Aktualisiert am 02.12.2014
Für chinesische Staatsangehörige haben sich Änderungen bezüglich der Gültigkeitsdauer bestimmter Visa für die USA ergeben. Sowohl bei Besuchervisa als auch bei Visa für Praktikum/Studium wurde die maximale Gültigkeitsdauer erhöht.
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Für chinesische Staatsangehörige haben sich Änderungen bezüglich der Gültigkeitsdauer bestimmter Visa für die USA ergeben. Sowohl bei Besuchervisa als auch bei Visa für Praktikum/Studium wurde die maximale Gültigkeitsdauer erhöht.
Bisher erhielten chinesische Staatsangehörige B-1/B-2 (Geschäftsreisende oder Touristen), J-1 (Praktikanten) oder F-1/F-2 (Studenten) Visa für maximal ein Jahr ausgestellt. Personen mit deutscher Nationalität erhalten diese Visa für die USA beispielsweise auf zehn bzw. fünf Jahre.
Grund für die jeweils unterschiedlichen Laufzeiten von US-Visa ist das Prinzip der Reziprozität. Stellt ein Land beispielsweise Besuchervisa für Amerikaner nur auf fünf Jahre aus, so erhalten Staatsbürger des entsprechenden Landes im Gegenzug US-Besuchervisa ebenfalls nur auf fünf Jahre.
Mit Wirkung zum 12. November 2014 können chinesische Staatsangehörige nunmehr B-1/B-2 Visa auf bis zu zehn Jahre sowie F- und J-Visa auf maximal fünf Jahre erhalten. Innerhalb dieses Zeitraums können Reisende das jeweilige Visum nutzen, der US-Beamte an der Grenze legt jedoch fest, wie lange sich der Visuminhaber konkret in den USA aufhalten darf (= Aufenthaltsstatus).
Insbesondere für Geschäftsreisende mit chinesischem Pass bedeutet das eine große Erleichterung, da sie das B-1 Visum nicht jedes Jahr erneuern lassen müssen.
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