Aktualisiert am 15.05.2024
Das H-2B Visum ermöglicht es ausländischen Staatsangehörigen, in den Vereinigten Staaten vorübergehend in nicht-landwirtschaftlichen Bereichen zu arbeiten. Allerdings ist die Anzahl der H-2B Visa jährlich begrenzt.
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H-2B Visa sind für Temporary Non-Agricultural Workers vorgesehen. Das heißt, diese Visumkategorie ermöglicht US-Arbeitgebern unter bestimmten Voraussetzungen die Beschäftigung von Saisonkräften und Personen ohne akademischen Abschluss. Die Beschäftigungsmöglichkeiten sind vielfältig – von LKW-Fahrer:innen bis hin zu Produktionsmitarbeiter:innen sind die unterschiedlichsten Tätigkeiten denkbar. Einzig Tätigkeiten im landwirtschaftlichen Bereich sind beim H-2B Visum – wie der offizielle Name Temporary Non-Agricultural Workers schon sagt – ausgeschlossen.
Für temporäre Arbeitseinsätze im Agarsektor gibt es nämlich eine spezielle Visakategorie: H-2A Visa ermöglichen gelernten oder ungelernten ausländischen Arbeitskräften die vorübergehende Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit (Temporary Agricultural Work) für einen US-Arbeitgeber in den USA.
Das H-2B Visum beinhaltet, genau wie das H-1B Visum, eine klassische Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung für die USA. Jedoch kann mit dem H-2B Visum nur einer sehr kurzfristigen, saisonalen Tätigkeit nachgegangen werden.
Die Zugangsvoraussetzungen für das H-2B Visum sind sehr streng. Der Arbeitgeber muss u. a. per Temporary Labor Certification nachweisen, dass keine andere geeignete Arbeitskraft gefunden werden kann. Außerdem muss wie eben erwähnt belegt werden, dass die Arbeit kurzfristiger Natur ist, z. B. wegen eines saisonalen Engpasses, außergewöhnlichen Ereignisses oder eines Großauftrags.
Seit Januar 2012 werden H-2B Visa an Staatsangehörige bestimmter Staaten vergeben. Aktuell können Antragsteller:innen aus rund 80 Ländern H-2B Visa beantragen. Für H-2A Visa können sich Staatsangehörige aus knapp 85 Ländern bewerben. Deutschen Antragsteller:innen steht die H-2B Kategorie beispielsweise erst seit 2016 zur Verfügung.
Derzeit sind Staatsangehörige der folgenden Länder dazu berechtigt ein H-2A Visum und / oder H-2B Visum zu beantragen (Liste in alphabetischer Reihenfolge):
Andorra, Argentinien, Australien, Barbados, Belgien, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Estland, Eswatini, Fidschi, Finnland, Frankreich, Grenada, Griechenland, Guatemala, Haiti, Honduras, Irland, Island, Israel, Italien, Jamaika, Japan, Kanada, Kiribati, Kolumbien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Madagaskar, Malta, Mauritius, Mexiko, Monaco, Mongolei (keine H-2A Berechtigung), Montenegro, Mosambik, Nauru, Neuseeland, Nicaragua, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Osttimor, Panama, Papua-Neuguinea, Paraguay (keine H-2B Berechtigung), Peru, Philippinen (keine H-2A Berechtigung), Polen, Portugal, Rumänien, Salomonen, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Südkorea, Taiwan, Thailand, Tschechien, Türkei, Tuvalu, Ukraine, Ungarn, Uruguay, Vanuatu, Vereinigtes Königreich, Zypern
Das US-Heimatschutzministerium behält sich vor, jederzeit Länder von der Liste zu entfernen oder hinzuzufügen. Im Federal Register findet sich die H-2A und H-2B Länderliste.
Achtung: In der Regel werden von der USCIS nur Anträge für Staatsangehörige derjenigen Länder bewilligt, die sich auch in der Liste befinden. In Ausnahmefällen kann die US-Einwanderungsbehörde jedoch auch Anträge von Bürger:innen nicht gelisteter Länder bewilligen, wenn sie befindet, dass dies von besonderem Interesse für die Vereinigten Staaten ist.
Das Beantragungsverfahren von H-2A und H-2B Visa gleicht dem sehr aufwändigen Verfahren für H-1B Visa. Die Beantragung erfolgt in zwei Schritten:
Da H-2B Visa pro US-Steuerjahr zahlenmäßig limitiert sind, können H-2B Anträge ab dem 1. Juni für das erste Halbjahr (1. Oktober - 31. März) und ab dem 1. Januar für das zweite Halbjahr (= 1. April - 30. September) gestellt werden.
H-2B Visa werden nur für maximal ein Jahr ausgestellt, da sie ausschließlich zu einer sehr kurzfristigen, saisonalen Tätigkeit berechtigen. Es besteht zwar die Möglichkeit in Einjahresschritten, das H-2B Visum auf maximal drei Jahre zu verlängern, jedoch werden diese Verlängerungsanträge sehr genau geprüft und auch häufig abgewiesen.
Ähnlich wie beim H-1B Visum unterliegt auch das H-2B Visum einer jährlichen zahlenmäßigen Begrenzung, dem H-2B Cap.
Die Anzahl an H-2B Visa verteilt sich auf zwei H-2B Caps:
H-2B Cap | 1. Halbjahr | max. 33.000 | Arbeitsbeginn 01.10. - 31.03.
H-2B Cap | 2. Halbjahr | max. 33.000 | Arbeitsbeginn 01.04. - 30.09.
Aktuell stehen pro US-Steuerjahr (Fiscal Year) somit 66.000 H-2B Visa zur Verfügung, aufgeteilt in 33.000 Visa für ausländische Arbeitnehmer:innen mit einem Arbeitsbeginn ab dem 1. Oktober (1. Halbjahr) und 33.000 Visa für ausländische Arbeitnehmer:innen mit einem Arbeitsbeginn ab dem 1. April (2. Halbjahr).
Grundsätzlich erfolgt die Antragstellung für das erste Halbjahr ab dem 1. Juni eines Jahres und für das zweite Halbjahr ab dem 1. Januar des darauffolgenden Jahres.
Hinweis: Während nicht genutzte H-2B Visa des ersten Halbjahres dem zweiten Halbjahr desselben US-Steuerjahres zugerechnet werden, sind nicht genutzte H-2B Visa des zweiten Halbjahres nicht auf das nächste Fiscal Year übertragbar.
H-2A Visa sind zahlenmäßig nicht begrenzt.
Jedes Jahr führt die US-Einwanderungsbehörde USCIS zunächst die H-2B Antragsrunde für das erste Halbjahr eines US-Steuerjahres durch. Sobald die USCIS genügend Petitionen erhält und die festgelegte Obergrenze für H-2B Visa für die erste Hälfte eines US-Steuerjahres erreicht ist, werden alle nach diesem Stichtag eingehenden H-2B Petitionen, die der Obergrenze unterliegen und ein Datum für den Beginn der Beschäftigung vor dem 1. April eines Jahres beantragen, abgelehnt und an die jeweiligen Antragsteller:innen zurückgesandt.
Petitionen für die zweite Hälfte des Fiscal Years, deren Arbeitsbeginn am oder nach dem 1. April eines Jahres liegt, können erst wieder ab dem 1. Januar des darauffolgenden Jahres eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass es H-2B Anträge gibt, die vom H-2B Cap ausgenommen sind. Beispielsweise H-2B Verlängerungsanträge werden weiterhin von der USCIS angenommen (auch wenn das jährliche Kontingent ausgeschöpft ist).
Wir beraten Sie bei der Wahl der geeigneten Visumkategorie und übernehmen für Sie oder Ihr Unternehmen die komplette Abwicklung.
Ehepartner:innen und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren erhalten auf Antrag für denselben Zeitraum wie Hauptantragsteller:innen abgeleitete H-4 Visa.
Ehepartner:innen und Kinder können mit dem H-4 Visum private und öffentliche Bildungseinrichtungen besuchen. Ehepartner:innen von H-2B Visuminhaber:innen können allerdings mit dem H-4 Visum keine eigene Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document, EAD) erhalten. Eine Arbeitsaufnahme ist also grundsätzlich nicht gestattet, auch nicht für Kinder.
Weitere Informationen zum H-2B Programm stellt die USCIS unter www.uscis.gov/h-2b zur Verfügung.
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