Aktualisiert am 10.11.2017
Die USA richten immer wieder Veranstaltungen, Wettkämpfe, Talentshows oder Workshops aus. Da unsere Expertise vermehrt zu diesem Thema zu Rate gezogen wurde, möchten wir die Einreiseformalitäten und Visumbestimmungen bei der Teilnahme an Wettkämpfen und Talentshows in den USA genauer beleuchten.
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Die Vereinigten Staaten von Amerika richten immer wieder spannende und abwechslungsreiche Veranstaltungen, Wettkämpfe, Talentshows oder Workshops aus. Da unsere Expertise in der Vergangenheit vermehrt zu diesem Thema zu Rate gezogen wurde, nehmen wir dies zum Anlass, um die Einreiseformalitäten und Visumbestimmungen bei der Teilnahme an Wettkämpfen und Talentshows in den USA genauer zu beleuchten.
Die USA sind das Traumziel für Künstler, Sportler und Entertainer aus aller Welt, da dort zahlreiche Veranstaltungen, Wettkämpfe, Talentshows oder Workshops locken. In vielen Fällen beschränkt sich die Teilnahme an solchen Veranstaltungen nicht auf US-Bürger oder US-Staatsangehörige. So reisen jährlich unzählige Menschen in die USA, um an einem Wettbewerb wie dem jährlichen New York Marathon in den USA teilzunehmen. Spätestens während der Reiseplanung wird ein jeder Veranstaltungsteilnehmer sich mit dem Thema Einreise in die USA auseinandersetzen müssen.
Für die visumfreie Einreise steht an erster Stelle die Frage, ob ein Teilnehmer alle Voraussetzungen des Visa Waiver Program erfüllt. Ist dies der Fall, reicht für bestimmte Aufenthaltszwecke eine ESTA-Registrierung aus. USA-Reisende, die nicht am Visa Waiver Program teilnehmen können, müssen alternativ unter dem B-1 Visum oder dem B-2 Visum einreisen. Schließlich gibt es auch Fallbeispiele, bei denen ein anderes Visum infrage kommt.
Für Privatpersonen (Amateure) ist die Teilnahme an Wettkämpfen unter dem Visa Waiver Program mit ESTA bzw. mit dem B-2 Visum möglich. Wie bereits oben erwähnt, fällt darunter z. B. die Teilnahme
Übrigens gilt dies nicht nur für amerikanische Veranstaltungen. Auch an deutschen Wettbewerben, die zu Teilen in den USA veranstaltet werden, dürfen Privatpersonen visumfrei mit ESTA bzw. mit einem B-2 Visum teilnehmen. Wichtig hierbei ist, dass die Teilnehmer einen Amateurstatus besitzen und außer den anfallenden Nebenkosten keine Vergütung oder finanziellen Erstattungen erhalten.
Definiert werden Amateure dadurch, dass sie ihrem Talent bzw. ihrer Tätigkeit nicht professionell nachgehen und nicht dafür bezahlt werden. Ausgeschlossen ist die Teilnahme unter B-Visum oder dem Visa Waiver Program jedoch für Kandidaten von unterhaltungsbasierten TV Casting oder Talentshows. Die Teilnehmer dieser Formate gelten als Darsteller einer TV Show, welche hauptsächlich dem Unterhaltungszweck dienen und somit unter den Begriff "Entertainment" fallen.
Professionelle Künstler, Entertainer und Sportler, die in den USA arbeiten und mehr als eine Aufwandsentschädigung oder Preisgelder erhalten, oder an einer im TV ausgestrahlten Talentshow teilnehmen, müssen in der Regel ein Arbeitsvisum beantragen, wie z. B. ein O-Visum oder P-Visum. Dieser Personenkreis darf nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen über das Visa Waiver Program bzw. B-1 Visum in die USA einreisen.
Abschließend lässt sich festhalten, dass an Wettbewerben, Workshops & Co. in einem touristischen Rahmen und für Privatpersonen durchaus unkompliziert mit einer ESTA-Registrierung teilgenommen werden kann. Für bezahlte Künstler, Sportler und Entertainer sind die Möglichkeiten unter dem Visa Waiver Program natürlich begrenzt, trotzdem bieten sie in den oben genannten Fällen eine gute Alternative zum oftmals sehr umfangreichen und lang andauerndem Visumprozess. Wenn Sie sich unsicher sind, sprechen Sie uns gerne an.
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