I-140 Petition der Ehepartner*innen).

Begleitende Kinder mit H-4 Visum

Begleitende Kinder, welche den H-4 Status bis zum 21. Lebensjahr erhalten können und sich im "arbeitsfähigen" Alter befinden, fallen nicht unter diese Regelung und können unter keinen Umständen eine EAD beantragen.

Inkrafttreten der EAD-Regelung für H-4 Visuminhaber:innen

Bereits im Jahr 2013 war im Gespräch, Ehepartner:innen von H-1B Visuminhaber:innen unter ganz bestimmten Voraussetzungen eine eigene Allgemeine Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document, EAD) zu gewähren. Zuvor konnten begleitende Ehepartner:innen unter H-4 Status in keinem Fall eine solche Arbeitserlaubnis erhalten.

Im Rahmen der von dem ehemaligen US-Präsidenten Obama initiierten Reform des Einwanderungsrechts wurde eine finale Regelung seitens des U.S. Department of Homeland Security (DHS) beschlossen, welche am 26. Mai 2015 in Kraft getreten ist.

Datum:

Aktualisiert am 20.01.2021