Aktualisiert am 12.03.2021
Mit sofortiger Wirkung beendet die US-Einwanderungsbehörde USCIS die Public Charge Rule, welche von der ehemaligen Trump-Administration im August 2019 finalisiert wurde. Nachfolgend berichten wir über den Stand der Dinge und die Konsequenzen für Visumantragsteller*innen.
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Mit sofortiger Wirkung beendet die US-Einwanderungsbehörde USCIS die Public Charge Rule, welche von der ehemaligen Trump-Administration im August 2019 finalisiert wurde. Nachfolgend berichten wir über den Stand der Dinge und die Konsequenzen für Visumantragsteller*innen.
Die U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) hat die Durchsetzung von Trumps Public Charge Rule für Einwander*innen, die staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen, mit sofortiger Wirkung dauerhaft beendet. Dies ist das Ergebnis erfolgreicher Klagen gegen die endgültige Public Charge Rule und der Entscheidung der Biden-Administration, den Widerstand der Regierung gegen die Klagen einzustellen.
Durch die Aufhebung der Public Charge Regelung von 2019 ist die USCIS nun zur Anwendung der weit weniger strikten Public-Charge-Regelung zurückgekehrt, die in der vorläufigen Regelung von 1999 festgelegt wurde. Darüber hinaus wurde das Erfordernis der Eigenbedarfserklärung (Formular I-944 "Declaration of Self-Sufficiency") vollständig abgeschafft.
Die USCIS wendet die Public Charge Rule somit nicht auf Fälle an, die am oder nach dem 9. März 2021 entschieden werden (unabhängig davon, wann der Fall eingereicht wurde).
Obgleich der Ansatz der Public Charge sehr weit zurückreicht, ging die von der ehemaligen Trump-Administration eingeführte Public Charge Regel tatsächlich weit über die bisherige Auffassung hinaus, wann eine ausländische Person, die einen Visumantrag stellt, gemäß Abschnitt 212(a)(4) Immigration and Nationality Act (INA or the Act) eine "Last für die Allgemeinheit" (= Public Charge) ist oder wahrscheinlich sein wird.
Der US-Kongress führte bereits im Jahr 1882 die Möglichkeit für die US-Regierung ein, die Erteilung eines US-Visums zu verweigern, wenn der Begünstigte voraussichtlich auf staatliche Unterstützung angewiesen sein wird. Was unter der Aussage "is likely at any time to become a public charge" zu verstehen ist, wurde unter dem ehemaligen US-Präsidenten Trump genauer definiert. Diese Interpretation der Public Charge Rule bzw. die Abhängigkeit von staatlichen Leistungen jetzt oder in der Zukunft wurde sehr weit gefasst. Dies hätte die Anzahl der Personen, die für Green Cards und andere US-Visa infrage kommen, verringert.
Dabei spielten finanzielle Beihilfen zum Bestreiten des Lebensunterhalts sowie eine mögliche Langzeitpflege auf Kosten der US-Regierung eine Rolle.
Die Public Charge Rule war jedoch von Beginn an umstritten. Die Final Rule Inadmissibility on Public Charge Grounds des US-Heimatschutzministeriums DHS war erst am 24. Februar 2020 statt wie geplant am 15. Oktober 2019 in Kraft getreten, nachdem sie aufgrund mehrerer Anordnungen von US-Bundesgerichten blockiert wurde. Darüber hinaus gab es zwei landesweite Unterlassungsklagen aufgrund der COVID-19-Pandemie, welche die Public Charge Rule erneut blockierten.
Als Reaktion auf die Public Charge Rule hatte die U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) am 5. Februar 2020 einen Leitfaden veröffentlicht, in dem u. a. der Begriff "Public Charge" bei Unzulässigkeitsentscheidungen gemäß INA 212(a)(4) definiert wurde und ausgenommene Antragsteller*innen sowie Arten von öffentlichen Zuwendungen oder Hilfen, die bei der Feststellung der Unzulässigkeit sowie Anträgen und Petitionen auf Verlängerung des Aufenthalts und Änderung des Status berücksichtigt werden aufgelistet wurden.
Die gegen das US-Heimatschutzministerium (U.S. Department of Homeland Security) erlassene Verfügung hinderte das DHS allerdings an der Durchsetzung der Public Charge Regel während des nationalen Notstands aufgrund des Coronavirus.
Das US-Außenministerium DOS (U.S. Department of State) hatte Anfang des Jahres 2020 das DS-5540 Formular "Public Charge Questionnaire" veröffentlicht, welches insbesondere Antragsteller*innen von US-Einwanderungsvisa ausfüllen mussten. Auf Verlangen des US-Konsulats konnten auch Antragsteller*innen auf Nichteinwanderungsvisa dazu aufgefordert werden, das DS-5540 auszufüllen.
Das Gericht untersagte dem US-Außenministerium jedoch seine parallelen Public Charge Regeln während der Corona-Krise auf Visumantragsteller*innen in US-Botschaften und US-Konsulaten im Ausland anzuwenden.
Von der Regelung waren zwischenzeitlich Personen betroffen, die Änderungen ihres Immigrant oder Nonimmigrant Status innerhalb der Vereinigten Staaten im Rahmen von Verfahren auf
beantragen, da hier das U.S. Department of Homeland Security als Innenbehörde zuständig ist.
Personen, die Green Cards und US-Visa von außerhalb der Vereinigten Staaten beantragen und somit das Konsularverfahren durchlaufen, waren zwischenzeitlich seit der Einführung des Antragsformulars DS-5540 von den Parallelen Pubic Charge Regelungen des DOS betroffen. Die US-Konsularbeamten entschieden hierbei am Tag des Termins, welche Antragsteller*innen das Formular zusätzlich nachreichen mussten.
Gemäß der Final Rule hatte die USCIS bei einer ausländischen Person Faktoren wie
geprüft, um festzustellen, ob zu irgendeinem Zeitpunkt eine finanzielle Belastung für die Allgemeinheit wahrscheinlich ist.
Dabei mussten Antragsteller*innen nachweisen, dass sie seit der Erlangung des Nichteinwandererstatus, den sie zu verlängern oder zu ändern versuchen, keine bestimmten staatlichen Zuwendungen (= Public Benefits) über die festgelegte Schwelle hinaus erhalten haben. Als Ausschlussgrund im Sinne von Public Charge galt, wenn Personen innerhalb der letzten drei Jahre über einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten bestimmte staatliche Leistungen in den USA in Anspruch genommen hatten. Folgende Programme wurden berücksichtigt:
Die USCIS gab in Übereinstimmung mit der Public Charge Rule von 2019 entsprechend neue Antragsformulare heraus, die von allen Antragsteller*innen ab dem 24. Februar 2020 genutzt werden mussten. Dies betraf neben zahlreichen Formularen bei Einwanderungsvisa bzw. Green Cards (I-140, I-130, I-485) auch Anträge auf Nichteinwanderungsvisa:
Diese Formulare müssen nun noch entsprechend von der USCIS aktualisiert werden. In der Zwischenzeit wird die USCIS keine Anträge oder Petitionen aufgrund von Antworten auf Fragen zur Public Charge ablehnen, auch wenn diese Fragen leer gelassen werden.
Wer eine Green Card beantragen möchte, musste zwischenzeitlich zusätzlich zu den vielen anderen Formularen, die bereits als Teil eines Anpassungsantrags erforderlich sind, das nunmehr abgeschaffte Formular I-944 "Declaration of Self-Sufficiency" beifügen. Das 18 Seiten umfassende Formular I-944 verlangte eine Vielzahl von Informationen, z. B. über persönliches Vermögen, Finanzstatus, Kreditwürdigkeit, Krankenversicherung und genutzte staatliche Leistungen.
Datum:
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