Aktualisiert am 27.10.2015
IHRE FRAGE: Ein Mitarbeiter unseres Unternehmens beantragt aktuell ein B-1 Geschäftsreisendenvisum. Er verfügt über die polnische Staatsangehörigkeit und muss zu Kundenbesprechungen von Zeit zu Zeit in die USA für nur kurze Aufenthalte einreisen. Wir haben bereits einen Termin für ihn im Online-Profil vereinbart, müssen diesen jetzt aber auf Grund von Krankheit des Mitarbeiters verschieben. Hat dies irgendwelche negativen Auswirkungen auf den Visumantrag?
Artikel teilen:
Ein Mitarbeiter unseres Unternehmens beantragt aktuell ein B-1 Geschäftsreisendenvisum. Er verfügt über die polnische Staatsangehörigkeit und muss zu Kundenbesprechungen von Zeit zu Zeit in die USA für nur kurze Aufenthalte einreisen. Wir haben bereits einen Termin für ihn im Online-Profil vereinbart, müssen diesen jetzt aber auf Grund von Krankheit des Mitarbeiters verschieben. Hat dies irgendwelche negativen Auswirkungen auf den Visumantrag?
Wir können Sie hier zunächst beruhigen. Eine Terminverschiebung im Rahmen der Visumbeantragung ist sehr üblich und mit keinerlei negativen Konsequenzen für Ihren Mitarbeiter verbunden. Die Terminvereinbarung wird über einen externen Service-Anbieter für das US-Konsulat abgewickelt und etwaige Absagen oder Terminveränderungen im Vorfeld der Beantragung spielen für die Konsulatsbeamten keine Rolle. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Terminverschiebung aktuell nur noch einmalig kostenfrei möglich ist. Bis vor kurzem war noch eine zweimalige kostenfreie Terminverschiebung möglich ("Visainterview: Terminänderungen weiter eingeschränkt").
Falls Sie den Termin ein zweites Mal verschieben wollen, muss zunächst die konsularische Visa-Gebühr (bei B-Visa in Höhe von aktuell 152 Euro) noch einmal neu entrichtet werden, bevor eine neue Terminierung im Online-Profil möglich ist.
Insofern Sie den Termin jetzt also verschieben, sollten Sie für den nächsten Termin möglichst ein finales Datum finden, an dem der Mitarbeiter dann auch tatsächlich zur Verfügung steht. Ansonsten muss dann die Visa-Gebühr noch einmal zusätzlich bezahlt werden.
Wie erwähnt, hat der Mitarbeiter aber mit keinen negativen Konsequenzen zu rechnen und wird im Regelfall zu den Gründen der Terminverschiebung nicht beim konsularischen Interview befragt.
Datum:
Wir und unsere Partner nutzen Cookies, um personenbezogene Daten wie z.B. Browsing-Daten zu speichern und abzurufen, um z.B. Inhalte und Werbung bereitzustellen und zu personalisieren sowie die Verwendung der Website zu analysieren und das Benutzererlebnis zu verbessern. Sie erfahren mehr über die Zwecke, für welche wir und unsere Partner Cookies einsetzen, wenn Sie unten auf den Button „Cookie Einstellungen“ klicken. Hier können sämtliche Einstellungen auch geändert werden. Nachträglich kann man jederzeit seine Cookie-Auswahl überdenken oder seine Einwilligung widerrufen, indem man auf den Link zu den Cookie-Einstellungen im Footer unserer Webseite klickt. Beachten Sie bitte, dass das Blockieren einiger Cookie-Typen unsere Möglichkeiten zur Bereitstellung von auf Ihre Interessen zugeschnittenen Inhalten haben kann oder einige Funktionen der Webseite nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
Durch klicken auf “Alle Cookies akzeptieren” stimmen Sie unserer Nutzung und der Weitergabe Ihrer Daten an unsere Partner zu.