Aktualisiert am 22.06.2016
Bei der Unterschriftenregelung der USCIS tut sich was: Auf bestimmten Formularen der US-Einwanderungsbehörde könnte bald eine Kopie der handschriftlichen Unterschrift genügen. Damit würde die Beantragung von US-Arbeitsvisa möglicherweise ein wenig einfacher.
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Bei der Unterschriftenregelung der USCIS tut sich was: Auf bestimmten Formularen der US-Einwanderungsbehörde könnte bald eine Kopie der handschriftlichen Unterschrift genügen. Damit würde die Beantragung von US-Arbeitsvisa möglicherweise ein wenig einfacher.
Seit Jahrzehnten müssen alle Formulare für den Antrag auf US-Arbeitsvisa, die bei der U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) eingereicht werden, mit der eigenhändigen Originalunterschrift ("Wet Signature") vom Antragsteller bzw. "Petitioner" versehen werden. Die Betrifft beispielweise H-1B oder L-Anträge.
Ein vorgeschlagener Regelungsvermerk vom 7. Juni 2016 sieht vor, das Verlangen einer Originalunterschrift zu eliminieren. Antragsteller würden weiterhin ihre Antragsformulare handschriftlich unterzeichnen müssen, allerdings dürften sie anschließend das per Hand unterschriebene Formular einscannen bzw. kopieren und solche Zweitausfertigungen des Originals bei der USCIS einreichen.
Falls umgesetzt, würde diese neue Regelung den Antragsprozess insbesondere für Unternehmen mit weltweiten Standorten vereinfachen, weil die Notwendigkeit, Antragsdokumente mit Originalunterschrift per Post hin und her zu senden, komplett wegfallen würde. Nichtsdestotrotz würde die USCIS sich das Recht vorbehalten bei einem Verdachtsfall das handschriftlich signierte Originaldokument nachträglich anzufordern.
Das kürzlich vorgelegte "Policy Memorandum" (PM) kann bis zum 1. Juli 2016 kommentiert werden. Danach wird die USCIS entscheiden, ob und in wieweit der vorgeschlagene Regelungsvermerk umgesetzt wird.
Wir informieren Sie selbstverständlich, sobald Änderungen bezüglich der Unterschriftenregelung beschlossen wurden.
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