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Aktualisiert am 09.10.2024

Katar neues Mitglied im Visa Waiver Program / ESTA

Katar wird als neues Land in das Visa Waiver Program aufgenommen. Wir erklären, was die Teilnahme an ESTA für USA-Reisende bedeutet.

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Bild von den USA und Katar

Aufnahme Katars in das Visa Waiver Program

Am 24. September 2024 wurde vom US-Heimatschutzministerium (U.S. Department of Homeland Security, DHS) und US-Außenministerium (U.S. Department of State, DOS) offiziell bekanntgegeben, dass Katar als erstes Land der Golfregion dem Visa Waiver Program (VWP) beitritt. Ab dem 1. Dezember 2024 können Staatsbürger:innen Katars einen ESTA-Antrag stellen und von einer vereinfachten Einreise in die USA profitieren.

Mit dem Electronic System for Travel Authorization (ESTA) erhalten katarische Reisende die Möglichkeit, ohne Visum für bis zu 90 Tage zu touristischen oder eingeschränkt geschäftlichen Zwecken in die Vereinigten Staaten zu reisen.

Was bedeutet der Beitritt Katars zum Visa Waiver Program?

Das Visa Waiver Program ermöglicht es Staatsangehörigen von derzeit 42 teilnehmenden Ländern, ohne vorherige Visumbeantragung in die USA zu reisen. Der Beitritt Katars zum Programm für visumfreies Reisen ist ein bedeutender Schritt, der sowohl den Reiseverkehr als auch den Handel zwischen den beiden Ländern erleichtern wird.

Bild von Freunden, die New York besuchen

USA-Reisende mit katarischer Staatsbürgerschaft können voraussichtlich ab dem 1. Dezember 2024 auf der offiziellen ESTA-Webseite oder über die mobile ESTA-App eine Einreisegenehmigung beantragen. Noch leichter und sicherer geht die ESTA-Beantragung über unseren Partner HD Solutions unter www.esta-online.org.

Was ändert sich für katarische USA-Reisende?

Bislang war die Einreise in die USA für katarische Staatsbürger:innen nur mit einem US-Visum möglich. Die Einführung von ESTA bedeutet einen einfacheren, schnelleren und kostengünstigeren Zugang zu den Vereinigten Staaten.
Im Vergleich zum klassischen Visumantrag für die USA, der mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann, beträgt die Bearbeitungszeit eines ESTA-Antrags bis maximal 72 Stunden. Auch die Gebühren sind mit 21 $ für einen ESTA-Antrag deutlich niedriger im Gegensatz zu 175,75 € (185 $) für ein B-1 Geschäftsreisendenvisum oder  B-2 Touristenvisum.

Reisende, die beispielsweise an Konferenzen teilnehmen oder Urlaub in den Vereinigten Staaten machen möchten und bislang ein B-1 / B-2 Visum benötigten, profitieren von dieser Erleichterung.

Katarische Staatsbürger:innen, die ohne Visum in die USA reisen möchten, müssen zunächst auf elektronischem Wege einen ESTA-Antrag stellen. Der Antrag wird in der Regel innerhalb von 72 Stunden bearbeitet. Nach der Genehmigung ist die ESTA-Reisegenehmigung für 2 Jahre gültig, es sei denn, der Reisepass läuft vorher ab.

Hinweis

Während ESTA Reisenden einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Einreise erlaubt, ermöglicht ein US-Visum längere Aufenthalte und ist für spezielle Zwecke wie Arbeit, Studium oder Einwanderung zwingend erforderlich (auch bei kurzen Aufenthalten). Katarer:innen, die für diese Zwecke in die USA reisen, müssen weiterhin im Vorfeld ihres USA-Aufenthalts ein US-Visum beantragen.

ESTA-Voraussetzungen für katarische Staatsangehörige

Um mit ESTA in die USA einreisen zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die für alle VWP-Staatsangehörige gleichermaßen gelten und der Sicherheit aller Reisenden dienen. Darunter u. a.:

  • Der Reisepass muss biometrisch, maschinenlesbar und elektronisch sein.
  • Der Aufenthalt darf nicht länger als 90 Tage dauern und muss eingeschränkt geschäftlichen oder touristischen Zwecken dienen.
  • Reisende müssen ein gültiges Rück- oder Weiterflugticket vorweisen, welches nicht in Kanada, Mexiko oder den umliegenden Karibikinseln enden darf.
  • Reisende dürfen nicht seit dem 1. März 2011 in den Irak, in den Iran, in den Jemen, nach Libyen, nach Nordkorea, nach Somalia, in den Sudan oder nach Syrien gereist sein.
  • Reisende dürfen nicht seit dem 12. Januar 2021 nach Kuba gereist sein.
  • Reisende dürfen neben der katarischen Staatsangehörigkeit nicht die Staatsangehörigkeit des Irak, des Iran, von Kuba, von Nordkorea, des Sudan oder von Syrien haben.
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Datum:

Aktualisiert am 09.10.2024