Aktualisiert am 20.01.2025
Mit der erneuten Präsidentschaft von Donald Trump sind Änderungen der US-Visabestimmungen sehr wahrscheinlich. Wir wagen einen Ausblick.
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Mit der zweiten Amtszeit von Donald Trump, die am 20. Januar 2025 begann, erwarten Expert:innen bedeutende Veränderungen bei den US-Einreisebestimmungen und insbesondere bei der Vergabe von US-Arbeitsvisa.
Wie zu vermuten war, handelte die Trump-Administration rasch und gut vorbereitet mit neuen Dekreten (= Executive Orders) und präsidialen Maßnahmen (= Presidential Actions) , um direkt an die Initiativen aus Trumps erster Amtszeit anzuknüpfen. Zudem hob US-Präsident Trump am Tag der Amtseinführung zahlreiche Presidential Proclamations und Executive Orders von seinem Amtsvorgänger Joe Biden auf.
Der US-Präsident kann beispielweise durch Executive Orders die Arbeitsweise der Bundesregierung ohne Zustimmung des Kongresses steuern. Die betroffenen Bundesbehörden sind verpflichtet, diese Anordnungen umzusetzen, wobei die Fristen je nach Inhalt variieren können. Allerdings können Gerichte die Verfassungsmäßigkeit solcher Anordnungen überprüfen und sie gegebenenfalls durch einstweilige Verfügungen blockieren, was die Umsetzung verzögern oder verhindern kann.
Was USA-Reisende erwarten könnte, fassen wir im Folgenden zusammen. Ob und wenn ja, welche Maßnahmen in der Praxis greifen werden, ist aktuell noch schwer einzuschätzen und muss abgewartet werden.
Am 20. Januar 2025 unterzeichnete Präsident Trump die Executive Order "Protecting the United States from Foreign Terrorists and Other National Security and Public Safety Threats". Diese Anordnung zielt darauf ab, Einreisebestimmungen für Personen aus bestimmten Ländern zu verschärfen, um potenzielle Bedrohungen für die nationale Sicherheit der USA zu minimieren. Sie ist Teil einer umfassenden Strategie, die verschärfte Sicherheitskontrollen und mögliche Einreiseverbote beinhaltet.
Die Executive Order sieht vor, Länder zu identifizieren, die nicht über ausreichende Überprüfungsverfahren verfügen. Beobachter:innen gehen davon aus, dass die Liste der (vorrangig muslimischen) Länder, die bereits während Trumps erster Amtszeit von Einreiseverboten betroffen waren – darunter Iran, Jemen, Libyen, Nordkorea, Somalia, Syrien und Tschad – weitergeführt oder sogar ausgeweitet werden könnte.
Kritiker:innen sehen in der Executive Order eine Wiederholung des sogenannten "Muslim Ban" aus Trumps erster Amtszeit und kündigten an, rechtliche Schritte zu prüfen.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen würde wahrscheinlich erhebliche Auswirkungen auf das Visumverfahren haben. Strengere Kontrollen in US-Konsulaten könnten zu längeren Bearbeitungszeiten führen. Zudem wäre mit einer höheren Ablehnungsquote in den US-Konsulaten und Einreiseverweigerungen an den US-Einreisehäfen zu rechnen, insbesondere für Staatsangehörige der betroffenen Länder.
Unternehmen und Reisende sollten bei geplanten Aufenthalten in den USA mögliche Verzögerungen einplanen und frühzeitig reagieren.
Es bleibt wie erwähnt abzuwarten, wie sich die rechtlichen Auseinandersetzungen entwickeln und welche Länder konkret betroffen sein könnten.
Für US-Arbeitsvisa wie H-1B Visa, L-1 Visa und E-Visa sind strengere Überprüfungen zu erwarten. Es wird davon ausgegangen, dass das US-Heimatschutzministerium (DHS), das US-Arbeitsministerium (DOL) und das US-Justizministerium (DOJ) intensivere Kontrollen durchführen werden. Besonders betroffen könnten sein:
Das Memorandum "America First Trade Policy" vom 20. Januar 2025 baut auf der früheren "Buy American and Hire American"-Politik auf und zielt darauf ab, die US-Wirtschaft zu stärken, die legale (Arbeits-)Einwanderung zu begrenzen und die Beschäftigung von US-Bürgern zu fördern. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Neuausrichtung internationaler Handelsbeziehungen, der Bekämpfung unfairer Handelspraktiken und der Analyse von Handelsdefiziten. Diese Politik knüpft an frühere Initiativen an, erweitert jedoch den Fokus auf umfassendere strukturelle Reformen im Handelssystem.
Die "America First Trade Policy" könnte eine striktere Prüfung bzw. vermehrte Nachfragen (Request for Evidence - RFE) und höhere Ablehnungsquoten für Arbeitsvisa nach sich ziehen, was vor allem Unternehmen in den USA betreffen dürfte, die auf ausländische Fachkräfte angewiesen sind.
Bereits in der ersten Amtsperiode wurden beispielsweise E-Visumanträge im US-Konsulat deutlich strenger überprüft, insbesondere auf die Notwendigkeit des Personaleinsatzes. Und die bereits erwähnte RFE-Quote bei L-1 Antragsverfahren über die USCIS stieg deutlich an, was zu Antragsverzögerungen führte.
Die Vergabe von H-1B Visa wird voraussichtlich stärker reglementiert werden und es könnte strengere Auflagen zum Erhalt eines H-1B Visums geben.
Es wird spekuliert, dass das neu eingeführte H-1B Visa Renewal Pilot Program in der zweiten Amtszeit von Trump ausgesetzt werden könnte und damit gleichzeitig die geplante Ausweitung des Programms auf weitere Visumkategorien. Hintergrund war die Option, Visumerneuerungen direkt innerhalb der USA vorzunehmen, auch, um die US-Konsulate weltweit zu entlasten. Dies könnte sich direkt auf Visumerneuerungen auswirken und zu weiteren Verzögerungen im Visumantragsprozess führen.
Ein weiteres Thema ist das Interview Waiver Program, das eingeführt wurde, um den Visumantragsprozess zu beschleunigen. Unter der neuen Administration wird erwartet, dass die postalische Visumbeantragung wieder verstärkt eingeschränkt oder sogar ausgesetzt werden könnte. Dies würde zu verlängerten Wartezeiten für Visa-Termine und einer erhöhten Belastung der US-Konsulate führen.
Vereinfachte Verfahren, wie die gemeinsame Einreichung und das Premium Processing für I-129 und I-539 Anträge über die US-Einwanderungsbehörde, könnten eingeschränkt werden.
Dies würde den administrativen Aufwand erheblich erhöhen und zu längeren Bearbeitungszeiten führen.
Zur Debatte steht ebenfalls eine eventuelle Abschaffung der L2S- und E2S-Regelungen für begleitende Ehepartner:innen von Inhabenden bestimmter US-Arbeitsvisa. Dadurch wäre die (erneute) Beantragung einer eigenständigen Allgemeinen Arbeitserlaubnis (EAD) nötig, was mit längeren Bearbeitungszeiten verbunden wäre.
Auch eine Einschränkung des F-1 OPT Program steht zur Diskussion.
Des Weiteren könnte auch eine erneute Einführung der Public Charge Rule für Einwanderungsvisumkategorien (Immigrant Visa - IV) und Nichteinwanderungsvisumkategorien (Nonimmigrant Visa - NIV) die Antragsverfahren weiter verkomplizieren.
Unter der neuen Trump-Regierung ist mit einer Rückkehr zu strengeren Richtlinien zu rechnen. Darunter könnte zum einen die Aufhebung der Regel fallen, die Beamt:innen der US-Einwanderungsbehörde USCIS erlaubt, frühere (Antrags-)Genehmigungen zu berücksichtigen, beispielsweise bei L-1 Verlängerungen. Dies würde bedeuten, dass USCIS-Beamt:innen Anträge ohne Berücksichtigung vorheriger Bewilligungen neu bewerten müssen, was voraussichtlich zu weiteren Nachfragen (Request for Evidence - RFE) und Ablehnungen führen könnte, selbst wenn Arbeitnehmende langfristig beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind.
Wie bereits erwähnt, ist eine deutliche Zunahme von RFEs durch die USCIS zu erwarten. Dies dürfte den administrativen Aufwand für Unternehmen mit Standorten in den USA erheblich erhöhen, da zusätzliche Dokumente und Nachweise eingereicht werden müssen. Gleichzeitig werden sich die Bearbeitungszeiten für USCIS-Petitionen verlängern, was sowohl die Planungssicherheit als auch die zeitgerechte Einstellung von ausländischen Fachkräften beeinträchtigen könnte. Im ungünstigsten Fall könnten vermehrte RFEs zu einer höheren Ablehnungsquote führen, was Unternehmen vor zusätzliche Herausforderungen stellt, insbesondere bei der Besetzung kritischer Positionen durch qualifizierte internationale Fachkräfte.
Zusätzlich wird ein Personalabbau bei der U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) erwartet, was zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen führen dürfte.
Ein weiteres zentrales Thema sind die angekündigten Abschiebeinitiativen, die sich gegen Personen ohne gültige US-Aufenthaltsgenehmigung richten sollen.
Des Weiteren könnten zahlreiche humanitäre Programme, wie DACA (Deferred Action for Childhood Arrivals) und TPS (Temporary Protected Status Program), entweder eingestellt oder nicht verlängert werden.
Schließlich ist eine Fortsetzung und Ausweitung der strengen Überprüfungsmaßnahmen im Rahmen des Extreme Vetting Program nicht auszuschließen. Dies könnte zu einer gründlicheren Überwachung von biometrischen und biografischen Daten, Informationsflüssen sowie einem verstärkten Austausch mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten führen. Auch Sicherheitsmaßnahmen und Kontrollen, die unter der Aufsicht der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) und anderer damit verbundener US-Behörden stehen, könnten verstärkt werden.
Mit der möglichen Einführung strengerer US-Einwanderungsbestimmungen müssen Unternehmen verschiedene Aspekte beachten, wenn ihre Mitarbeitenden Visa für die USA beantragen oder in die Vereinigten Staaten einreisen. Hier sind einige grundlegende Empfehlungen, die Ihnen helfen, den Prozess reibungslos zu gestalten:
Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die potenziellen Änderungen vorbereiten und flexibel auf neue Anforderungen reagieren. Wie, ab wann und in welcher Form welche Maßnahmen greifen werden, ist aktuell noch nicht absehbar. Gab es, wie erwähnt, bereits in der ersten Amtszeit von Donald Trump nicht unerhebliche Hürden beim Visumantragsprozess, so konnten diese bei guter Vorbereitung bei einem Großteil der Antragstellenden trotzdem weiterhin zum Visumerhalt führen.
Wir stehen unseren Kund:innen beratend und unterstützend zur Seite, um möglichen Herausforderungen erfolgreich zu begegnen.
Mit der zweiten Amtszeit von Donald Trump werden erhebliche Veränderungen im Visumantragsprozess erwartet. Insbesondere Unternehmen, die auf internationale Fachkräfte angewiesen sind, müssen sich auf
bei der Vergabe von US-Visa einstellen. Es ist zu erwarten, dass die verstärkten Sicherheitsmaßnahmen, die Einführung neuer Einreisebeschränkungen und die Abschaffung vereinfachter Verfahren die Visumbeantragung und die Einreise in die USA erschweren könnten.
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