Aktualisiert am 17.07.2023
Ihre Frage: Für unseren Mitarbeiter habe ich einen Konsulatstermin vereinbart und die Visagebühr überwiesen. Nun soll der Mitarbeiter erst später in die USA. Wird die Visagebühr erstattet?
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Für unseren Mitarbeiter, der in wenigen Wochen zu unserem Standort in die USA fliegen sollte, habe ich einen Termin im US-Konsulat vereinbart und die Visagebühr überwiesen. Nun soll der Mitarbeiter doch erst später in den USA eingesetzt werden. Wird die Visagebühr in diesem Fall erstattet?
Die konsularische Visagebühr ist weder rückerstattungsfähig noch übertragbar (z. B. auf andere Visumantragstellende).
Sollten sich die Pläne bezüglich Ihres Mitarbeiters geändert haben, ist die Visagebühr zwölf Monate ab dem Tag der Zahlung gültig. Sie können die Visagebühr für eine spätere Visabeantragung Ihres Mitarbeiters nutzen, vorausgesetzt diese erfolgt vor Ablauf der zwölf Monate.
Datum:
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