Aktualisiert am 16.05.2022
Ihre Frage: Was passiert, wenn der EAD-Antrag für einen Beschäftigten am US-Standort von Seiten der US-Behörden nicht rechtzeitig verlängert wird?
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Wir beschäftigen an unserem US-Standort einen Mitarbeiter, der mittels einer Allgemeinen Arbeitserlaubnis (EAD) dort vor Ort tätig ist. Die Person besitzt ein L-2 Visum als Ehepartner einer L-1 Visuminhaberin und hat basierend darauf eine EAD erfolgreich in den USA beantragt. Die EAD war auf zwei Jahre erteilt worden, der Mitarbeiter hat rechtzeitig einen Verlängerungsantrag vor Ablauf bei der US-Einwanderungsbehörde eingereicht. Die EAD ist nur noch bis zum 01. Juni 2022 gültig. Was passiert, wenn bis dahin der Antrag auf Verlängerung von Seiten der US-Behörde nicht verlängert wurde?
Zunächst hat der Mitarbeiter alles richtig gemacht. Leider können EAD-Verlängerungsanträge (Employment Authorization Document) weiterhin nur maximal 180 Tage vor Ablauf bei der US-Einwanderungsbehörde eingereicht werden. Die Bearbeitungszeiten vieler Service Center liegen jedoch bei weit über 6 Monaten. Dies führt dazu, dass viele Personen, die mittels einer EAD in den USA tätig sind, drohen ihre Arbeitsgenehmigung zu verlieren, bzw. nicht rechtzeitig verlängert zu bekommen.
Um dieser Problematik vorzubeugen, hat die USCIS bereits im vergangenen Jahr eine „Automatic Employment Authorization Document Extension Rule“ erlassen. Diese besagte, dass bestimmte EAD Antragstellende, unter bestimmten Voraussetzungen zunächst bis zu maximal 180 Tage über den „alten“ EAD-Genehmigungszeitraum hinaus arbeiten dürfen, solange der fristgerecht eingereichte Verlängerungsantrag noch nicht abschließend von der US-Behörde beschieden wurde.
Diese automatische 180-Tage Verlängerung wurde jetzt noch einmal nachgebessert:
Nunmehr gilt für bestimmte EAD-Verlängerungsantragstellende die Option, sogar bis zu maximal 540 Tage nach Ablauf der EAD noch weiter arbeiten zu dürfen, jedoch längstens bis zum 26. Oktober 2023. Es müssen allerdings, wie oben erwähnt, bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllt sein, wie z.B. ein fristgerecht eingereichter Antrag, ein weiterhin gültiges I-94 etc. Ob sich eine Person dafür qualifiziert, muss im Einzelfall geprüft werden, weitere Informationen finden Sie hierzu auch auf der Webseite der USCIS.
Davon ausgehend, dass ein fristgerechter Antrag gestellt wurde und weiterhin ein gültiges I-94 für den Mitarbeiter vorliegt, kann dieser also auch über den 01. Juni 2022 hinaus weiter für Ihr Unternehmen tätig werden – auch, wenn die EAD bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht verlängert wurde. Um welchen Zeitraum es sich genau handelt, müsste noch geprüft werden.
Übrigens: L-2 Visuminhabende dürfen ab sofort auch ohne vorherige Beantragung einer EAD in den USA arbeiten. Voraussetzung wäre allerdings, dass das aktuelle I-94 Formular des Mitarbeiters bereits den Status „L2S“ (S für „Spouse“) ausweist. Sollte das der Fall sein, wäre eine EAD nicht mehr notwendig – natürlich kann der Mitarbeiter trotzdem den Antrag auf EAD weiterlaufen lassen.
Sollte der I-94 Status nur „L2“ ausweisen (also ohne „S“), bestünde darüber hinaus die Möglichkeit, ein neues I-94 per Aus- und Wiedereinreise an der Grenze zu erhalten (mit dem entsprechenden Zusatz, der seit ca. Anfang des Jahres erteilt wird). Oder alternativ könnte sich der Mitarbeiter auch an ein Office der Grenzbehörde CBP wenden, um die Aktualisierung auf „L2S“ ohne Verlassen der USA zu erbitten.
Übrigens: L-2 Visuminhabende dürfen ab sofort auch ohne vorherige Beantragung einer EAD in den USA arbeiten. Voraussetzung wäre allerdings, dass das aktuelle I-94 Formular des Mitarbeiters bereits den Status „L2S“ (S für „Spouse“) ausweist. Sollte das der Fall sein, wäre eine EAD nicht mehr notwendig – natürlich kann der Mitarbeiter trotzdem den Antrag auf EAD weiterlaufen lassen.
Sollte der I-94 Status nur „L2“ ausweisen (also ohne „S“), bestünde darüber hinaus die Möglichkeit, ein neues I-94 per Aus- und Wiedereinreise an der Grenze zu erhalten (mit dem entsprechenden Zusatz, der seit ca. Anfang des Jahres erteilt wird). Oder alternativ könnte sich der Mitarbeiter auch an ein Office der Grenzbehörde CBP wenden, um die Aktualisierung auf „L2S“ ohne Verlassen der USA zu erbitten.
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