Seiten
News

Aktualisiert am 04.04.2021

J-1: "Two-Year Rule" vs. zweijährige Wartezeit

Viele Praktikanten, die mit einem J-1 Visum in den USA sind, fragen sich, worin der Unterschied zwischen der "Two-Year Rule" und der zweijährigen Wartezeit zwischen zwei J-1 Praktika besteht. Nachfolgend wird erklärt, welche Besonderheiten bei Praktika in den USA gelten.

Themen auf dieser Seite:
Zum Thema springen

Artikel teilen:

Viele Praktikanten, die mit einem J-1 Visum in den USA sind, fragen sich, worin der Unterschied zwischen der "Two-Year Rule" und der zweijährigen Wartezeit zwischen zwei J-1 Praktika besteht. Nachfolgend wird erklärt, welche Besonderheiten bei Praktika in den USA gelten.

Es ist sehr wichtig zu wissen, dass zwischen dem "Two-Year Home-Country Physical Presence Requirement" – auch bekannt als "Two-Year Rule" – und der zweijährigen Wartezeit zwischen zwei J-1 Praktika ein großer Unterschied liegt. Zwar schließt das eine das andere nicht aus, aber zwischen den beiden Begriffen gibt es keine Beziehung. Während die "Two-Year Rule" in einigen Fällen unter bestimmten Voraussetzungen erlassen wird, kann die zweijährige Wartezeit zwischen zwei J-1 Praktika nicht umgangen werden.

Zweijährge Wartezeit zwischen zwei J-1 Praktika

Eine zweijährige Wartezeit bedeutet, dass sich der J-1 Antragsteller vor Beginn des zweiten Praktikums mindestens zwei Jahre im Heimatland aufhalten muss. Um herauszufinden, ob Sie in die zweijährige Wartezeit zwischen zwei J-1 Praktika fallen, müssen Sie zunächst zwischen den zwei J-1 Visumkategorien "Intern" und "Trainee" unterscheiden. Die zutreffende Kategorie ist gewöhnlich auf dem vom J-1 Visumsponsor ausgestellten DS-2019 Formular vermerkt.

Grundsätzlich gelten folgende Regelungen für Praktikanten, die bereits ein J-1 Visum innehatten und erneut ein J-1 Visum beantragen:

  • 1 A: Erstes J-1 Visum "Intern" + weiteres Praktikum in der J-1 "Intern" Kategorie
    Keine zwei Jahre Wartezeit, wenn sich das neue Praktikum vom ersten Praktikum unterscheidet (z. B. andere Firma, andere Abteilung, höheres Level etc.). Zu beachten ist aber, dass nach Beendigung des ersten Praktikums eine Rückkehr für mindestens 90 Tage in das Heimatland Pflicht ist.
  • 1 B: Erstes J-1 Visum "Intern" + weiteres Praktikum in der J-1 "Trainee" Kategorie
    Zwei Jahre Wartezeit vom U.S. Department of State vorgeschrieben.
  • 2 A: Erstes J-1 Visum "Trainee" + weiteres Praktikum in der J-1 "Trainee" Kategorie
    Zwei Jahre Wartezeit vom U.S. Department of State vorgeschrieben.
  • 2 B: Erstes J-1 Visum "Trainee" + weiteres Praktikum in der J-1 "Intern" Kategorie
    Keine zwei Jahre Wartezeit, wenn sich das neue Praktikum vom ersten Praktikum unterscheidet (z. B. andere Firma, andere Abteilung, höheres Level etc.). Zu beachten ist aber, dass nach Beendigung des ersten Praktikums eine Rückkehr für mindestens 90 Tage in das Heimatland Pflicht ist.

"Two-Year Home-Country Physical Presence Requirement" ("Two-Year Rule")

Die "Two-Year Rule" verlangt, dass Antragsteller für mindestens zwei Jahre in ihr Heimatland zurückkehren, bevor sie sich für bestimmte Visa bewerben können (z. B. H-, K- und L-Visum). In der Regel bedeutet das aber nicht, dass kein neues J-1 Visum beantragt werden kann.

Ob die "Two-Year Rule" verhängt wird, entscheidet allein der US-Konsularbeamte. Der Beamte wird dieses auf dem DS-2019 Formular und dem J-1 Visum vermerken und normalerweise während des persönlichen Visa-Interviews die Gründe dafür mitteilen. In besonderen Fällen kann die "Two-Year Rule" nachträglich außer Kraft gesetzt werden, vorausgesetzt der Antragsteller erfüllt bestimmte Anforderungen. Vor Antritt eines neuen J-1 Programms empfiehlt es sich daher, sich beim zuständigen US-Konsulat zu informieren, ob die Teilnahme an einem weiteren J-1 Programm vor Ablauf der zwei Jahre möglich ist.

Sollten Sie einen Vermerk auf Ihrem Visum finden, dann hat das in der Regel folgende Gründe:

  1. Der Praktikums- oder Trainingsbereich ist auf der "Exchange Visitor Skills List" des Heimatlandes vermerkt.
  2. Der Programmteilnehmer hat eine Finanzierung oder ein Stipendium der Heimat- oder US-Regierung erhalten.
  3. Das J-1 Programm wurde zum Zweck einer praktischen medizinischen Aus- oder Weiterbildung ("Graduate Medical Education or Training”) genutzt.

Datum:

Aktualisiert am 04.04.2021