Aktualisiert am 28.06.2018
IHRE FRAGE: Ich bin Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens, welches derzeit ein L-Blanket Visum für mich beantragt. Im Zuge dessen soll ich das Online-Formular DS-160 ausfüllen. Dort wird gefragt, ob ich jemals wegen einer strafbaren Handlung verhaftet oder verurteilt wurde. Vor drei Jahren wurde ich wegen Trunkenheit am Steuer und Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geld- und Bewährungsstrafe verurteilt. Mein Arbeitgeber weiß nichts davon. Was kann ich jetzt tun, bzw. welche Auswirkungen hat das auf meinen Visumantrag?
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Ich bin Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens, welches derzeit ein L-Blanket Visum für mich beantragt. Im Zuge dessen soll ich das Online-Formular DS-160 ausfüllen. Dort wird gefragt, ob ich jemals wegen einer strafbaren Handlung verhaftet oder verurteilt wurde. Vor drei Jahren wurde ich wegen Trunkenheit am Steuer und Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geld- und Bewährungsstrafe verurteilt. Mein Arbeitgeber weiß nichts davon. Was kann ich jetzt tun bzw. welche Auswirkungen hat das auf meinen Visumantrag?
Um ein Nichteinwanderungsvisum zu erhalten, müssen alle Antragsteller (egal welchen Alters und für welche Kategorie) zwingend das Online-Formular DS-160 vor dem Interviewtermin im US-Konsulat ausfüllen und absenden. Sie sind dazu verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß nach bestem Wissen zu beantworten. Am Ende des Online-Antrags müssen Sie durch erneute Eingabe Ihrer Passnummer bestätigen, dass Sie keine falschen Angaben gemacht haben. Mit Klicken des "Sign Application"-Buttons haben Sie den Antrag dann elektronisch unterschrieben und an das US-Konsulat übermittelt.
Die Frage zu möglichen vorherigen Straftaten oder Vergehen ist von US-Behördenseite bewusst recht weit gefasst. Ihre beschriebene Gesetzesübertretung muss aber in jedem Fall dort angegeben werden. Wenn Sie die Frage mit "Ja" beantworten, erscheint ein zusätzliches Feld, in dem Sie sich kurz erklären können (auf Englisch). Kurze Angaben genügen.
Am Tag des Interviewtermins wird man Sie in jedem Fall auf die Verurteilung ansprechen und Sie genauer dazu befragen. Bereiten Sie sich also auf diese Thematik vor. Darüber hinaus sollten Sie alle noch vorliegenden Dokumente zu diesem Fall bei sich führen (Gerichtsurteile etc.). Es empfiehlt sich auch, gleich ein Führungszeugnis im Vorfeld zu beantragen und mit einzureichen.
Bitte beachten Sie: Entscheidend für die Beantwortung dieser Frage ist aber nicht, ob Sie einen Eintrag im Führungszeugnis haben, vielmehr, ob Sie JEMALS verurteilt wurden. Sie müssen diese Frage also auch dann noch mit "Ja" beantworten, wenn der Eintrag im Führungszeugnis einmal gelöscht wurde.
Der Konsularbeamte hat im Fall von Verurteilungen drei Möglichkeiten:
Insbesondere bei Alkoholdelikten kann der Beamte zusätzlich zum gutachterlichen Verfahren auch eine medizinische Untersuchung bei einem konsularischen Vertragsarzt anordnen. Hier geht es dann um die Einschätzung, ob Sie ein Alkoholproblem haben und man Ihnen aufgrund dessen ein US-Visum ggf. verweigern kann.
Zunächst wird die Bejahung der Sicherheitsfrage das Visumverfahren erheblich verzögern. Im Normalfall dauert es bis zu mehreren Wochen, teilweise sogar Monaten, bis das Gutachten aus Washington beim Konsulat eintrifft. Es gibt keine Möglichkeit dieses Verfahren zu beschleunigen.
Insofern das Visum abgelehnt wird, können Sie gegen diese Entscheidung keinen Einspruch erheben. Sie haben nur die Möglichkeit, den Antrag erneut zu stellen und einen so genannten "Waiver"-Antrag zu stellen (also eine Art Ausnahmegenehmigung trotz Vorliegen eines Ausschlussgrundes zur Erteilung des Visums).
Das US-Konsulat wird aus Datenschutzgründen nur Ihnen den Grund der Ablehnung oder einer Verzögerung mitteilen, im Normalfall nicht Ihrem Unternehmen.
Übrigens: Sollten Sie die Sicherheitsfrage mit "Nein" beantworten, also falsche Angaben machen und die US-Behörden können Ihnen dies nachweisen, werden Sie vermutlich für einen langen Zeitraum nicht mehr die USA betreten können. Warum? Man wird Ihnen dann nicht nur eine (möglicherweise) moralisch verwerfliche Straftat inklusive eines Alkoholproblems nachsagen, sondern jetzt auch noch "Fraud" – d. h. Fälschung/Missbrauch Ihres Visumantrags bzw. betrügerische Absicht.
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