Aktualisiert am 13.09.2022
Ihre Frage: Unsere Unternehmensgruppe wurde aufgekauft. Was passiert nun mit den bestehenden L-Blanket Visa unserer Mitarbeitenden? Verlieren die Visa ihre Gültigkeit und müssen neu ausgestellt werden?
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Unsere Unternehmensgruppe und somit auch das bisherige deutsche Headquarter mit den angeschlossenen Gesellschaften weltweit (auch USA) wurden von einem anderen Konzern aufgekauft.
Was passiert nun mit den bestehenden L-Blanket Visa unserer Mitarbeitenden? Verlieren die Visa ihre Gültigkeit und müssen neu ausgestellt werden?
Um eine Einschätzung geben zu können, ob die neuen Eigentümerstruktur Auswirkungen auf die bestehende L-Blanket Registrierung Ihrer Unternehmensgruppe und damit auch auf die bestehenden L-Blanket Visa hat, müsste genau geprüft werden, was sich im Detail verändert hat.
Fall 1: Firmenstruktur unverändert mit neuem Eigentümer des bisherigen Headquarters
Wurde Ihre Unternehmensgruppe beispielsweise von einer anderen Gruppe aufgekauft, die vorherige Organisationsstruktur bleibt aber ansonsten unverändert, dann könnte dies unter Umständen überhaupt keine Auswirkungen haben.
Wurde in der L-Blanket Registrierung angegeben, dass Ihr deutsches Headquarter die ultimative Mutter ist und alle weiteren gelisteten Standorte zu mindestens 50% zu diesem Mutterunternehmen gehören und lediglich das bisherige Mutterhaus verfügt nunmehr über neue Eigentümer, dann muss vermutlich weder eine Mitteilung an die Behörde erfolgen (was einem Neuantrag gleichkäme bei der L-Blanket Registrierung), noch müsste hinsichtlich der bestehenden L-Visa etwas unternommen werden.
Fall 2: Neue Eigentümerstruktur
Gehen mit der neuen Eigentümerstruktur aber weitreichendere Veränderungen einher, so muss ggf. ein so genanntes L-Blanket Registrierungs-Amendment Verfahren bei der USCIS durchgeführt werden, um die L-Blanket Registrierung zu aktualisieren.
So genannte „material changes“ müssen der US-Behörde mitgeteilt werden. Es wäre also zu prüfen, wie sich die Organisationsstruktur zum Zeitpunkt des letzten Blanket Registrierungsantrags gestaltet hat und wie sie zukünftig bzw. nach der Umstrukturierung aussieht. Nur so kann eine verbindliche Aussage getroffen werden. Wenn tatsächlich die bisherige Holding nicht mehr Mehrheitseigentümer einzelner gelisteter Gesellschaften ist, kann es durchaus sein, dass zunächst eine Aktualisierung erfolgen bzw. generell geprüft werden müsste, ob alle notwendigen Zugangsvoraussetzungen zur weiteren Nutzung der L-Blanket Registrierung weiterhin vorliegen.
Vorgehen
In einem ersten Schritt muss eine eingehende Prüfung der mit der Übernahme einhergehenden Veränderungen erfolgen. Auf Basis dessen muss dann entschieden werden, ob eine Mitteilung an die USCIS erfolgen muss für eine bestehende L-Blanket Registrierung (Amendment), ob eine neue L-Blanket Registrierung notwendig wird oder (schlimmstenfalls) ob sich die Unternehmensgruppe nicht mehr für eine L-Blanket Registrierung qualifiziert.
Die Aktualisierung bzw. Erneuerung der L-Blanket Registrierung kann sich durchaus aufwendig gestalten, je nach Umfang der bisherigen Registrierung. Leider handelt es sich hier um ein komplett neues Antragsverfahren, welches im Regelfall ca. 2-4 Monate dauern kann bis zur neuerlichen Bewilligung der aktualisierten L-Blanket Registrierung.
Je nach Art der Veränderung kann dann geprüft werden, ob es Auswirkungen auf bestehende L-Blanket Visa gibt, bzw., ob hier neue Visa für die betroffenen Personen benötigt werden (dann auf Basis der neuen Blanket Registrierung). Im besten Fall besteht kein Handlungsbedarf, es ist aber auch möglich, dass die L-Blanket Visa im Konsularverfahren erneuert werden müssten oder (beim Wegfall einer bestehenden L-Blanket Registrierung) für alle betroffenen Personen neue L-1 Individual Visa eingereicht werden müssten (im regulären Antragsverfahren).
Übrigens: Sollte Ihre Unternehmensgruppe parallel zur L-Blanket Registrierung auch über eine E-Registrierung verfügen, müsste auch hier geprüft werden, ob alle Zugangsvoraussetzungen nach dem Eigentümerwechsel noch erfüllt sind.
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