Aktualisiert am 25.09.2017
Nach dem Erlass der Executive Order mit dem Namen "Protecting the Nation From Foreign Terrorist Entry Into the United States", dem sogenannten "Travel Ban", am 27.01.2017, war es mit sofortiger Wirkung Staatsangehörigen aus sieben Ländern untersagt in die USA einzureisen. Nun gab es einen gerichtlichen Vergleich, der für betroffene Reisende von Interesse ist.
Artikel teilen:
Nach dem Erlass der Executive Order mit dem Namen "Protecting the Nation From Foreign Terrorist Entry Into the United States", dem sogenannten "Travel Ban", am 27.01.2017, war es mit sofortiger Wirkung Staatsangehörigen aus sieben Ländern untersagt in die USA einzureisen. Nun gab es einen gerichtlichen Vergleich, der für betroffene Reisende von Interesse ist.
Bevor der Travel Ban für Staatsangehörige aus dem Irak, Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien durch ein amerikanisches Gericht vorerst außer Kraft gesetzt wurde, hatte der Erlass des präsidialen Dekrets am darauffolgenden Tag großes Chaos an den US-Grenzen ausgelöst. In diesem Zusammenhang wurden mindestens 140 Betroffene mit damals noch gültigen US-Visa an der Grenze festgehalten, verhört und zum Teil inhaftiert.
Im Gerichtsfall Darweesh v. Trump, No. 17-CV-480 (CBA), hatten irakische Staatsbürger die Executive Order von Präsident Trump angefochten und den Präsidenten angeklagt, da man sie trotz gültiger Visa am Tag nach dem Erlass der Executive Order festnahm und ihnen mit Abschiebung drohte.
Der gerichtliche Vergleich in diesem Fall ergab nun folgende Ergebnisse:
Selbstverständlich halten wir Sie weiterhin über diese Thematik auf dem Laufenden. Wenn Sie bequem per E-Mail mit den neuesten Updates versorgt werden möchten, melden Sie sich jetzt für unsere kostenlosen US VISA NEWS an.
Kostenfreien Newsletter abonnieren
Datum:
Wir und unsere Partner nutzen Cookies, um personenbezogene Daten wie z.B. Browsing-Daten zu speichern und abzurufen, um z.B. Inhalte und Werbung bereitzustellen und zu personalisieren sowie die Verwendung der Website zu analysieren und das Benutzererlebnis zu verbessern. Sie erfahren mehr über die Zwecke, für welche wir und unsere Partner Cookies einsetzen, wenn Sie unten auf den Button „Cookie Einstellungen“ klicken. Hier können sämtliche Einstellungen auch geändert werden. Nachträglich kann man jederzeit seine Cookie-Auswahl überdenken oder seine Einwilligung widerrufen, indem man auf den Link zu den Cookie-Einstellungen im Footer unserer Webseite klickt. Beachten Sie bitte, dass das Blockieren einiger Cookie-Typen unsere Möglichkeiten zur Bereitstellung von auf Ihre Interessen zugeschnittenen Inhalten haben kann oder einige Funktionen der Webseite nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
Durch klicken auf “Alle Cookies akzeptieren” stimmen Sie unserer Nutzung und der Weitergabe Ihrer Daten an unsere Partner zu.