Aktualisiert am 14.08.2015
IHRE FRAGE: Unser Mitarbeiter hat morgen seinen Interviewtermin im US-Generalkonsulat Frankfurt/Main im Rahmen der Beantragung eines E-2 Visums. Leider ist er erkrankt und kann den Termin nicht wahrnehmen. Müssen wir das Konsulat benachrichtigen bzw. wie können wir seinen Termin verschieben? Hat das Nichterscheinen irgendwelche negativen Auswirkungen auf die Erteilung des Visums? Leider mussten wir vorher den Termin schon zweimal verschieben. Wir sind etwas in Sorge.
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Unser Mitarbeiter hat morgen seinen Interviewtermin im US-Generalkonsulat Frankfurt/Main im Rahmen der Beantragung eines E-2 Visums. Leider ist er erkrankt und kann den Termin nicht wahrnehmen. Müssen wir das Konsulat benachrichtigen bzw. wie können wir seinen Termin verschieben? Hat das Nichterscheinen irgendwelche negativen Auswirkungen auf die Erteilung des Visums? Leider mussten wir vorher den Termin schon zweimal verschieben. Wir sind etwas in Sorge.
Vorab können wir Sie beruhigen. Das Nichterscheinen zum Termin bzw. die Verschiebung hat keine negativen Konsequenzen auf die Visumbeantragung. Es kommt regelmäßig vor, dass Interviewtermine auf Grund von Krankheit oder anderen wichtigen betriebsbedingten oder privaten Ereignissen storniert bzw. verschoben werden müssen.
Für Sie ist Folgendes wichtig zu wissen:
Datum:
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