Aktualisiert am 02.04.2024
Ihre Frage: Eine Mitarbeiterin hat kürzlich ein neues E-2 Visum erhalten. Nach Überprüfung Ihres I-94 Einreiseformulars ist aufgefallen, dass ihr Status sich auf das Enddatum ihres alten E-2 Visums beläuft. Was können wir tun?
Artikel teilen:
Eine Mitarbeiterin von uns hat kürzlich ein neues E-2 Visum erhalten, ausgestellt auf 5 weitere Jahre. Sie ist damit erfolgreich in die USA eingereist. Nach Überprüfung Ihres elektronischen I-94 Einreiseformulars ist ihr aufgefallen, dass ihr lediglich ein Status für 2 Wochen eingetragen wurde. Das Datum beläuft sich auf das Enddatum ihres alten E-2 Visums. Es ist für uns unverständlich, da sie doch ein neues E-2 Visum erhalten hat. Sie musste dieses allerdings nicht bei der Einreise beim Beamten vorzeigen, sondern hat wie immer das beschleunigte Einreiseverfahren (Global Entry) genutzt. Was können wir tun?
Die Beschränkung des Aufenthaltsstatus auf die Gültigkeit des letzten Visums liegt tatsächlich in der Nutzung des Global Entry Program begründet. Weshalb? Global Entry Programm Teilnehmende, d. h. Personen, die die vereinfachte Einreise in die USA an einem sogenannten Global Entry Portal nutzen, sind verpflichtet, ihre persönlichen Informationen über den webbasierten Global Entry Account stets aktuell zu halten. Beispielsweise bei Erhalt eines neuen Reisepasses sollten die entsprechenden Angaben im Global Entry Konto aktualisiert werden.
Leider können nicht alle Informationen über das Global Entry Online-Portal aktualisiert werden. Erhält ein Global Entry Mitglied ein neues Visum – wie im Falle Ihrer Mitarbeiterin - muss die U.S. Customs and Border Protection (CBP) persönlich darüber in Kenntnis gesetzt werden. Ihre Mitarbeiterin hätte also die Daten entsprechend im Global Entry System neu hinterlegen lassen müssen. Die Aktualisierung des Global Entry Profils erfolgt im Regelfall bei der ersten Einreise mit den (neuen) Visumunterlagen direkt am Flughafen unter persönlicher Vorsprache in einem Global Entry Enrollment Center.
Geschieht dies nicht, und davon gehen wir aktuell aus, sind im System noch die alten E-2 Visuminformationen hinterlegt und Ihre Mitarbeiterin hat deshalb nur einen verkürzten Aufenthaltsstatus erhalten.
Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend die folgende Vorgehensweise:
Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Schritte vor Ablauf des aktuell bewilligten Aufenthaltsstatus veranlasst werden müssen, damit Ihre Mitarbeiterin nicht Gefahr läuft, einen Overstay zu generieren, d. h. die genehmigte Aufenthaltsfrist überschreitet.
Datum:
Wir und unsere Partner nutzen Cookies, um personenbezogene Daten wie z.B. Browsing-Daten zu speichern und abzurufen, um z.B. Inhalte und Werbung bereitzustellen und zu personalisieren sowie die Verwendung der Website zu analysieren und das Benutzererlebnis zu verbessern. Sie erfahren mehr über die Zwecke, für welche wir und unsere Partner Cookies einsetzen, wenn Sie unten auf den Button „Cookie Einstellungen“ klicken. Hier können sämtliche Einstellungen auch geändert werden. Nachträglich kann man jederzeit seine Cookie-Auswahl überdenken oder seine Einwilligung widerrufen, indem man auf den Link zu den Cookie-Einstellungen im Footer unserer Webseite klickt. Beachten Sie bitte, dass das Blockieren einiger Cookie-Typen unsere Möglichkeiten zur Bereitstellung von auf Ihre Interessen zugeschnittenen Inhalten haben kann oder einige Funktionen der Webseite nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
Durch klicken auf “Alle Cookies akzeptieren” stimmen Sie unserer Nutzung und der Weitergabe Ihrer Daten an unsere Partner zu.