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Aktualisiert am 25.09.2017

Nachwirkungen des Travel Ban: US-Regierung informiert über die Möglichkeiten der erneuten Visumbeantragung

Nach dem Erlass der Executive Order mit dem Namen "Protecting the Nation From Foreign Terrorist Entry Into the United States", dem sogenannten "Travel Ban", am 27.01.2017, war es mit sofortiger Wirkung Staatsangehörigen aus sieben Ländern untersagt in die USA einzureisen. Nun gab es einen gerichtlichen Vergleich, der für betroffene Reisende von Interesse ist.

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Nach dem Erlass der Executive Order mit dem Namen "Protecting the Nation From Foreign Terrorist Entry Into the United States", dem sogenannten "Travel Ban", am 27.01.2017, war es mit sofortiger Wirkung Staatsangehörigen aus sieben Ländern untersagt in die USA einzureisen. Nun gab es einen gerichtlichen Vergleich, der für betroffene Reisende von Interesse ist. 

Bevor der Travel Ban für Staatsangehörige aus dem Irak, Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien durch ein amerikanisches Gericht vorerst außer Kraft gesetzt wurde, hatte der Erlass des präsidialen Dekrets am darauffolgenden Tag großes Chaos an den US-Grenzen ausgelöst. In diesem Zusammenhang wurden mindestens 140 Betroffene mit damals noch gültigen US-Visa an der Grenze festgehalten, verhört und zum Teil inhaftiert.

Im Gerichtsfall Darweesh v. Trump, No. 17-CV-480 (CBA), hatten irakische Staatsbürger die Executive Order von Präsident Trump angefochten und den Präsidenten angeklagt, da man sie trotz gültiger Visa am Tag nach dem Erlass der Executive Order festnahm und ihnen mit Abschiebung drohte.

Der gerichtliche Vergleich in diesem Fall ergab nun folgende Ergebnisse:

  1. Die US-Regierung erklärt sich einverstanden, alle Staatsangehörigen der sieben Länder, die von der ursprünglichen Regelung betroffenen waren und denen die Einreise im Januar verweigert wurde, per E-Mail auf Englisch, Arabisch oder Farsi zu benachrichtigen (sofern diese bisher nicht wieder in die USA zurückgekehrt sind).
  2. Die E-Mail wird die Betroffenen von ihrem Recht in Kenntnis setzen, ein neues US-Visum zu beantragen und wird eine Liste von kostenfreien anwaltlichen Dienstleistern enthalten, die sie bei ihren Anträgen unterstützen werden.
  3. Das US-Justizministerium wird die Abwicklung der neuen Anträge koordinieren.

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Datum:

Aktualisiert am 25.09.2017