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Aktualisiert am 18.03.2024

Statusverlängerung und Statuswechsel in den USA

In der Regel erhalten US-Visuminhabende bzw. ESTA-Reisende einen zeitlich begrenzten Aufenthaltsstatus bei der USA-Einreise. Wir erklären die Grundlagen von Verlängerung und Wechsel des Status.

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USA Statusverlängerung und Statuswechsel

Was ist der Status für die USA?

Der Aufenthaltsstatus bezeichnet eine befristete Aufenthaltserlaubnis in den Vereinigten Staaten zu einem bestimmten Zweck. Der Status bildet also die rechtliche Grundlage für den USA-Aufenthalt einer ausländischen Person und legt die Details des Aufenthalts fest. Auf dem Einreisestempel bzw. im I-94 Formular sind folgende Informationen ersichtlich:

  1. Aufenthaltsdauer
    Datum, aus dem hervorgeht, wie lange sich die Person tatsächlich in den USA physisch mit dem US-Visum bzw. ESTA aufhalten darf. D. h., für welchen Zeitraum bzw. bis zu welchem Datum wird der legale (physische) Aufenthalt in den Vereinigten Staaten mit dem Visum oder ESTA maximal gewährt?

  2. Status
    Unter welchem Status (Class of Admission) darf sich die Person in den USA aufhalten? D. h., welcher Zweck liegt dem USA-Aufenthalt zugrunde.
    Beispiel bei Einreise mit US-Visum: B-1 (Temporary Visitor for Business) Status
    Beispiel bei Einreise mit ESTA: WB (= Business Visa Waiver) oder WT (= Tourist Visa Waiver) Status

Den Aufenthaltsstatus erhalten ausländische Reisende bei jeder USA-Einreise unter Vorlage eines gültigen US-Visums oder einer gültigen ESTA-Reisegenehmigung. Der Status wird an der Grenze mittels I-94 Einreisestempel im Pass dokumentiert und gleichzeitig elektronisch unter der I-94 Webseite erfasst. Wobei die Einreisestempel zukünftig an den Grenzkontrollen entfallen sollen.

Das bedeutet, dass die CBP Officer anhand des entsprechenden US-Visums (Reisedokuments) bzw. der ESTA-Genehmigung bei jeder Einreise entscheiden, ob die Person in die Vereinigten Staaten einreisen darf und wenn ja, für wie lange.

Manchmal ist auch von der fachlich nicht korrekten Bezeichnung US Visa Status die Rede. Gemeint ist damit immer der Aufenthaltsstatus bzw. Status für die USA.

Die US-Behörden unterscheiden demnach zwischen einem genehmigten US-Visum (als Reisedokument im Reisepass) bzw. der ESTA-Genehmigung, mit denen Sie an der Grenze "um Einlass bitten" und dem (Aufenthalts-)Status. Die US-Grenzbeamtin bzw. der US-Grenzbeamte legt den Status bei der Einreise fest. Der Status beschreibt den Zeitraum, in dem Sie sich tatsächlich physisch in den Vereinigten Staaten aufhalten dürfen und wann Sie spätestens aus den USA ausreisen müssen. Dieser Status unterscheidet sich häufig von dem US-Visum im Reisepass – kann also je nach Visumkategorie und Aufenthaltszweck kürzer oder länger erteilt werden.

Achtung:

Verwechseln Sie die Gültigkeit Ihres Status nicht mit der Gültigkeit Ihres Visums. Nichteinwanderungsvisa ermöglichen die Einreise in die USA für eine begrenzte Zeit und zu einen bestimmten Zweck, z. B. Arbeitsaufnahme oder Studium, und sind für einen eingeschränkten Zeitraum gültig (siehe Expiration Date auf dem Visum). Innerhalb dieses Zeitraums können Inhaber:innen mit dem Visum um Einreise in die USA bitten.

Class of Admission (COA) Codes beim Status

Um zu verdeutlichen, unter welchem Status sich eine nicht-amerikanische Person in den USA aufhält, wird die jeweilige Kategorie (Nonimmigrant Class of Admission) im I-94 bei der USA-Einreise hinterlegt.
Diese Class of Admission (COA) Codes bestehen aus einer Kombination aus Buchstaben und Zahlen und entsprechen weitgehend der jeweiligen Nichteinwanderungsvisumkategorie. 

Status beim US-Visum
  • B-1, B-2
  • F-1, F-2
  • J-1, J-2
  • M-1, M-2
  • C-1/D
  • E-1, E-2
  • H-1B
  • L-1, L-2

Beim ESTA-Status gibt es die beiden folgenden Unterscheidungen:

  • WT
  • WB

Beispiele für spezifische COA Codes beim Status

Zum Teil fallen die Bezeichnungen jedoch detaillierter aus und enthalten Zusatzinformationen zum Aufenthaltszweck.

US-Besuchervisa

Personen, die aus geschäftlichen Gründen in die Vereinigten Staaten reisen, erhalten in der Regel einen B-1 Status. Allerdings werden im USCIS-Formular I-539 für Statusverlängerungen bzw. -wechsel innerhalb der USA genauere Angaben zum Zweck des geschäftlichen USA-Aufenthalts gefordert. Hierbei gibt es folgende Unterscheidungen:

  • B-1A: Nonimmigrant who is the personal or domestic servant of a nonimmigrant employer
  • B-1B: Nonimmigrant domestic servant of a US citizen
  • B-1C: Nonimmigrant who is employed by a foreign airline
  • B-1D: Nonimmigrant who is a missionary
  • B-1: alle, die nicht unter die oben genannten Visakategorien fallen

US-Arbeitsvisa

Die USCIS / CBP nutzt seit einigen Jahren neue COA Codes, um zwischen Ehepartner:innen und Kind(ern) als begleitende Familienangehörige von US-Arbeitsvisuminhabenden zu unterscheiden. Der Zusatz "S" (für Spouse) verdeutlicht, dass es sich bei der reisenden Person um die Ehepartner:innen handelt:

  • E-1S, E-2S, E-3S (Spouse of E-1, E-2, E-3)
  • L-2S (Spouse of L-1)

Ein gültiges Formular I-94 mit einem dieser neuen Codes gilt als Nachweis für die Beschäftigungsberechtigung von Ehepartner:innen und ersetzt damit die separate Beantragung einer Allgemeinen Arbeitserlaubnis (Employment Auhorization Document).

Begleitende Kinder der genannten Kategorien erhalten den Zusatz "Y" im jeweiligen Status bei der Einreise in die USA.

Was tun bei Ablauf der erteilten Aufenthaltsdauer?

Üblicherweise verlängert sich der von der CBP gewährte Aufenthaltsstatus von Visuminhaber:innen über die Aus- und Wiedereinreise in die USA – sofern das US-Visum noch gültig ist und unter Beachtung aller möglichen Reisereglementierungen.

Wenn die erteilte Aufenthaltsdauer droht zeitnah auszulaufen, müssen Inhaber:innen eines Nonimmigrant Visums entweder ausreisen oder können alternativ die Möglichkeit einer Verlängerung des Aufenthaltsstatus vor Ort prüfen oder – sofern eine Statusverlängerung nicht möglich ist – auf einen anderen Status wechseln, damit sie nicht unrechtmäßig bzw. illegal in den USA verweilen (= Overstay).

Bei einer Statusverlängerung (Extension of Status) oder bei einem Statuswechsel (Change of Status) in den USA kann so unter Umständen der Aufenthalt in den Vereinigten Staaten verlängert werden, ohne dass Sie das Land verlassen müssen.

Die zwei häufigsten Gründe für einen Antrag auf Statusverlängerung in den USA sind:

  1. Eine Ausreise aus den USA ist nicht möglich
    Beispiel: Wenn Mitarbeitende bei B-1 After Sales Service Projekten länger vor Ort in den USA bleiben müssen und unmöglich ausreisen können, da keine Unterbrechung erfolgen darf (Implementierung von Maschine etc.).
  2. Die Petition (I-797) innerhalb der USA muss verlängert werden
    Klassischerweise bei L-1 Verlängerungen (I-129 Formular) oder aber bei anderen petitionsbasierten Arbeitsvisakategorien (H-1B, O-1 etc.).

Bei Statuswechsel stehen meist veränderte Aufenthaltszwecke im Fokus. D. h., der Grund des Aufenthalts in den USA hat sich verändert und muss durch Wechsel auf einen anderen Status, der diesen Zweck ermöglicht, legalisiert werden. Ein Beispiel wäre die Einreise unter B-2 Status als Tourist:in und der Wechsel zu F-1 aufgrund eines Studienplatzangebots.

Tipp:

Es lohnt sich genau zu prüfen, ob bei Ablauf eines Aufenthaltsstatus die Option einer Statusverlängerung vor Ort in den USA sinnvoll, aber auch erfolgsversprechend ist. Denn: Sobald Sie die USA verlassen, wird der Status hinfällig und Sie benötigen für die Wiedereinreise ein gültiges US-Visum, das Sie ggf. im US-Konsulat / in der US-Botschaft im Heimatland mit entsprechender Antragsdokumentation beantragen müssen (falls ihr bisheriges US-Visum abgelaufen ist oder nicht den geplanten Aufenthaltszweck abdeckt).

Voraussetzungen für Statusverlängerung und Statuswechsel in den USA

Ob eine Statusverlängerung (Extension of Status) oder ein Statuswechsel (Change of Status) bei der US-Einwanderungsbehörde (U.S. Citizenship and Immigration Services, USCIS) innerhalb der Vereinigten Staaten vorgenommen werden kann, hängt in erster Linie von der Visumkategorie ab, mit der Sie sich bisher in den USA aufhalten.

Inhaber:innen fast aller Nichteinwanderungsvisa für die USA sind berechtigt, eine Verlängerung ihrer genehmigten Aufenthaltsdauer zu beantragen oder einen Antrag auf Änderung ihres Nichteinwanderungsstatus stellen.

Allerdings müssen zunächst ein paar grundsätzliche Voraussetzungen vorliegen:

  1. Sie sind mit einem gültigen Nichteinwanderungsvisum in die USA eingereist.
  2. Ihr Nichteinwanderungsstatus ist weiterhin gültig ("I-94 status valid").
  3. Ihr Reisepass ist gültig und wird für die Dauer Ihres USA-Aufenthalts bzw. des beantragten Verlängerungszeitraums gültig bleiben.
  4. Sie haben keine Straftaten begangen, durch die Sie die Qualifizierung für ein US-Visum verlieren würden.
  5. Sie haben nicht gegen die US-Einreisebestimmungen verstoßen.

Darüber hinaus müssen je nach Visa-Kategorie noch weitere Auflagen erfüllt bzw. Nachweise erbracht werden.

Folgende Nichteinwanderungskategorien berechtigen grundsätzlich zu einer Statusverlängerung und / oder zu einem Statuswechsel:

  • A-Visa
  • B-Visa
  • CW-Visa
  • E-Visa
  • F-Visa
  • G-Visa
  • H-Visa
  • I-Visa
  • J-Visa
  • K-3 / K-4 Visa
  • L-Visa
  • M-Visa
  • N-Visa
  • NATO-7 Visa
  • O-Visa
  • P-Visa
  • R-Visa
  • T-Visa
  • TN / TD Visa
  • U-Visa
  • V-Visa

Bitte beachten Sie, dass es Nichteinwanderungsvisakategorien gibt, die zu einer Verlängerung des USA-Aufenthalts berechtigen, allerdings keinen Wechsel in eine andere Nichteinwanderungskategorie erlauben.

Bild von zwei USA-Flaggen an Wolkenkratzern

Wer ist von Statusverlängerung und Statuswechsel in den USA ausgeschlossen?

Es gibt bestimmte USA-Reisende, die keinen Antrag auf Statusverlängerung und / oder -wechsel stellen können. Diese Personen sind dazu verpflichtet, die USA rechtzeitig vor Ablauf des auf dem I-94 vermerkten Datums, also der maximal erlaubten Aufenthaltsdauer, zu verlassen. Dies betrifft folgende Personenkreise:

  • Personen, die gegen die Auflagen ihres Visums verstoßen oder sich strafbar gemacht haben.
  • Reisende, die sich im Rahmen des Visa Waiver Program mit ESTA in den USA aufhalten. D. h., ESTA-Inhaber:innen müssen die Vereinigten Staaten nach maximal 90 Tagen verlassen.
  • Inhabende eines C-1/D Visums
  • Inhabende eines K-1, K-2, K-3 oder K-4 Visums
    Achtung: Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Statusverlängerung beim K-3 oder K-4 Visum ggf. möglich.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Fälle, in denen der Aufenthalt in den Vereinigten Staaten nicht verlängert werden kann. Es muss also immer im Einzelfall geprüft werden, ob ein Antragsverfahren möglich und sinnvoll ist.

Besonderheiten bei Statusverlängerung

Personen, die den maximalen Aufenthaltsstatus einer bestimmten Visumkategorie ausgeschöpft haben, können keine weitere Statusverlängerung erwirken (z. B. L-1 oder H-1B).

Besonderheiten bei Statuswechsel

  • J-1 Visuminhaber:innen können keinen Statuswechsel auf bestimmte Kategorien vornehmen, wenn sie dem sogenannten 2-Year Foreign Residence Requirement unterliegen. Ob dies der Fall ist und ob es noch weitere Einschränkungen von Seiten des J-1 Visumsponsors gibt, sollte vorab unbedingt beim jeweiligen Visumsponsor erfragt werden.
  • M-1 Visuminhaber:innen können nicht in einen F-1 Status wechseln.
  • M-1 Visuminhaber:innen ist der Wechsel in eine H-Kategorie untersagt, wenn der USA-Aufenthalt mit dem M-1 Visum dazu beigetragen hat, dass die Voraussetzungen für ein H-Visum erfüllt werden.
  • Inhaber:innen eines Nichteinwanderungsvisums (Kategorie A bis V) können unter keinen Umständen ihren Status in K-3 oder K-4 ändern.

Statusverlängerung / Statuswechsel beantragen

Der Antrag auf Statusverlängerung bzw. Statuswechsel muss bei der US-amerikanischen Einwanderungsbehörde USCIS vor Ablauf des I-94 gestellt werden – d. h. vor Ablauf des legalen Aufenthaltsstatus und somit innerhalb der Vereinigten Staaten. Die Antragstellung erfolgt entweder

  • in Papierform per postalischer Einreichung oder
  • online (unter bestimmten Voraussetzungen).

Wie beantrage ich die Statusverlängerung / den Statuswechsel?

Im Antragsverfahren sind im Wesentlichen zwei Formulare von Bedeutung: das I-129 und das I-539. Welches Formular relevant ist bzw. ob beide Formulare benötigt werden, hängt von der jeweiligen Nichteinwanderungskategorie ab. Ob bzw. welche zusätzlichen Antragsdokumente eingereicht werden müssen, ist individuell bei der USCIS zu erfragen.

I-129 Petition for a Nonimmigrant Worker

Mittels des I-129 Formulars beantragen Nonimmigrant Workers eine Verlängerung ihres Aufenthaltsstatus und damit gleichzeitig die Verlängerung ihrer Arbeitsgenehmigung oder einen Wechsel des Status auf eine (andere) Arbeitsvisakategorie. Darunter fallen folgende Visakategorien:

  • E-1 / E-2 / E-3
  • H-1B / H-1B1 / H-2A / H-2B / H-3
  • L-1A / L-1B
  • O-1 / O-2
  • P-1 / P-2 / P-3
  • Q-1
  • R-1
  • TN (TN-1 und TN-2)

I-539 Application to Extend / Change Nonimmigrant Status

Das I-539 kommt für Verlängerung oder Wechsel des Status bei den folgenden Visakategorien zum Einsatz:

  • A / A-3
  • B-1 / B-2
  • E-1 / E-2 Familienangehörige (Spouse / Children)
  • F-1 / F-2
  • G / G-5
  • H-4 Familienangehörige (Spouse / Children)
  • I
  • J-1 / J-2
  • L-2 Familienangehörige (Spouse / Children)
  • M-1 / M-2
  • N, NATO-7
  • O-3 Familienangehörige (Spouse / Children)
  • P-4 Familienangehörige (Spouse / Children)
  • R-2 Familienangehörige (Spouse / Children)
  • T-1 / T-2 / T-3 / T-4 / T-5 / T-6
  • U-1 / U-2 / U-3 / U-4 / U-5
  • V

Formulare I-129 + I-539

Wenn sich eine Person auf einem Status in den USA befindet, der zur Arbeitsaufnahme berechtigt, und dieser verlängert werden soll, muss der US-Arbeitgeber das Formular I-129 bei der USCIS einreichen. Wird diese Person derzeit von Familienangehörigen (Ehepartner:innen und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren) in den abgeleiteten Kategorien in den USA begleitet, kann eine gemeinsame Beantragung erfolgen. Hierzu wird parallel zum I-129 Formular für die Familie das Formular I-539 mit eingereicht und von der US-Einwanderungsbehörde entsprechend parallel bearbeitet.

Ein Beispiel: Soll der Status und damit die Arbeitsgenehmigung einer L-1 Person verlängert werden, kann für die begleitenden Familienangehörigen deren L-2 Statusverlängerungsverfahren direkt parallel bei der zuständigen US-Behörde vorgelegt werden (I-129 + I-539).
Es ist allerdings auch möglich, die Anträge getrennt voneinander einzureichen. Dasselbe gilt für mögliche Statuswechselverfahren im Bereich der Arbeitsaufnahme.

I-539A Supplemental Information for Application to Extend / Change Nonimmigrant Status

Das I-539A ist Teil des Formulars I-539. Wenn Sie für mehr als eine Person eine Statusverlängerung oder einen Statuswechsel beantragen möchten, müssen Sie für jede zusätzlich aufgeführte antragstellende Person ein separates Formular I-539A unterzeichnen und abgeben.

Das I-539A kommt beispielsweise zum Einsatz, wenn Ehepartner:innen und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren als Mitantragstellende in den Antrag der hauptantragstellenden Person auf dieselbe Verlängerung oder Änderung des Status einbezogen werden. Dies geht nur, wenn alle denselben Status oder einen abgeleiteten Status haben.

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Statusverlängerung / Statuswechsel online beantragen

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das I-539 Formular auf elektronischem Wege bei der USCIS eingereicht werden. Voraussetzung ist, dass es sich um einzelne Antragsteller:innen (ohne Mitantragsteller:innen, Rechtsbeistand oder zugelassene Vertretung) in den Vereinigten Staaten mit folgendem Status handelt:

  • B-1 Business Visitor
  • B-2 Tourist
  • F-1 Student mit speziellem Statusablaufdatum
  • F-2 Angehörige (Ehepartner:innen, Kind) von Studierenden mit speziellem Statusablaufdatum
  • M-1 Vocational Student
  • M-2 Angehörige (Ehepartner:innen, Kind) von Vocational Students

Besonderheit: F-2 bzw. M-2 Inhaber:innen müssen das Ablaufdatum des Aufenthaltsstatus mit dem ihrer Ehepartner:innen bzw. Elternteile, welches den F-1 bzw. M-1 Status innehat, vergleichen. Wenn die Ablaufdaten:

  1. unterschiedlich sind, können F-2 bzw. M-2 Inhaber:innen einen Online-Antrag als eigenständige Person stellen.
  2. identisch sind, muss der Antrag der F-2 bzw. M-2 Inhaber:innen als Mitantragsteller:innen in Papierform erfolgen.
Bild von Online-Statusänderung

Das Verfahren für einen Online-Antrag ist wie folgt:

  1. Zunächst müssen Sie ein Online-Konto bei der USCIS erstellen.
  2. Dann können Sie das webbasierte Formular I-539 ausfüllen.
  3. Nun können Sie eine Kopie Ihres Einreiseformulars I-94 hochladen.
  4. Zusätzliche Dokumente und eine schriftliche Erklärung können ebenfalls eingereicht werden.
  5. Die Gebühr zahlen Sie elektronisch.

Wenn Sie wissen möchten, ob Sie das Online-Antragsformular für Statusänderungen verwenden können, besuchen Sie bitte die Webseite des USCIS.

Tipp:

Mehrere Antragsteller:innen (z. B. Familie) können ihre jeweiligen Anträge auf Statusverlängerung selbstverständlich einzeln online einreichen, allerdings fallen dann höhere Gebühren an als bei der Nutzung der "gesammelten Antragseinreichung" auf postalischen Weg.

Wann wird eine Statusverlängerung / ein Statuswechsel beantragt?

Die US-Einwanderungsbehörde empfiehlt, den Antrag spätestens 45 Tage vor Ablauf des I-94 einzureichen. Theoretisch kann der Antrag aber auch noch am letzten Tag der I-94 Gültigkeit eingereicht werden. Entscheidend ist das Receipt Date der USCIS (= offizielle Annahme des Antrags), nicht der postalische Eingangsstempel.

I-539 Verfahren sind generell relativ langwierig und die Bearbeitungszeiten liegen im Durchschnitt bei rund 3 bis 6 Monaten (je nach Kategorie und USCIS Service-Center); zum Teil auch noch deutlich länger.

Ein beschleunigtes Verfahren (Premium Processing) ist lediglich für Statusverlängerungen mittels I-129 Formular möglich (im Rahmen von z. B. L-1 oder H-1B Anträgen) sowie für I-539 Anträge der Kategorien F-1, F-2, M-1, M-2, J-1, J-2. Die USCIS bearbeitet die Statusverlängerung bzw. den Statuswechselantrag dann je nach Kategorie innerhalb von 15, 30 oder 45 Werktagen (sofern keine Rückfragen bestehen).

Was kostet eine Statusverlängerung / ein Statuswechsel?

Die Gebühren für einen Antrag auf Statusverlängerung oder Statuswechsel per I-539 Formular variieren je nachdem, ob der I-539 Antrag postalisch oder online eingereicht wird und je nach Status. In der Regel kostet das Papierverfahren 470 $ und das Onlineverfahren 420 $.

Folgenden Antragstellende sind von den I-539 Antragsgebühren befreit und zahlen somit 0 $:

  • Verlängerung / Wechsel auf oder aus A, G oder NATO Status
  • Opfer schwerer Formen des Menschenhandels (T Status)
  • Opfer einer meldepflichtigen Straftat (U Status)

Die Antragsgebühren für ein I-129 Statuswechsel bzw. -verlängerungsverfahren sind wesentlich kostenintensiver und nicht einheitlich geregelt. Die Kosten variieren je nach Kategorie oder beispielsweise Unternehmensgröße, können aber leicht mehrere Tausend US-Dollar betragen. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der USCIS

Sie können die Bearbeitungsgebühr für die Formulare I-539 und I-129 per Zahlungsanweisung (Money Order), persönlichem Scheck, Bankscheck oder mit einer Kreditkarte oder Debitkarte unter Verwendung des Formulars G-1450 (Authorization for Credit Card Transactions) bezahlen.

Darüber hinaus können für bestimmte antragstellende Personen zusätzliche Kosten anfallen, wenn das Premium Processing Verfahren optional hinzugebucht wird. Gegen eine Zusatzgebühr von 2.805 $ beim I-129 bzw. 1.965 $ bei I-539 Anträgen der Kategorien F-1, F-2, M-1, M-2, J-1und J-2 erklärt sich die USCIS bereit den Antrag schneller zu bearbeiten (je nach Kategorie innerhalb von 15, 30 oder 45 Werktagen).

Bild von einer USA Kreditkarte für Visa-Gebühren

Nähere Informationen über die unterschiedlichen Visagebühren, weitere mögliche anfallende Kosten und die aktuellen Zahlungsmethoden finden Sie auf unserer Gebührenseite.

Zur Kostenübersicht

Besonderheiten bei laufenden Anträgen auf Statusverlängerung / Statuswechsel

Ausnahmeregelung geduldeter Status

Normalerweise verlieren Visuminhaber:innen ihren rechtlichen Aufenthaltsstatus, wenn sie sich nach Ablauf des I-94 weiterhin in den USA aufhalten. Wenn das I-94 abläuft, während das Antragsverfahren auf Statusverlängerung bzw. Statuswechsel läuft und die USCIS folglich noch keine Entscheidung getroffen hat, können Sie sich allerdings aufgrund einer Ausnahmeregelung (bis zur abschließenden Entscheidung) weiterhin legal in den USA aufhalten – quasi in einer Art "geduldetem Status".

Grundvoraussetzung ist allerdings, dass Sie den Antrag fristgerecht, also vor Ablauf des alten Status eingereicht haben. Bitte beachten Sie auch, dass Sie zwar in der Bearbeitungsphase weiterhin geduldet werden, aber weiteren Auflagen unterliegen.

Als Beispiel: Reicht Ihr Arbeitgeber fristgerecht einen I-129 Verlängerungsantrag für Ihre Arbeitsgenehmigung und Ihren Aufenthaltsstatus in den USA ein, können Sie sich zwar so lange legal geduldet in den USA aufhalten, bis die USCIS eine Entscheidung getroffen hat. Sie dürfen aber ab Beendigung Ihres I-94 Status nur noch maximal 240 Tage weiter für den bisherigen Arbeitgeber tätig sein.

Ein weiteres Beispiel: Beantragen Sie in den USA einen Statuswechsel mit I-539 von B-2 Tourist auf F-1 Student, so dürfen Sie im Regelfall erst dann das Studium aufnehmen, wenn die US-Einwanderungsbehörde Ihren Status offiziell gewechselt hat.

Nicht ausreisen

Solange Ihr Verfahren auf Statusverlängerung oder Statuswechsel in den USA noch läuft und nicht endgültig entschieden wurde, dürfen Sie die USA nicht verlassen. Darunter fallen auch kurze Ausreisen nach Kanada oder Mexiko. Sollten Sie dennoch aus den Vereinigten Staaten ausreisen, geben Sie Ihren Status offiziell auf. Ihr laufendes Antragsverfahren wird in dem Moment hinfällig bzw. Sie ziehen mit der Ausreise aus den USA Ihren Antrag automatisch zurück. Im Zuge dessen erhalten Sie von den US-Behörden eine offizielle Ablehnung.

Im Bereich der US-Arbeitsvisa sind Ausnahmen möglich. Diese müssen vorab genau geprüft werden.

Hinweis:

Ein Antrag auf Statusänderung garantiert nicht automatisch, dass die Verlängerung oder der Wechsel genehmigt wird. Die USCIS prüft jeden Antrag sehr sorgfältig und behält sich das Recht vor, Anträge abzulehnen.

Sollte der Antrag auf Statusverlängerung bzw. Statuswechsel abgelehnt werden, müssen Sie die Vereinigten Staaten umgehend verlassen. Häufig geht damit einher, dass das US-Visum (auf deren Basis die Einreise erfolgte) für ungültig erklärt wird.

Aktuelle Regelung bei Biometrics Appointments

Nun ist es offiziell: Die US-Einwanderungsbehörde USCIS setzt die verpflichtenden Biometrics Termine für bestimmte I-539 Antragsteller:innen seit dem 1. Oktober 2023 aus.

Bei dem sogenannten Biometrics Appointment handelt es sich um einen persönlichen Termin in einem Application Support Center (ASC) der USCIS in den USA, bei dem ein Foto gemacht wird sowie die Fingerabdrücke der Antragstellenden genommen werden.

In der Vergangenheit war das Biometrics Appointment bei Anträgen auf Statuswechsel und bei bestimmten Statusverlängerungsverfahren Pflicht und kostete 85 $ (Biometrics Service Fee).

Nichtsdestotrotz kann die USCIS Antragstellende jederzeit auffordern, zu einem persönlichen Gespräch zu erscheinen oder biometrische Daten (Fingerabdrücke, Foto und / oder Unterschrift) vorzulegen, um die Identität zu überprüfen, zusätzliche Informationen zu erhalten und Hintergrund- und Sicherheitsprüfungen durchzuführen, einschließlich einer Überprüfung des Strafregisters des Federal Bureau of Investigation (FBI), bevor eine Entscheidung über Ihren Antrag oder Ihre Petition getroffen wird.

Unsere Visa-Serviceleistungen

Wir beraten Sie bei der Wahl der geeigneten Visumkategorie und übernehmen für Sie oder Ihr Unternehmen die komplette Abwicklung.

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  4. Visumbearbeitung: Wir übernehmen die Prüfung, Korrektur und Zusammenstellung der Antragsunterlagen.
  5. Visa-Interview Vorbereitung: Wir verauslagen die Visa-Antragsgebühr für Sie und übernehmen die Vereinbarung des Visa-Interviewtermins. Darüber hinaus wird jeder Antragstellende telefonisch auf die Formalitäten und Abläufe im US-Konsulat vorbereitet.
  6. Visumausstellung: Wir prüfen Ihr Visum auf Richtigkeit und bereiten Ihre Mitarbeitenden telefonisch auf die Einreise in die USA vor.

Datum:

Aktualisiert am 18.03.2024