Aktualisiert am 04.04.2021
Viele Praktikanten, die mit einem J-1 Visum in den USA sind, fragen sich, worin der Unterschied zwischen der "Two-Year Rule" und der zweijährigen Wartezeit zwischen zwei J-1 Praktika besteht. Nachfolgend wird erklärt, welche Besonderheiten bei Praktika in den USA gelten.
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Viele Praktikanten, die mit einem J-1 Visum in den USA sind, fragen sich, worin der Unterschied zwischen der "Two-Year Rule" und der zweijährigen Wartezeit zwischen zwei J-1 Praktika besteht. Nachfolgend wird erklärt, welche Besonderheiten bei Praktika in den USA gelten.
Es ist sehr wichtig zu wissen, dass zwischen dem "Two-Year Home-Country Physical Presence Requirement" – auch bekannt als "Two-Year Rule" – und der zweijährigen Wartezeit zwischen zwei J-1 Praktika ein großer Unterschied liegt. Zwar schließt das eine das andere nicht aus, aber zwischen den beiden Begriffen gibt es keine Beziehung. Während die "Two-Year Rule" in einigen Fällen unter bestimmten Voraussetzungen erlassen wird, kann die zweijährige Wartezeit zwischen zwei J-1 Praktika nicht umgangen werden.
Eine zweijährige Wartezeit bedeutet, dass sich der J-1 Antragsteller vor Beginn des zweiten Praktikums mindestens zwei Jahre im Heimatland aufhalten muss. Um herauszufinden, ob Sie in die zweijährige Wartezeit zwischen zwei J-1 Praktika fallen, müssen Sie zunächst zwischen den zwei J-1 Visumkategorien "Intern" und "Trainee" unterscheiden. Die zutreffende Kategorie ist gewöhnlich auf dem vom J-1 Visumsponsor ausgestellten DS-2019 Formular vermerkt.
Grundsätzlich gelten folgende Regelungen für Praktikanten, die bereits ein J-1 Visum innehatten und erneut ein J-1 Visum beantragen:
Die "Two-Year Rule" verlangt, dass Antragsteller für mindestens zwei Jahre in ihr Heimatland zurückkehren, bevor sie sich für bestimmte Visa bewerben können (z. B. H-, K- und L-Visum). In der Regel bedeutet das aber nicht, dass kein neues J-1 Visum beantragt werden kann.
Ob die "Two-Year Rule" verhängt wird, entscheidet allein der US-Konsularbeamte. Der Beamte wird dieses auf dem DS-2019 Formular und dem J-1 Visum vermerken und normalerweise während des persönlichen Visa-Interviews die Gründe dafür mitteilen. In besonderen Fällen kann die "Two-Year Rule" nachträglich außer Kraft gesetzt werden, vorausgesetzt der Antragsteller erfüllt bestimmte Anforderungen. Vor Antritt eines neuen J-1 Programms empfiehlt es sich daher, sich beim zuständigen US-Konsulat zu informieren, ob die Teilnahme an einem weiteren J-1 Programm vor Ablauf der zwei Jahre möglich ist.
Sollten Sie einen Vermerk auf Ihrem Visum finden, dann hat das in der Regel folgende Gründe:
Datum:
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