Aktualisiert am 14.01.2015
IHRE FRAGE: Ein Mitarbeiter unseres Unternehmens muss zu einem Geschäftstermin, eine kurze Besprechung beim Kunden, für ca. eine Woche in die USA reisen. Die Person hat zwei Staatsangehörigkeiten: die deutsche sowie die iranische Staatsangehörigkeit. Benötigt der Mitarbeiter ein Visum?
Artikel teilen:
Ein Mitarbeiter unseres Unternehmens muss zu einem Geschäftstermin, eine kurze Besprechung beim Kunden, für ca. eine Woche in die USA reisen. Die Person hat zwei Staatsangehörigkeiten: die deutsche sowie die iranische Staatsangehörigkeit. Benötigt der Mitarbeiter ein Visum für die USA?
Ihr Mitarbeiter benötigt in diesem Fall kein Visum für die USA, wenn er mit dem deutschen Reisepass einreist.
Hintergrund: Deutsche Staatsangehörige dürfen zu einem Geschäftstermin unter 90 Tagen das Visa Waiver Program nutzen. Ihr Mitarbeiter benötigt dann nur eine gültige ESTA-Genehmigung sowie einen zur Einreise in die USA gültigen Reisepass.
Bitte beachten Sie, dass es allerdings auf Grund der zweiten Staatsangehörigkeit (Iran) zu Nachfragen an der Grenze kommen kann. Beispielsweise, wann Ihr Mitarbeiter das letzte Mal im Iran gewesen ist, wie lange etc. Die Angaben zur zweiten Staatsangehörigkeit sind im ESTA-Onlineantrag mittlerweile verbindlich und können nicht umgangen werden.
Sollte Ihr Mitarbeiter aus bestimmten Gründen den iranischen Pass zur Einreise in die USA nutzen wollen, dann müsste er zwingend ein B-1 Visum beantragen. Beachten Sie bitte auch hier, dass er dann im konsularischen Antragsverfahren mit einer Sicherheitsüberprüfung seiner Daten rechnen muss. Dieses Verfahren kann mehrere Monate dauern und den Visumantrag deutlich verzögern. Wir empfehlen deshalb dringend, den deutschen Pass zu nutzen.
Datum:
Wir und unsere Partner nutzen Cookies, um personenbezogene Daten wie z.B. Browsing-Daten zu speichern und abzurufen, um z.B. Inhalte und Werbung bereitzustellen und zu personalisieren sowie die Verwendung der Website zu analysieren und das Benutzererlebnis zu verbessern. Sie erfahren mehr über die Zwecke, für welche wir und unsere Partner Cookies einsetzen, wenn Sie unten auf den Button „Cookie Einstellungen“ klicken. Hier können sämtliche Einstellungen auch geändert werden. Nachträglich kann man jederzeit seine Cookie-Auswahl überdenken oder seine Einwilligung widerrufen, indem man auf den Link zu den Cookie-Einstellungen im Footer unserer Webseite klickt. Beachten Sie bitte, dass das Blockieren einiger Cookie-Typen unsere Möglichkeiten zur Bereitstellung von auf Ihre Interessen zugeschnittenen Inhalten haben kann oder einige Funktionen der Webseite nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
Durch klicken auf “Alle Cookies akzeptieren” stimmen Sie unserer Nutzung und der Weitergabe Ihrer Daten an unsere Partner zu.