Aktualisiert am 31.03.2022
Ihre Frage: Wie erhalten die Ehepartner:innen unserer Beschäftigten ein neues I-94 Formular, das die neuen Bestimmungen der USCIS enthält und diese damit arbeiten dürfen?
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Wir haben in unserem IT-Unternehmen diverse Expats, die gerade mit einem L-1 Visum in den USA sind, inklusive Ihrer Familien, die sich über L-2 Visa dort aufhalten. Corona-bedingt wurden für diese Personen einige Statusverlängerungen in den USA durchgeführt.
Wie erhalten die Ehepartner:innen unserer Beschäftigten nun ein neues I-94 Formular, das die neuen Bestimmungen der USCIS enthält und diese damit arbeiten dürfen?
Bei Ihrer Frage spielen Sie auf die Änderungen der Kennzeichencodes auf dem Einreiseformular I-94 an, deren Umsetzung von den US-Behörden in den letzten Wochen bekannt gegeben wurde.
Hintergrund: Bis dato mussten Ehepartner:innen unter L-2 (bzw. auch E) Status nach erfolgter Einreise in die USA zunächst einen (langwierigen) Antrag auf Allgemeine Arbeitserlaubnis (EAD) bei der US-Einwanderungsbehörde einreichen, um vor Ort in den USA einer Tätigkeit nachgehen zu dürfen. Im vergangenen Jahr teilte die US-Behörde hierzu eine Erleichterung mit: L-2 bzw. E Visuminhabende können direkt unter Vorlage des Einreiseformulars I-94 in den USA arbeiten, auch ohne vorherige Beantragung einer EAD. Allerdings muss hierzu zwingend in diesem Formular der Status als „Spouse“ ausgewiesen worden sein. In diesem Zusammenhang haben die US-Behörden eine Änderung der Kennzeichnungscodes vorgenommen. Ab sofort wird der Aufenthaltsstatus im I-94 Formular mit einem Zusatz „S“ (für Spouse) versehen, also z.B. als L-2S oder E-1S. Dann ist eine Arbeitsaufnahme möglich, fehlt dieser Zusatz, wird weiterhin ein EAD-Antrag notwendig.
Es gibt zwei Wege, wie L-2 und auch E Ehepartner:innen ein I-94 erhalten können:
Für die neuen E und L-2 Codes mit dem Zusatz „S“ können folglich zwei Behörden zuständig sein: CBP oder USCIS.
Bis dato hatte nur die CBP die Umsetzung offiziell bestätigt, jetzt hat die USCIS nachgezogen. Auch dort geht man jetzt seit dem 30. Januar 2022 dazu über, I-94 Formulare für E bzw. L-2 Spouses bei Statuswechsel/Statusverlängerungen (I-539 Verfahren) mit dem Zusatz „S“ zu versehen.
Gleichzeitig erfolgte von Seiten der USCIS folgende Mitteilung: E oder L-2 Ehepartner:innen (ab 21 Jahren), die eine I-94 Form vor dem 30. Januar 2022 von Seiten der UCSIS (Approval Notice) erhalten haben und deren Status noch Gültigkeit besitzt, werden ab dem 01. April 2022 automatisch eine neue „Notice“ per Post erhalten, die dann, zusammen mit dem noch gültigen I-94 zur Arbeitsaufnahme berechtigt. D.h., die USCIS wir proaktiv diese betroffenen Personengruppen anschreiben.
L-2 bzw. E Ehepartner:innen, die bis zum 30. April kein Schreiben der UCSIS erhalten haben oder unter 21 Jahre alt sind, können sich per E-Mail an die entsprechende Behörde wenden unter: [email protected]
Wichtig: Nur L-2 bzw. E Ehepartner:innen, welche ein I-94 von der UCSIS erhalten haben, sind davon betroffen. Wurde das I-94 an der Grenze von der CBP erteilt und enthält noch keinen Zusatz „S“, erfolgt keine automatische Änderung bzw. Mitteilung. Diese Personen können dann nur über eine Aus- und Wiedereinreise an der Grenze ein neues I-94 erhalten (dann hoffentlich mit dem neuen Zusatz „S“) oder alternativ sich an ein CBP Office vor Ort wenden.
Für die Ehepartner:innen Ihres Personals vor Ort müsste also zunächst geprüft werden, ob diese derzeit über ein gültiges I-94 verfügen und wenn ja, von welcher Behörde dies ausgestellt wurde. Sofern mittels Statusverlängerung durch die USCIS sollte bis Ende April 2022 eine automatische Mitteilung erfolgen.
Datum:
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