Aktualisiert am 15.11.2019
Ihre Frage: Unsere Unternehmensgruppe sendet regelmäßig MitarbeiterInnen auf Basis einer L-Blanket Registrierung in die USA. In diesem Zusammenhang haben wir für einen unserer Mitarbeiter ein L-1B Blanket Visum erhalten auf fünf Jahre. Sein L-1B Visum läuft im Frühjahr 2020 aus. Da es sich um einen unserer wichtigsten Mitarbeiter handelt, würden wir gerne das Visum erneuern, haben jetzt aber gelesen, dass dies nicht so einfach möglich ist.
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Unsere Unternehmensgruppe sendet regelmäßig MitarbeiterInnen auf Basis einer bestehenden L-Blanket Registrierung in die USA zum Projekteinsatz beim Kunden. In diesem Zusammenhang haben wir für einen unserer Mitarbeiter ein L-1B Blanket Visum erhalten auf fünf Jahre. Es handelt sich hierbei um einen Projektingenieur, der wichtige Kundenprojekte in den USA betreut, aber nur unregelmäßig einreist. Sein L-1B Visum läuft im Frühjahr 2020 aus. Da es sich um einen unserer wichtigsten Mitarbeiter handelt, würden wir gerne das Visum erneuern, haben jetzt aber gelesen, dass dies nicht so einfach möglich ist.
Es ist richtig, dass L-1B Visa für Spezialisten (egal ob im Rahmen des regulären "Individual" oder vereinfachten "Blanket" Verfahren) auf maximal fünf Jahre ausgestellt werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss der entsprechende Visuminhaber mindestens ein Jahr (physisch) außerhalb der USA für Ihre Unternehmensgruppe tätig sein, um erneut ein L-1B Visum beantragen zu können.
Folgende Ausnahmen bzw. Handlungsempfehlungen gibt es:
Datum:
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