Aktualisiert am 16.03.2015
Bei der Beantragung eines Arbeitsvisums für die USA müssen je nach Visumkategorie bestimmte Kenntnisse, Fähig- und Fertigkeiten und/oder Qualifikationen des betreffenden Antragstellers nachgewiesen werden. Auch die Dauer der Firmenzugehörigkeit kann relevant sein.
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Bei der Beantragung eines Arbeitsvisums für die USA müssen je nach Visumkategorie bestimmte Kenntnisse, Fähig- und Fertigkeiten und/oder Qualifikationen des betreffenden Antragstellers nachgewiesen werden. Auch die Dauer der Firmenzugehörigkeit kann relevant sein.
Für die Beantragung von E-Visa für "Specialists" beim US-Konsulat heißt dies, dass der Antragsteller als qualifizierter Mitarbeiter "unentbehrliche Fähig- und Fertigkeiten" nachweisen sollte bzw. über ein Spezialwissen verfügt, das für einen erfolgreichen Unternehmensbetrieb in den Vereinigten Staaten unbedingt notwendig ist.
Der Visumantragsteller muss den Beweis erbringen, dass dieses Spezialwissen vor Ort in den USA benötigt wird und dass er das erforderliche Wissen besitzt.
Die Aufforderung des US-amerikanischen Konsulates, nach dem konsularischen Interviewtermin noch einen "Letter of Essentiality" zur Entscheidungsfindung nachzureichen, zielt u. a. darauf ab, die relevanten Erfahrungen und Kenntnisse des Antragstellers ausführlicher darzustellen und im Detail zu belegen. Je nach "Visumfall" gilt es, eine schlüssige Beweisführung aufzubauen und aussagekräftige Belege beizubringen.
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