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Aktualisiert am 10.12.2015

"Electronic Travel Authorization" (eTA)

Bis dato können Personen, die für Kanada keiner Visumpflicht unterliegen, ohne offizielle Reisegenehmigung nach Kanada einreisen. Für zahlreiche Kanada-Reisende werden sich die Einreisebestimmungen jedoch bald ändern.

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Flug nach Kanada

Ab dem 15. März 2016 wird die elektronische Einreiseerlaubnis "Electronic Travel Authorization" (eTA) bei Flugreisen eingeführt. Personen, die nach Kanada fliegen oder mit einen weiterführenden Transit durch Kanada in ein Drittland reisen, müssen ab Mitte März eine elektronische Einreiseerlaubnis, kurz eTA, beantragen. Das Prinzip und die Durchführung der "Electronic Travel Authorization" ähneln der amerikanischen ESTA-Reisegenehmigung.

Ausnahmen: Wer kann/muss keine elektronische Einreiseerlaubnis beantragen?

Wer über den Land- oder Seeweg einreist, benötigt keine elektronische Einreiseerlaubnis. eTA ist zunächst ausschließlich für Flugreisende Pflicht. Selbstverständlich sollten sich Reisende immer zumindest durch einen gültigen Reisepass ausweisen können.
Darüber hinaus sind kanadische Staatsbürger (auch als Doppelstaatsbürger), Personen, die eine Aufenthaltsgenehmigung für Kanada haben (= "Permanent Residents") und Personen mit einem amerikanischem Pass von der Beantragung einer elektronischen Einreiseerlaubnis befreit.

Aber: Personen, die eine US-Green Card besitzen und nach Kanada fliegen, benötigen eine gültige eTA.

Analog zur amerikanischen ESTA-Genehmigung müssen Flugreisende vorab online eine elektronische Reisegenehmigung beantragen. Um einen eTA-Antrag zu stellen, wird Folgendes benötigt:

  • Gültiger Reisepass
  • Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express) oder Prepaid-Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express)
  • Gültige E-Mail-Adresse

Laut der kanadischen Einwanderungsbehörde (Citizenship and Immigration Canada, CIC) kann die Beantragung relativ schnell vorgenommen werden. Abgefragt werden allgemeine Informationen wie Passdaten, Beruf, Arbeitgeber, Straftaten und gesundheitliche Beschwerden.

Schritt für Schritt zum eTA-Antrag

  • Die Antragstellung muss vor Abflug – am besten vor Flugbuchung – erfolgen.
  • Der eTA-Antrag kann nur in englischer oder französischer Sprache gestellt werden (ein deutsches Merkblatt im PDF-Format kann zur Hilfestellung auf der offiziellen Webseite heruntergeladen werden).
  • Die Bewilligung des eTA-Antrags erfolgt im Regelfall innerhalb weniger Minuten via E-Mail-Benachrichtigung.
  • Die eTA-Bewilligung wird elektronisch hinterlegt und muss nicht ausgedruckt werden.
  • eTA gilt nur im Zusammenhang mit dem Reisepass für den die elektronische Einreiseerlaubnis beantragt wurde. Wer einen Zweitpass besitzt und mit diesem nach Kanada reisen möchte, müsste einen separaten eTA-Antrag stellen.
  • Auch Kinder benötigen eine eigene eTA-Reisegenehmigung.
  • Die Gebühr beträgt 7 kanadische Dollar (Zahlung ausschließlich per Kreditkarte möglich).
  • eTA ist bis zu 5 Jahren oder bis zum Ablauf des Reisepasses gültig (je nachdem, was zuerst eintrifft).
  • eTA ist für beliebig viele Reisen nach oder durch Kanada nutzbar, Lebensmittelpunkt sollte jedoch weiterhin außerhalb von Kanada sein.
  • Der eTA-Antrag wird über eine gesicherte und verschlüsselte Verbindung durchgeführt.
  • Ohne gültige eTA-Genehmigung oder gültiges Visum wird eine Einreise nach Kanada per Flugzeug nicht möglich sein.

Da das eTA-Verfahren sich noch in der Anfangsphase befindet, kann es zu technische Problemen bzw. weiteren Anpassungen kommen.

Bei Fragen können Sie sich direkt an die kanadische Einwanderungsbehörde (CIC) wenden.

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Datum:

Aktualisiert am 10.12.2015