Aktualisiert am 29.09.2022
Ihre Frage: Unserem Mitarbeiter ist aufgefallen, dass sein Visum abläuft, während er bei unserer Tochtergesellschaft in den USA ist. Sein I-94 ist hingegen noch länger gültig. Welches Ausreisedatum zählt nun?
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Unserem Mitarbeiter ist aufgefallen, dass sein Visum abläuft, während er bei unserer Tochtergesellschaft in den USA ist. Sein I-94 ist hingegen noch länger gültig. Welches Ausreisedatum zählt nun?
Nein. Ihr Mitarbeitender darf sich legal in den Vereinigten Staaten von Amerika aufhalten für den Zeitraum und den Zweck, der ihm bei der Einreise von den US-Zoll- und Grenzschutzbeamten des US-Heimatschutzministeriums (U.S. Department of Homeland Security, DHS) gewährt wurde (= genehmigter Aufenthaltsstatus).
Visuminhaber erhalten einen Einreisestempel in ihren Reisepass, welcher den Tag der Einreise, die Visumkategorie sowie das Datum vermerkt, an dem er oder sie die USA spätestens wieder verlassen muss. Die Informationen zum Aufenthaltsstatus sind im I-94 Einreiseformular zu finden.
Es kann somit durchaus sein, dass das US-Visum Ihres Mitarbeitenden abläuft bzw. abgelaufen ist, er aber noch einen legalen Aufenthaltsstatus besitzt.
Der Mitarbeitende sollte am besten noch einmal genau in seinem Reisepass bzw. I-94 nachsehen, wie lange er sich in den USA aufhalten darf.
Bitte beachten Sie: Verlässt der Mitarbeitende fristgerecht die USA, benötigt er zur neuerlichen Einreise ein neues US-Visum, sofern es sich um denselben Aufenhaltszweck handelt. Obligatorisch für die Visumerteilung wäre wieder ein persönliches Interview im US-Konsulat des Heimatlandes. Bei Visumerneuerungen kann unter bestimmten Voraussetzungen auch auf ein postalisches Einreichungsverfahren zurückgegriffen werden. Planen Sie hierfür ausreichend Zeit ein.
Checken Sie hier Ihren aktuellen I-94 Status inklusive des genauen Ausreisedatums: https://i94.cbp.dhs.gov/I94/#/home#section
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