Aktualisiert am 17.12.2015
Bei einem firmeninternen Mitarbeitertransfer in die USA ist die Visum-Beantragung oftmals besonders zeit- und kostenaufwendig. Mithilfe der L-Blanket Petition können international agierende Unternehmen jedoch ein vereinfachtes Beantragungsverfahren zur Erlangung eines Arbeitsvisums für die USA nutzen.
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Bei einem firmeninternen Mitarbeitertransfer in die USA ist die Visum-Beantragung oftmals besonders zeit- und kostenaufwendig. Mithilfe einer L-Blanket Petition können international agierende Unternehmen jedoch ein vereinfachtes Beantragungsverfahren zur Erlangung eines Arbeitsvisums für die USA nutzen.
Mit einer Visum-Beantragung sind je nach Visum-Kategorie bestimmte Voraussetzungen, Bedingungen und Fristen verbunden. Für einen internen Mitarbeitertransfer innerhalb einer Unternehmensgruppe vom aktuellen ausländischen zum US-Standort werden Arbeitnehmer beispielsweise mit einem L-Visum ausgestattet.
Bei einem regulären L-Antrag muss die die Antragseinreichung vorab über die US-Einwanderungsbehörde USCIS erfolgen. Die Beantragung der Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung für die USA ist somit relativ komplex, kosten- und zeitaufwendig.
Unter bestimmten Voraussetzungen können international tätige Unternehmen, die Mitarbeiter in die USA entsenden möchten, alternativ ein vereinfachtes Beantragungsverfahren nutzen: das sogenannte L-Blanket Verfahren bzw. L-Blanket Visum. Im Gegensatz zum regulären L-Visum kann der L-Blanket Antrag vom Mitarbeiter direkt im heimischen US-Konsulat im Rahmen eines konsularischen Interviewtermins gestellt werden. Die L-Blanket Visum-Beantragung erfolgt daher wesentlich schneller und kostengünstiger.
L-1 Blanket Visa ermöglichen als reguläres US-Arbeitsvisum eine befristete Arbeitsaufnahme bzw. einen befristeten Mitarbeitereinsatz innerhalb der USA. Bei dem Arbeitseinsatz in den USA muss es sich zwingend um einen unternehmensinternen Mitarbeitertransfer handeln. Basierend auf einer L-Blanket Registrierung der Unternehmensgruppe, erteilt durch die US-Einwanderungsbehörde USCIS, können alle in der L-Blanket aufgelisteten Unternehmensstandorte weltweit das vereinfachte Beantragungsverfahren für Mitarbeiter nutzen.
Unternehmen qualifizieren sich für das L-Blanket Verfahren wenn:
Wir beraten Sie gerne zu Ihren Visum-Möglichkeiten und unterstützen Sie anschließend bei der L-Blanket Registrierung Ihrer Unternehmensgruppe.
Datum:
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