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Aktualisiert am 15.02.2014

Unbezahlte Praktika im Rahmen des OPT

Im Rahmen eines Optional Practical Training (OPT) gelten unbezahlte Praktika ebenfalls als Arbeit. Kürzlich wurden alle Service-Center der US-Einwanderungsbehörde (U.S. Citizenship and Immigration Services, USCIS) durch die US-Immigrations- und Zollbehörde (U.S. Immigration and Customs Enforcement, ICE) angewiesen, auch unbezahlte Praktika im Rahmen eines sogenannten OPT zuzulassen.
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Im Rahmen eines Optional Practical Training (OPT) gelten unbezahlte Praktika ebenfalls als Arbeit.
Kürzlich wurden alle Service-Center der US-Einwanderungsbehörde (U.S. Citizenship and Immigration Services, USCIS) durch die US-Immigrations- und Zollbehörde (U.S. Immigration and Customs Enforcement, ICE) angewiesen, auch unbezahlte Praktika im Rahmen eines sogenannten OPT zuzulassen.

Ausländische Studenten, die mit einem F-1 Visum eine amerikanische Universität besuchen, können in den USA ein Praktikum absolvieren. Hierzu zählt u. a. das Optional Practical Training (OPT), dessen Dauer in der Regel bis zu 12 Monate beträgt. Ausländische Studenten in den Bereichen Wissenschaft, Technologie, Ingenieurwesen und Mathematik (STEM - Science, Technology, Engineering, Mathematics) können unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung ihres OPT's auf eine Gesamtdauer von 17 Monaten ("OPT STEM Extension") beantragen.

Im vergangenen Herbst hatte das Nebraska Service Center (NSC) Anträge ausländischer Studenten der oben genannten Studienbereiche auf Verlängerung der Dauer ihres OPT's abgelehnt. Begründet wurden die Ablehnungen damit, dass die Studenten als unbezahlte Praktikanten während ihres 12-monatigen OPT's angestellt waren. Dem NSC zufolge stellten unbezahlte Praktika keine Arbeit im Sinne des OPT dar.

Diese Entscheidung basierte einerseits auf dem im Jahr 1986 erlassenen "Immigration Reform and Control Act" (IRCA), der den Begriff der Arbeit ausschließlich als Arbeit gegen Lohn, Gehalt oder eine andere Art der Entlohnung definiert. Zusätzlich verwies das Nebraska Service Center auf die im April 2008 von der US-Einwanderungsbehörde veröffentlichte "Interim Final Rule", die es gestattet, innerhalb eines OPT lediglich bis zu 90 Tage unbezahlt angestellt zu sein. Da die betroffenen Studenten diese Dauer überschritten hatten, wurden ihre Anträge vom NSC abgelehnt.

Die USCIS-Regelung wurde allerdings kritisiert, da sie die zulässigen Arten der Anstellung nicht explizit aufführt und definiert. Um dies klarzustellen erließ im April 2010 wiederum die US-Immigrations- und Zollbehörde (ICE) im Rahmen des Student and Exchange Visitor Program (SEVP) eine Richtlinie, die besagt, dass unbezahlte Praktika und Freiwilligenarbeit (Volunteering) zulässige Formen von Arbeit während eines OPT sind.

Dieser Richtlinie wurde von der USCIS einheitlich Folge geleistet, bis zur Ablehnung der OPT-Verlängerungsanträge im Herbst 2013 durch das Nebraska Service Center.

Mit ihrer Meldung vom 06.02.2014 bestätigte die US-Immigrations- und Zollbehörde (ICE) nun nochmals, dass unbezahlte Praktika im OPT zugelassen und "OPT STEM Extensions" somit möglich sind. Die ICE wies die USCIS Service-Center an, entsprechend der Richtlinie im Rahmen des SEVP zu handeln, und bietet betroffenen Studenten zudem eine Hilfestellung, wie sie gegen ihre abgelehnten Anträge auf Verlängerung des OPT vorgehen können.

Datum:

Aktualisiert am 15.02.2014