Aktualisiert am 31.10.2015
IHRE FRAGE: Eine Mitarbeiterin unseres Unternehmens verfügt über zwei Staatsangehörigkeiten: die deutsche und die iranische. Wir möchten ein E-2 Visum für diese Mitarbeiterin beantragen. Zwei Fragen: Gibt es auf Grund der iranischen Nationalität irgendwelche Schwierigkeiten? Die Dame möchte sich des Weiteren demnächst scheiden lassen und Ihren Namen ändern. Müssen wir hier etwas beachten?
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Eine Mitarbeiterin unseres Unternehmens verfügt über zwei Staatsangehörigkeiten: die deutsche und die iranische. Wir möchten ein E-2 Visum für diese Mitarbeiterin beantragen. Zwei Fragen: Gibt es auf Grund der iranischen Nationalität irgendwelche Schwierigkeiten? Die Dame möchte sich des Weiteren demnächst scheiden lassen und Ihren Namen ändern. Müssen wir hier etwas beachten?
Ihre Mitarbeiterin kann auf Grund der deutschen Staatsangehörigkeit zunächst ein E-2 Visum beantragen. Allerdings kann es wegen der zweiten iranischen Staatsangehörigkeit tatsächlich zumindest zu erheblichen Verzögerungen bei der Visumbeantragung kommen. Die grundsätzliche Visumerteilung ist nicht erschwert, jedoch kann sich das Verfahren zeitlich verzögern: Bei bestimmten, für die USA "problematischen" Staatsangehörigkeiten, kann der US-Konsularbeamte einen zusätzlichen Security Check anordnen.
D. h., der Dame wird am Tag des Visainterviewtermins mitgeteilt, dass ihr E-2 Antrag einer weiteren internen Bearbeitung ("Further Administrative Processing") unterliegt. Meistens wird den Antragstellern der Pass wieder ausgehändigt und gesagt, dass das US-Konsulat sie kontaktiert, wenn das US-Visum erteilt werden kann. Intern wird dann eine zusätzliche Sicherheitsüberprüfung eingeleitet. Da weltweit sehr viele solcher Security Checks angeordnet werden, kann es mehrere Wochen bis hin zu mehreren Monaten dauern, bis Ihre Mitarbeiterin endlich an der Reihe ist und letztlich das U.S. State Department der Visumerteilung zustimmt. Die Antragstellerin wird dann angerufen oder per E-Mail angeschrieben, dass sie den Reisepass einschicken kann zur Visumausstellung.
Bezüglich der Namensänderung muss wie folgt unterschieden werden:
Insofern die Mitarbeiterin noch vor der Scheidung und Namensänderung den Visumantrag stellt, wird das E-2 Visum selbstverständlich auf den alten Namen ausgestellt. Ihre Mitarbeiterin könnte damit in die USA einreisen. Sobald sich der Nachname allerdings ändert, benötigt die Mitarbeiterin einen neuen Pass. Üblicherweise muss in dem Fall keine neue Visumbeantragung erfolgen. Die Dame muss allerdings mit zwei Pässen reisen (mit dem alten Pass und dem darin enthaltenen E-2 Visum) plus dem neuen Pass mit dem neuen Namen. Sie müsste darüber hinaus an der Grenze zwingend ein Dokument bei sich führen, welches die Namensänderung erklärt (z. B. Scheidungsunterlagen, die dann auch übersetzt werden müssten). Im Regelfall führt das zu keinen Problemen an der Grenze. Aufgrund der doppelten (iranischen) Staatsangehörigkeit Ihrer Mitarbeiterin halten wir es jedoch für sehr wahrscheinlich, dass es zu Schwierigkeiten und intensiveren Nachfragen an der Grenze kommen wird. Um dies zu umgehen, hätte die Mitarbeiterin dann nur die Möglichkeit, ein neues E-2 Visum zu beantragen (also eine erneute E-2 Visumbeantragung mit neuem Pass und neuem Namen). Sie müsste dann auch wieder persönlich vorstellig werden im US-Konsulat in Frankfurt. Eine Übertragung des Visums in einen neuen Pass ist nämlich nicht möglich.
Sollte die Visumantragstellung erst nach der Scheidung bzw. Namensänderung erfolgen, müsste zum Zeitpunkt der Antragstellung nur der neue Pass (mit dem neuen Namen) vorliegen.
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