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Aktualisiert am 10.06.2020

Optional Practical Training (OPT)

Unter bestimmten Voraussetzungen können ausländische Studierende mit einem F-1 Visum während oder nach Beendigung ihres Studiums in den USA ein Praktikum ("Optional Practical Training", OPT) absolvieren.

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Bild von STEM studierender Person in den USA

Voraussetzungen für ein OPT

Unter bestimmten Voraussetzungen können ausländische Studenten mit einem F-1 Visum während oder nach Beendigung ihres Studiums in den USA ein zwölfmonatiges Praktikum absolvieren, das als Optional Practical Training, kurz OPT, bezeichnet wird.

Das Optional Practical Training muss im direkten Zusammenhang mit dem Studienfach stehen und ist in zwei Varianten möglich:

  1. Pre-Completion OPT: ab dem 2. Studienjahr während der Ausbildung
  2. Post-Completion OPT: nach Abschluss des Studienprogramms

Eine Kombination aus Pre- und Post-Completion OPT ist ebenfalls möglich. Darüber hinaus haben Studierende bestimmter Studienfächer die Möglichkeit das OPT unter bestimmten Voraussetzungen zu verlängern.

Unbezahlte Praktika und Freiwilligenarbeit (Volunteering) gelten als zulässige Formen von Arbeit während eines OPT und wirken sich somit nicht negativ auf, wenn ein Antrag auf OPT-Verlängerung gestellt wird.

OPT-Verlängerung für STEM-Studierende

F-1 Visuminhanende, die einen US-Bachelorabschluss oder höher in Naturwissenschaften, Technik, Ingenieurwissenschaften oder Mathematik – d. h. Science, Technology, Engineering, Mathematics, kurz STEM – erworben haben und an einem zwölfmonatigen Post-Completion OPT teilnehmen, können dieses um 24 Monate, auf maximal 36 Monate insgesamt, verlängern.

Mittels der STEM Designated Degree Program List kann überprüft werden, ob das Studienfach, welches man als ausländische studierende Person mit F-1 Visum belegt, unter das STEM-Programm fällt.

Voraussetzungen:

  • Die F-1 visuminhabende Person muss sich aktuell in einem genehmigten zwölfmonatigen OPT-Programm nach Studienabschluss (Post-Completion) befinden.
  • Das Studienabschluss muss aus dem STEM-Bereich stammen.
  • Die F-1 visuminhabende Person muss zum Zeitpunkt des OPT-Verlängerungsantrags einen Bachelor- bzw. Masterabschluss oder Doktortitel besitzen, der an einer vom U.S. Department of Education akkreditierten Bildungseinrichtung erworben wurde (siehe Student and Exchange Visitor Program (SEVP)-Certified Schools).
  • Die Arbeitsstelle muss alle Voraussetzungen der STEM OPT Arbeitgeberbestimmungen erfüllen.

OPT beantragen

Sowohl der Antrag auf OPT, als auch auf STEM OPT Verlängerung wird jeweils beim zuständigen Service Center der USCIS mit dem Formular I-765 (Employment Authorization Document, EAD) eingereicht. Im Vorfeld muss der Antrag auf OPT EAD mit dem Designated School Official (DOS) eng abgestimmt und auch genehmigt werden. Insbesondere Verlängerungsanträge von STEM OPT EADs sollten rechtzeitig mit dem DOS koordiniert und bei der USCIS eingereicht werden.

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Datum:

Aktualisiert am 10.06.2020