Aktualisiert am 24.09.2023
Online-Kurse erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Wir erläutern die Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung des F-1 oder M-1 Status.
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Online-Kurse erfreuen sich immer größerer Beliebtheit – auch bei internationalen Studierenden in den USA. Diese sogenannten Massive Open Online Courses (MOOC) werden ausschließlich online unterrichtet und meist kostenfrei angeboten.
Ein Online- oder Fernunterrichtskurs (Distance Learning) im Sinne der Bestimmungen für internationale Studierende ist ein Kurs, der hauptsächlich mit Hilfe von Technologie angeboten wird und keine physische Anwesenheit der studierenden Person für den Unterricht, Prüfungen oder andere Zwecke, die für den Abschluss des Kurses erforderlich sind, erfordert.
Die webbasierten Lehrveranstaltungen sind darüber hinaus dadurch gekennzeichnet, dass sich viele studierende Personen für diese Kurse einschreiben; manchmal sind bis zu tausend Studierende und mehr für einen einzigen Online-Kurs angemeldet.
Auch viele Universitäten, Colleges und Sprachschulen in den USA bieten Online-Kurse oder Fernunterricht (Distance Learning) an, mit denen die Studierenden Credits bekommen können. Inhabende eines F-1 oder M-1 Visums sollten jedoch vorsichtig im Umgang mit Online-Kursen und Fernunterricht sein, denn für Visuminhabende gibt es strenge Richtlinien in Bezug auf Kurse, die keine physische Anwesenheit erfordern.
Die Voraussetzungen für ein Vollzeitstudium, Full Course of Study, müssen zu jedem Zeitpunkt eingehalten werden, um den F-1 bzw. M-1 Status nicht zu gefährden. Laut dem Student and Exchange Visitor Program (SEVP), welches die Einhaltung der Richtlinien zum F-1 und M-1 Visum überwacht, gelten folgende Regelungen:
F-1 Studierende können lediglich einen Online-Kurs mit 3 Credits pro Semester in ihr Vollzeitstudium einbringen, wenn der Kurs online oder im Fernstudium absolviert wird.
Allerdings ist es Studierenden freigestellt, weitere Online-Kurse nach Interesse zu belegen, so lange diese nicht in den regulären Studienplan eingebracht werden.
Für M-1-Studierende oder Personen, die eine englische Sprachausbildung absolvieren, können keine Online- oder Fernkurse angerechnet werden.
Studierende mit F-1 Visum oder M-1 Visum sollten die Richtlinien bezüglich der Online-Kurse und Fernunterricht unbedingt einhalten und ggf. mit ihrer Bildungseinrichtung bzw. Designated School Official (DSO) vorab Rücksprache halten, welche Kurse angerechnet werden und ob der Stundenplan den Anforderungen entspricht.
Das Nichteinhalten der Richtlinien führt in der Regel zum Verlust des legalen Aufenthaltsstatus. Dies hätte zur Folge, dass die Person die USA umgehend verlassen muss.
Wir empfehlen Studierenden sich immer über die aktuellen Richtlinien zum F-1 und M-1 Visum auf dem Laufenden zu halten. Aktuelle Informationen erhalten ausländische Studierende u. a. auf der Website Study in the States.
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