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Aktualisiert am 07.03.2017

US-Einreiseverbot

Am 6. März 2017 erließ US-Präsident Trump ein neues Dekret mit Einreiseverboten. Es ist eine abgeschwächte Form des ursprünglichen "Executive Order", welches dazu dienen soll, die Vereinigten Staaten vor Terroranschlägen zu schützen. Die neue Version beinhaltet einwanderungsrechtliche Reglementierungen für Personen aus sechs muslimischen Ländern. Wir haben die für Sie wichtigsten Punkte des neuen Dekrets zusammengefasst.

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Am 6. März 2017 erließ US-Präsident Trump ein neues Dekret mit Einreiseverboten. Es ist eine abgeschwächte Form der ursprünglichen "Executive Order", welche dazu dienen soll, die Vereinigten Staaten vor Terroranschlägen zu schützen. Die neue Version beinhaltet einwanderungsrechtliche Reglementierungen für Personen aus sechs muslimischen Ländern. 

Im Gegensatz zum ersten Dekret vom 27. Januar 2017 sind Staatsangehörige aus dem Irak nicht mehr auf der Liste verbotener Länder. Grund seien die mittlerweile "engeren Beziehungen" der beiden Länder und beiderseitige Bemühungen um den Kampf gegen den Islamischen Staat. Des Weiteren tritt das neue Dekret nicht sofort, sondern erst am 16.03.2017 in Kraft. Dadurch soll den Behörden und Fluggesellschaften genug Zeit eingeräumt werden, sich auf die neuen Bestimmungen einzustellen und Chaos an Flughäfen vorzubeugen.

Was bedeutet das Einreise-Dekret?

Wir haben die für Sie wichtigsten Punkte des neuen Dekrets zusammengefasst:

  • Das neue Dekret tritt am 16. März 2017 in Kraft.
  • Betroffen sind Staatsangehörige folgender Länder: Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien
  • Das Einreiseverbot gilt für zunächst 90 Tage.
  • Neben dem Einreiseverbot wird auch ein Visa-Beantragungsstopp verhangen.

Betroffen sind aktuell Staatsangehörige der oben genannten Länder, die

  1. sich aktuell außerhalb der USA aufhalten.
  2. bis zum Effective Date (16.03.2017) kein gültiges US-Visum erhalten haben.

Nicht betroffen sind Personen der oben genannten Staatsangehörigkeiten, wie

  1. Lawful Permanent Residents (GreenCard-Inhaber)
  2. Personen, die bis zum 16. März legal in die USA eingereist sind oder sich bereits aktuell in den USA aufhalten
  3. Personen, die zwar kein US-Visum besitzen, aber z. B. Advance Parole
  4. Doppelstaatsangehörige der betroffenen Länder, die mit dem zweiten Pass (nicht dem Pass eines "gesperrten" Landes) reisen bzw. Visa für den Zweitpass haben oder beantragen
  5. Diplomaten, Nato-Vertreter, C-2 oder G-1, G-2, G-3 oder G-4 Visuminhaber bzw. Antragsteller
  6. Personen, die bereits Flüchtlingsstatus besitzen

Ebenfalls nicht betroffen sind Personen anderer Staatsangehörigkeiten, die lediglich die oben genannten Länder bereist haben. Diese können weiterhin in die USA einreisen.

Waiver-Ausnahmen bestätigen die Regel

Das Weiße Haus stellte in ganz besonderen Fällen die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung ("Waiver") in den Raum. Somit hätten Konsularbeamte und Grenzschutzbeamte die Befugnis für einzelne Reisende der oben genannten Personengruppe in ganz besonderen Fällen eine Ausnahme zu machen. Hier müsste jedoch immer genau der individuelle Fall geprüft werden. Inwiefern die Umsetzung der "Waiver" durchgesetzt wird, wurde nicht bekannt gegeben, aber Ausnahmen könnten sich auf Personen beziehen, die

  • schon vorher für längere Zeiten von einem CBP Officer einen legalen Status für Arbeit oder Studium bekommen haben,
  • bereits signifikante Geschäftsbeziehungen mit den USA geknüpft haben oder
  • enge Verwandte mit US-Staatsbürgerschaft besuchen.

UNSER FAZIT

Wir empfehlen weiterhin betroffenen Staatsangehörigen, die sich derzeit in den USA auf einem Nichteinwanderungs- oder Einwanderungsstatus (z. B. E-2, L-1, GreenCard) aufhalten, aktuell nicht auszureisen, insofern der Status noch Gültigkeit besitzt.

Auch wenn irakische Staatsbürger nicht mehr auf der Liste der betroffenen Länder stehen, sollten sie sich auf intensivere Befragungen einzustellen. Weiterhin haben CBP Officer an der Grenze die Möglichkeit, jeden Einreisenden intensiver zu befragen.

Des Weiteren ist der oben beschriebene Erlass vorerst auf 90 Tage beschränkt. Dennoch besteht die Möglichkeit einer Verlängerung des Visums- bzw. Einreisestopps über den 16.06.2017 hinaus.

Die Zukunft wird zeigen, ob weitere Länder hinzugefügt, eine Verlängerung bzw. weitere Änderungen kommen werden. Wir halten Sie immer auf dem Laufenden und beraten Sie gerne. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit unseren Visa-Beratern auf.

Datum:

Aktualisiert am 07.03.2017