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Aktualisiert am 15.11.2019

Visumfrage des Monats - L-Blanket Visum verlängern

Ihre Frage: Unsere Unternehmensgruppe sendet regelmäßig MitarbeiterInnen auf Basis einer L-Blanket Registrierung in die USA. In diesem Zusammenhang haben wir für einen unserer Mitarbeiter ein L-1B Blanket Visum erhalten auf fünf Jahre. Sein L-1B Visum läuft im Frühjahr 2020 aus. Da es sich um einen unserer wichtigsten Mitarbeiter handelt, würden wir gerne das Visum erneuern, haben jetzt aber gelesen, dass dies nicht so einfach möglich ist.

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Ihre Frage:

Unsere Unternehmensgruppe sendet regelmäßig MitarbeiterInnen auf Basis einer bestehenden L-Blanket Registrierung in die USA zum Projekteinsatz beim Kunden. In diesem Zusammenhang haben wir für einen unserer Mitarbeiter ein L-1B Blanket Visum erhalten auf fünf Jahre. Es handelt sich hierbei um einen Projektingenieur, der wichtige Kundenprojekte in den USA betreut, aber nur unregelmäßig einreist. Sein L-1B Visum läuft im Frühjahr 2020 aus. Da es sich um einen unserer wichtigsten Mitarbeiter handelt, würden wir gerne das Visum erneuern, haben jetzt aber gelesen, dass dies nicht so einfach möglich ist.

Unsere Antwort:

Es ist richtig, dass L-1B Visa für Spezialisten (egal ob im Rahmen des regulären "Individual" oder vereinfachten "Blanket" Verfahren) auf maximal fünf Jahre ausgestellt werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss der entsprechende Visuminhaber mindestens ein Jahr (physisch) außerhalb der USA für Ihre Unternehmensgruppe tätig sein, um erneut ein L-1B Visum beantragen zu können.

Folgende Ausnahmen bzw. Handlungsempfehlungen gibt es:

  1. Die oben genannte 5-Jahres-Limitierung gilt nur für Mitarbeiter, die sich im gesamten Zeitraum (also 5 x 365 Tage) unter L-1B Status physisch in den USA aufgehalten haben. War der Mitarbeiter also im Laufe des 5-Jahres-Zeitraums beispielsweise nur 1.460 Tage in den USA vor Ort, könnte für die verbleibenden 365 Tage ein sogenannter "Recapture Antrag" gestellt werden; also ein L-1B Verlängerungsantrag für ein weiteres Jahr.
  2. Insofern sich der Mitarbeiter nachweislich innerhalb der letzten fünf Jahre nicht kontinuierlich und jeweils unter sechs Monaten im Jahr unter L-1B Status in den USA aufgehalten hat, greift die oben beschriebene 5-Jahres Limitierung nicht. Das heißt, es könnte direkt ein neues L-1B Visum für den Herren beantragt werden.
  3. Im Gegensatz zur L-1B Kategorie für Spezialisten, können L-1A Visa für Manager / Executives auf bis zu sieben Jahre erteilt werden. Das bedeutet, es gilt zu prüfen, ob sich Ihr Mitarbeiter in seiner Funktion ggf. auch für ein L-1A Visum qualifizieren könnte (z. B. bei zwischenzeitlicher Beförderung zum Projektleiter auf der Kundenbaustelle). Dann könnte ein L-1A Antrag gestellt werden auf zwei weitere Jahre. Voraussetzung: Dieser Antrag muss spätestens sechs Monate vor Ablauf des L-1B Visums gestellt werden, um Anspruch auf die 7-Jahres-Regelung von L-1A Visa zu haben.
  4. Darüber hinaus könnte die Beantragung eines anderen US-Arbeitsvisums geprüft werden, z. B. E-Visum oder O-Visum.
  5. Sollte sich der Mitarbeiter tatsächlich nur temporär (unter 180 Tage im Jahr) für z. B. After-Sales Einsätze in den USA aufhalten, weiterhin in Deutschland seinen Arbeitsvertrag innehaben und hier bezahlt werden, wäre auch die Beantragung eines B-1 (After-Sales) Visums denkbar. Hier kann es allerdings zu Schwierigkeiten kommen, da der Mitarbeiter aktuell über ein Arbeitsvisum verfügt. Sollte dann "nur" ein Geschäftsreisendenvisum beantragt werden, könnte dies zu Nachfragen im US-Konsulat führen.

Datum:

Aktualisiert am 15.11.2019