Aktualisiert am 21.06.2017
Das Verfahren des Obersten Gerichtshof der USA zum Einreiseverbot-Dekret nimmt Fahrt auf. Nachdem die Berufungsgerichte einiger Bundesstaaten entschieden hatten, Präsident Trumps Executive Order "Protecting the Nation From Foreign Terrorist Entry Into the United States" vom 27.01.2017 auszusetzen, muss nun auf Bitte des US-Justizministeriums der U.S. Supreme Court über eine mögliche Wiedereinsetzung des Einreiseverbots entscheiden.
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Das Verfahren des Obersten Gerichtshof der USA zum Einreiseverbot-Dekret nimmt Fahrt auf. Nachdem die Berufungsgerichte einiger Bundesstaaten entschieden hatten, Präsident Trumps Executive Order "Protecting the Nation From Foreign Terrorist Entry Into the United States" vom 27.01.2017 auszusetzen, muss nun auf Bitte des US-Justizministeriums der U.S. Supreme Court über eine mögliche Wiedereinsetzung des Einreiseverbots entscheiden.
Mit Spannung wird derzeit die Entscheidung des U.S. Supreme Court bezüglich des Unterlassungsurteils erwartet. Es ist derzeit noch unklar, bis wann mit einer abschließenden Entscheidung über Präsident Trumps Einreiseverbot-Dekret gerechnet werden kann.
U.S. Präsident Donald Trump hat indessen ein Memorandum veröffentlicht, dass sein ursprüngliches Einreiseverbot-Dekret erneut bestätigt und bekräftigt. In seinem Memorandum verdeutlicht Trump noch einmal, dass sowohl das 90-tägige Einreiseverbot für bestimmte Nationalitäten sowie das 120-tägige Aufnahmeverbot für Flüchtlinge weiterhin Bestand haben und ggf. direkt nach der Aufhebung des Unterlassungsurteils in Kraft treten werden.
Das Weiße Haus gab darüber hinaus bekannt, dass es, sollte es zu einer Aufhebung kommen, vor dem Inkrafttreten des Dekretes eine 72-stündige „Grace Period“ geben wird, um die entsprechenden Maßnahmen ordnungsgemäß umsetzen zu können. Staatsangehörige der sechs Länder (Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien) sollten daher besonders aufmerksam sein und ggf. schnell reagieren, sobald die dreitägige Warnfrist zum dann in Kraft tretenden Einreiseverbot für 90 Tage anbricht.
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