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Aktualisiert am 10.11.2017

Künstler, Sportler, Entertainer - ESTA oder Visum bei Teilnahme an Wettbewerb oder Talentshow in den USA

Die USA richten immer wieder Veranstaltungen, Wettkämpfe, Talentshows oder Workshops aus. Da unsere Expertise vermehrt zu diesem Thema zu Rate gezogen wurde, möchten wir die Einreiseformalitäten und Visumbestimmungen bei der Teilnahme an Wettkämpfen und Talentshows in den USA genauer beleuchten.

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Bild von einem Sportler in den USA

Die Vereinigten Staaten von Amerika richten immer wieder spannende und abwechslungsreiche Veranstaltungen, Wettkämpfe, Talentshows oder Workshops aus. Da unsere Expertise in der Vergangenheit vermehrt zu diesem Thema zu Rate gezogen wurde, nehmen wir dies zum Anlass, um die Einreiseformalitäten und Visumbestimmungen bei der Teilnahme an Wettkämpfen und Talentshows in den USA genauer zu beleuchten. 

 

ESTA oder Visum?

Die USA sind das Traumziel für Künstler, Sportler und Entertainer aus aller Welt, da dort zahlreiche Veranstaltungen, Wettkämpfe, Talentshows oder Workshops locken. In vielen Fällen beschränkt sich die Teilnahme an solchen Veranstaltungen nicht auf US-Bürger oder US-Staatsangehörige. So reisen jährlich unzählige Menschen in die USA, um an einem Wettbewerb wie dem jährlichen New York Marathon in den USA teilzunehmen. Spätestens während der Reiseplanung wird ein jeder Veranstaltungsteilnehmer sich mit dem Thema Einreise in die USA auseinandersetzen müssen.

Für die visumfreie Einreise steht an erster Stelle die Frage, ob ein Teilnehmer alle Voraussetzungen des Visa Waiver Program erfüllt. Ist dies der Fall, reicht für bestimmte Aufenthaltszwecke eine ESTA-Registrierung aus. USA-Reisende, die nicht am Visa Waiver Program teilnehmen können, müssen alternativ unter dem B-1 Visum oder dem B-2 Visum einreisen. Schließlich gibt es auch Fallbeispiele, bei denen ein anderes Visum infrage kommt.

Amateure bzw. Privatpersonen

Für Privatpersonen (Amateure) ist die Teilnahme an Wettkämpfen unter dem Visa Waiver Program mit ESTA bzw. mit dem B-2 Visum möglich. Wie bereits oben erwähnt, fällt darunter z. B. die Teilnahme

  • an einem sportlichen Event (New York Marathon oder Tough Mudder-Run) und 
  • an Gesangs- und Talentwettbewerben.

Übrigens gilt dies nicht nur für amerikanische Veranstaltungen. Auch an deutschen Wettbewerben, die zu Teilen in den USA veranstaltet werden, dürfen Privatpersonen visumfrei mit ESTA bzw. mit einem B-2 Visum teilnehmen. Wichtig hierbei ist, dass die Teilnehmer einen Amateurstatus besitzen und außer den anfallenden Nebenkosten keine Vergütung oder finanziellen Erstattungen erhalten.

Definiert werden Amateure dadurch, dass sie ihrem Talent bzw. ihrer Tätigkeit nicht professionell nachgehen und nicht dafür bezahlt werden. Ausgeschlossen ist die Teilnahme unter B-Visum oder dem Visa Waiver Program jedoch für Kandidaten von unterhaltungsbasierten TV Casting oder Talentshows. Die Teilnehmer dieser Formate gelten als Darsteller einer TV Show, welche hauptsächlich dem Unterhaltungszweck dienen und somit unter den Begriff "Entertainment" fallen. 

Professionelle Künstler, Entertainer, Sportler

Professionelle Künstler, Entertainer und Sportler, die in den USA arbeiten und mehr als eine Aufwandsentschädigung oder Preisgelder erhalten, oder an einer im TV ausgestrahlten Talentshow teilnehmen, müssen in der Regel ein Arbeitsvisum beantragen, wie z. B. ein O-Visum oder P-Visum. Dieser Personenkreis darf nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen über das Visa Waiver Program bzw. B-1 Visum in die USA einreisen.

  1. Darunter fällt zum Beispiel die Teilnahme an internationalen Wettkämpfen, solange die Teilnahme nicht vergütet wird. Die einzig erlaubte Vergütung wäre der Gewinn des Wettkampfes oder der Talentshow.
  2. Weiterhin können kulturelle Programme, welche vom Herkunftsland des Reisenden gesponsert sind, wahrgenommen werden. Auftreten darf ein professioneller Entertainer oder Athlet allerdings nicht vor nicht zahlendem Publikum. Hinzukommt, dass die Kosten für die Teilnahme sowie alle Reisekosten vom Teilnehmer selbst gestemmt werden müssen. Darunter fallen beispielsweise Golfer und Rennfahrer, die lediglich den Gewinn eines Turniers oder Wettkampfes als Vergütung erhalten.
  3. Auch Mitglieder einer professionellen athletischen Gruppe – z. B. Fußballer – dürfen unter dem Visa Waiver Program oder einem B-1 Visum einreisen, um in den USA gegen eine andere Mannschaft anzutreten. Zu beachten ist, dass die Athleten und deren Team außerhalb der USA den hauptsächlichen Geschäftssitz haben und von dort bezahlt werden. Die ausländische Mannschaft muss außerdem Mitglied einer internationalen Sportliga sein oder das Turnier muss einen internationalen Charakter besitzen.
  4. Ein weiteres Beispiel für professionelle Wettkämpfe im Sport sind Pferderennen. Für den Zweck eines Pferderennens dürfen Reisende für ihre im Ausland ansässigen Arbeitgeber ihrer Tätigkeit als Jockey, Trainer oder Tierfriseur innerhalb der USA mit dem B-1 Visum oder einer ESTA-Genehmigung nachgehen.

Fazit

Abschließend lässt sich festhalten, dass an Wettbewerben, Workshops & Co. in einem touristischen Rahmen und für Privatpersonen durchaus unkompliziert mit einer ESTA-Registrierung teilgenommen werden kann. Für bezahlte Künstler, Sportler und Entertainer sind die Möglichkeiten unter dem Visa Waiver Program natürlich begrenzt, trotzdem bieten sie in den oben genannten Fällen eine gute Alternative zum oftmals sehr umfangreichen und lang andauerndem Visumprozess. Wenn Sie sich unsicher sind, sprechen Sie uns gerne an.

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Datum:

Aktualisiert am 10.11.2017