Aktualisiert am 07.03.2017
Am 6. März 2017 erließ US-Präsident Trump ein neues Dekret mit Einreiseverboten. Es ist eine abgeschwächte Form des ursprünglichen "Executive Order", welches dazu dienen soll, die Vereinigten Staaten vor Terroranschlägen zu schützen. Die neue Version beinhaltet einwanderungsrechtliche Reglementierungen für Personen aus sechs muslimischen Ländern. Wir haben die für Sie wichtigsten Punkte des neuen Dekrets zusammengefasst.
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Am 6. März 2017 erließ US-Präsident Trump ein neues Dekret mit Einreiseverboten. Es ist eine abgeschwächte Form der ursprünglichen "Executive Order", welche dazu dienen soll, die Vereinigten Staaten vor Terroranschlägen zu schützen. Die neue Version beinhaltet einwanderungsrechtliche Reglementierungen für Personen aus sechs muslimischen Ländern.
Im Gegensatz zum ersten Dekret vom 27. Januar 2017 sind Staatsangehörige aus dem Irak nicht mehr auf der Liste verbotener Länder. Grund seien die mittlerweile "engeren Beziehungen" der beiden Länder und beiderseitige Bemühungen um den Kampf gegen den Islamischen Staat. Des Weiteren tritt das neue Dekret nicht sofort, sondern erst am 16.03.2017 in Kraft. Dadurch soll den Behörden und Fluggesellschaften genug Zeit eingeräumt werden, sich auf die neuen Bestimmungen einzustellen und Chaos an Flughäfen vorzubeugen.
Wir haben die für Sie wichtigsten Punkte des neuen Dekrets zusammengefasst:
Betroffen sind aktuell Staatsangehörige der oben genannten Länder, die
Nicht betroffen sind Personen der oben genannten Staatsangehörigkeiten, wie
Ebenfalls nicht betroffen sind Personen anderer Staatsangehörigkeiten, die lediglich die oben genannten Länder bereist haben. Diese können weiterhin in die USA einreisen.
Das Weiße Haus stellte in ganz besonderen Fällen die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung ("Waiver") in den Raum. Somit hätten Konsularbeamte und Grenzschutzbeamte die Befugnis für einzelne Reisende der oben genannten Personengruppe in ganz besonderen Fällen eine Ausnahme zu machen. Hier müsste jedoch immer genau der individuelle Fall geprüft werden. Inwiefern die Umsetzung der "Waiver" durchgesetzt wird, wurde nicht bekannt gegeben, aber Ausnahmen könnten sich auf Personen beziehen, die
Wir empfehlen weiterhin betroffenen Staatsangehörigen, die sich derzeit in den USA auf einem Nichteinwanderungs- oder Einwanderungsstatus (z. B. E-2, L-1, GreenCard) aufhalten, aktuell nicht auszureisen, insofern der Status noch Gültigkeit besitzt.
Auch wenn irakische Staatsbürger nicht mehr auf der Liste der betroffenen Länder stehen, sollten sie sich auf intensivere Befragungen einzustellen. Weiterhin haben CBP Officer an der Grenze die Möglichkeit, jeden Einreisenden intensiver zu befragen.
Des Weiteren ist der oben beschriebene Erlass vorerst auf 90 Tage beschränkt. Dennoch besteht die Möglichkeit einer Verlängerung des Visums- bzw. Einreisestopps über den 16.06.2017 hinaus.
Die Zukunft wird zeigen, ob weitere Länder hinzugefügt, eine Verlängerung bzw. weitere Änderungen kommen werden. Wir halten Sie immer auf dem Laufenden und beraten Sie gerne. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit unseren Visa-Beratern auf.
Datum:
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