Aktualisiert am 10.12.2015
Bis dato können Personen, die für Kanada keiner Visumpflicht unterliegen, ohne offizielle Reisegenehmigung nach Kanada einreisen. Für zahlreiche Kanada-Reisende werden sich die Einreisebestimmungen jedoch bald ändern.
Artikel teilen:
Ab dem 15. März 2016 wird die elektronische Einreiseerlaubnis "Electronic Travel Authorization" (eTA) bei Flugreisen eingeführt. Personen, die nach Kanada fliegen oder mit einen weiterführenden Transit durch Kanada in ein Drittland reisen, müssen ab Mitte März eine elektronische Einreiseerlaubnis, kurz eTA, beantragen. Das Prinzip und die Durchführung der "Electronic Travel Authorization" ähneln der amerikanischen ESTA-Reisegenehmigung.
Wer über den Land- oder Seeweg einreist, benötigt keine elektronische Einreiseerlaubnis. eTA ist zunächst ausschließlich für Flugreisende Pflicht. Selbstverständlich sollten sich Reisende immer zumindest durch einen gültigen Reisepass ausweisen können.
Darüber hinaus sind kanadische Staatsbürger (auch als Doppelstaatsbürger), Personen, die eine Aufenthaltsgenehmigung für Kanada haben (= "Permanent Residents") und Personen mit einem amerikanischem Pass von der Beantragung einer elektronischen Einreiseerlaubnis befreit.
Aber: Personen, die eine US-Green Card besitzen und nach Kanada fliegen, benötigen eine gültige eTA.
Analog zur amerikanischen ESTA-Genehmigung müssen Flugreisende vorab online eine elektronische Reisegenehmigung beantragen. Um einen eTA-Antrag zu stellen, wird Folgendes benötigt:
Laut der kanadischen Einwanderungsbehörde (Citizenship and Immigration Canada, CIC) kann die Beantragung relativ schnell vorgenommen werden. Abgefragt werden allgemeine Informationen wie Passdaten, Beruf, Arbeitgeber, Straftaten und gesundheitliche Beschwerden.
Da das eTA-Verfahren sich noch in der Anfangsphase befindet, kann es zu technische Problemen bzw. weiteren Anpassungen kommen.
Bei Fragen können Sie sich direkt an die kanadische Einwanderungsbehörde (CIC) wenden.
Datum:
Wir und unsere Partner nutzen Cookies, um personenbezogene Daten wie z.B. Browsing-Daten zu speichern und abzurufen, um z.B. Inhalte und Werbung bereitzustellen und zu personalisieren sowie die Verwendung der Website zu analysieren und das Benutzererlebnis zu verbessern. Sie erfahren mehr über die Zwecke, für welche wir und unsere Partner Cookies einsetzen, wenn Sie unten auf den Button „Cookie Einstellungen“ klicken. Hier können sämtliche Einstellungen auch geändert werden. Nachträglich kann man jederzeit seine Cookie-Auswahl überdenken oder seine Einwilligung widerrufen, indem man auf den Link zu den Cookie-Einstellungen im Footer unserer Webseite klickt. Beachten Sie bitte, dass das Blockieren einiger Cookie-Typen unsere Möglichkeiten zur Bereitstellung von auf Ihre Interessen zugeschnittenen Inhalten haben kann oder einige Funktionen der Webseite nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
Durch klicken auf “Alle Cookies akzeptieren” stimmen Sie unserer Nutzung und der Weitergabe Ihrer Daten an unsere Partner zu.