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Aktualisiert am 26.09.2013

"Specialized Knowledge" - eine Hürde bei L-1B Anträgen?

Das L-1 Visum beinhaltet eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung für die USA. Diese Kategorie ermöglicht den internen Mitarbeitertransfer innerhalb einer Unternehmensgruppe vom aktuellen ausländischen zum US-Standort. Der US-Gesetzgeber unterscheidet zwischen L-1A Visaanträgen für Manager/Executives und L-1B Visaanträgen für Spezialisten. Um welche Kategorie es sich handelt, orientiert sich an der zukünftigen Tätigkeit des Mitarbeiters am US-Standort.
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Das L-1 Visum beinhaltet eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung für die USA. Diese Kategorie ermöglicht den internen Mitarbeitertransfer innerhalb einer Unternehmensgruppe vom aktuellen ausländischen zum US-Standort.
Der US-Gesetzgeber unterscheidet zwischen L-1A Visaanträgen für Manager/Executives und L-1B Visaanträgen für Spezialisten. Um welche Kategorie es sich handelt, orientiert sich an der zukünftigen Tätigkeit des Mitarbeiters am US-Standort.

L-1 Visaanträge gestalten sich als durchaus zeitintensiv, denn sie gliedern sich in 2 Verfahrensschritte:

  1. Erstantrag beim zuständigen Service-Center der US-Einwanderungsbehörde (U.S. Citizenship and Immigration Services, USCIS).
  2. In einem zweiten Schritt die Ausstellung des Visums durch das US-Konsulat im Heimatland des Antragstellers.

Eine Ausnahme bildet hier die "L-Blanket". Diese Anträge werden in den USA bei der USCIS für eine gesamte Unternehmensgruppe beantragt. Dies hat zur Folge, dass alle Unternehmenseinheiten (d. h. Standorte weltweit), welche in der Blanket gelistet sind, auf das vereinfachte Verfahren zurückgreifen können. L-Blanket Visaanträge können folglich direkt im Konsulatsverfahren im Heimatland beantragt werden.
Entscheidungen zu L-Anträgen werden demzufolge entweder von der US-Einwanderungsbehörde im Falle von individuellen L-1A oder L-1B Anträgen getroffen oder aber vom Konsularbeamten im Falle eines L-Blanket Antrags.

L1-B Anträge: schwierige Darstellung des "Specialized Knowledge"
Eine Definition von "Specialized Knowledge" ist seit Jahren in der Diskussion und nicht mit dem Begriff "Speciality Occupation" zu verwechseln, der bei H-1B Visaanträgen eine Rolle spielt.
Es empfiehlt sich, dem L-Antrag in jedem Falle eine solide Beweisführung zum"Specialized Knowledge" des Antragstellers beizufügen, schon um Nachfragen von Seiten der USCIS zu vermeiden.

Die Feststellung, dass im Laufe einer langjährigen Firmenzugehörigkeit automatisch ein umfangreiches Spezialwissen erworben wurde, genügt hier nicht. Es muss u. a. nachvollziehbar dargestellt werden können, wie der Antragsteller seine fundierten Spezialkenntnisse der Produkte, Dienstleistungen, Unternehmensabläufe usw. erworben hat und was ihn im Vergleich zu anderen Mitarbeitern des Unternehmens für die vorgesehene Position im US-Unternehmen prädestiniert.

Diese Beweisführung ist nicht immer einfach und kann durchaus zur Herausforderung werden, um der strengen Überprüfung der Anträge durch die US-Behörden zu entsprechen.
Sprechen Sie uns gern an, wenn wir Ihnen behilflich sein können!
Darüber hinaus finden Sie auf unserer Website weitere Informationen zum L-1 Visum.

Datum:

Aktualisiert am 26.09.2013