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Aktualisiert am 26.10.2017

Visumfrage des Monats - E-Visa von neuem Visaverfahren betroffen?

IHRE FRAGE: Wir möchten für unser Unternehmen eine E-Registrierung vornehmen und sind uns nicht sicher, ob die Zahlung der Visaantragsgebühr und die Terminvereinbarung mithilfe des neuen Visaverfahrens erfolgen. Gibt es Änderungen im Antragsprozess, die wir berücksichtigen müssen?

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IHRE FRAGE: 

Wir möchten für unser Unternehmen eine E-Registrierung vornehmen und sind uns nicht sicher, ob die Zahlung der Visaantragsgebühr und die Terminvereinbarung mithilfe des neuen Visaverfahrens erfolgen. Gibt es Änderungen im Antragsprozess, die wir berücksichtigen müssen?

UNSERE ANTWORT:

Auch E-Registrierungsanträge sind von dem neuen Visaverfahren betroffen. In einem ersten Schritt nehmen Sie die Zahlung der Visaantragsgebühr auf der Website von CGI Stanley vor (hierfür muss sich jeder Hauptantragsteller ein Profil anlegen). Den obligatorischen Interviewtermin im US-Konsulat vereinbaren Sie jedoch nicht über diesen Visa-Informationsdienst.
Sie bereiten Ihre E-Registrierungsakte wie gehabt vor und senden diese wie bisher per Post an das US-Konsulat (inkl. des Nachweises über die Zahlung der Visagebühr). Nachdem die Konsularbeamten Ihren Antrag geprüft haben, erhalten Sie eine Termineinladung per E-Mail.
Hintergrund ist, dass sich E-Visa (Registrierungsanträge) nicht für die "Drop Box" Einsendung qualifizieren.

Datum:

Aktualisiert am 26.10.2017