Aktualisiert am 09.07.2014
L-1 Visa ermöglichen internationalen Konzernen, Mitarbeiter in die USA zu "transferieren". Insbesondere L-1B Visaanträge bereiten den antragstellenden Unternehmen jedoch oftmals Kopfzerbrechen.
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L-1 Visa ermöglichen internationalen Konzernen, Mitarbeiter in die USA zu "transferieren". Insbesondere L-1B Visaanträge bereiten den antragstellenden Unternehmen jedoch oftmals Kopfzerbrechen.
Der Gesetzgeber unterscheidet dieses Arbeitsvisum in L-1A Visa für Manager und Executives und L-1B Visa für Spezialisten. Mitarbeiter, die das L-Visum erhalten sollen, müssen innerhalb der letzten drei Jahre mindestens 12 Monate für einen Standort der Unternehmensgruppe außerhalb der USA in einem regulären Arbeitsverhältnis beschäftigt gewesen sein.
Im Rahmen der Beantragung eines L-1B Visums muss darüber hinaus der Nachweis des "Specialized Knowledge" erbracht werden. Allerdings gibt es bis dato keine eindeutige Definition der US-Behörden zum "Specialized Knowledge". Zudem ist es unter Umständen schwer nachvollziehbar, warum die US-Einwanderungsbehörde (U.S. Citizenship and Immigration Services, USCIS) eine Nachfrage – d. h. ein sogenanntes Request for further Evidence (RFE) – stellt oder gar eine Ablehnung des L-1 Visaantrags erfolgt.
Bereits im August 2013 hat das Office des Inspector General (OIG) beim US-Heimatschutzministerium (U. S. Department of Homeland Security, DHS) einen Bericht veröffentlicht, in dem u. a. Empfehlungen ausgesprochen wurden, die den involvierten Behörden eine ausgeglichenere Entscheidungsfindung zu L-1B Petitionen gewährleisten und dem Anschein einer subjektiven Entscheidungsfindung vorbeugen sollen.
Der Bericht zum Thema L-1 Visa ist hier einzusehen.
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